DO Art. 1007 -

Einleitung zur Rechtsnorm DO:



Art. 1007 Dretg d’obligaziuns (DO) drucken

Art. 1007 Objecziuns

Persunas, cunter las qualas igl è vegnì purt plant pervia da la cambiala, na pon betg opponer al possessur objecziuns che sa basan sin sias relaziuns directas cun l’emittent u cun in anteriur possessur, nun ch’il possessur haja – il mument da l’acquist da la cambiala – agì sapientivamain per dischavantatg dal debitur.


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Art. 1007 Dretg d’obligaziuns (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRSKG-06-69Wechselbetreibung (Rechtsvorschlag)Recht; SchKG; Wechsels; Rechtsvorschlag; Unterschrift; Fälschung; Beschwerdegegner; Einrede; Zusammenarbeit; Kanton; Kantonsgericht; Wechselbetreibung; Einreden; Verfahren; Entscheid; Forderung; Sicherheit; Kantonsgerichtsausschuss; Maloja; Vereinbarung; Zahlung; Eingabe; Grundgeschäft; äsident
BEZK 2009 38Art. 182 SchKG: Bewilligung Rechtsvorschlag WechselbetreibungWechsel; Appellantin; SchKG; Recht; Appellatin; Einrede; Wechsels; Zeitpunkt; Schaden; Zahlung; Schuldner; Ausstellung; Zahlstelle; Staehelin/Bauer/Staehelin; Einreden; Bezogene; Ausstellungsdatum; Verrechnung; Gesuchsbeilage; Rechtsvorschlag; Sichtwechsel; Vorlegung; Lieferstopp; Unterzeichnung; Schuldners

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
84 II 645Wechselbürgschaft, Aberkennungsklage. Einreden des Wechselbürgen, Art. 1022 OR (Erw. 2). Untergang des Wechselanspruchs durch Neuerung? Art. 116 OR (Erw. 2). Die erst nach Erlass des Zahlungsbefehls eintretende Fälligkeit der Forderung ist im Aberkennungsprozess unbeachtlich (Erw. 4). Der Kostenspruch des Bundesgerichts in einem Rückweisungsentscheid ist für den kantonalen Richter verbindlich. Art. 159 Abs. 1 OG (Erw. 5). Vorinstanz; Bundesgericht; Ganter; Einrede; Aberkennung; Bosshard; Recht; Neuerung; Aberkennungsklage; Einreden; Schuld; Vereinbarung; ällig; Beklagten; Urteil; Rückweisungsentscheid; Akzept; Zahlungsbefehl; Confluentia; Keller; Zahlungsbefehls; Fälligkeit; Forderung; Berufung; Betreibung; ützt; Akzeptant; Wechsels; Wechselbürgschaft; Entscheid
83 II 211Wechselbürgschaft; Aberkennungsklage. Begriff der Angabe, für wen die Bürgschaft geleistet werde, Art. 1021 Abs. 4 OR (Erw. 3 a). Bedeutung des Umstandes, dass die Indossierung des Wechsels erst nach Erlass des Zahlungsbefehls erfolgte (Erw. 3 b). Bosshard; Betreibung; Ganter; Indossament; Keller; Wechsels; Vorinstanz; Wechselbürgschaft; Confluentia; Aberkennungsklage; Indossierung; Unterschrift; Anspruch; Aussteller; Einreden; Gläubiger; Urteil; Angabe; Bürgschaft; Erlass; Zahlungsbefehls; Akzept; Rechte; öhnlichen; önne; Beklagten; Schuld; ätzlich; Stellung; Abtretung