Art. 1006 Legitimation des Inhabers
1 Wer den Wechsel in Händen hat, gilt als rechtmässiger Inhaber, sofern er sein Recht durch eine ununterbrochene Reihe von Indossamenten nachweist, und zwar auch dann, wenn das letzte ein Blankoindossament ist. Ausgestrichene Indossamente gelten hiebei als nicht geschrieben. Folgt auf ein Blankoindossament ein weiteres Indossament, so wird angenommen, dass der Aussteller dieses Indossaments den Wechsel durch das Blankoindossament erworben hat.
2 Ist der Wechsel einem früheren Inhaber irgendwie abhanden gekommen, so ist der neue Inhaber, der sein Recht nach den Vorschriften des vorstehenden Absatzes nachweist, zur Herausgabe des Wechsels nur verpflichtet, wenn er ihn in bösem Glauben erworben hat oder ihm beim Erwerb eine grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
LU | 7W 20 16 | Behördenbeschwerde der ESTV. Ertrag aus beweglichem Vermögen zufolge Transponierung setzt u.a. die Übertragung von Beteiligungsrechten voraus (E. 4.1). Wertpapierrechtliche Qualifikation von schriftlichen Aktienzertifikaten (E. 4.2). Lücke in der Indossamentenkette mangels indossierter Stellvertretungsverhältnisse. Keine Heilung des Übertragungsmangels durch Eintragung ins Aktienbuch und Ausgabe neuer Aktien (E. 7.3). Aktienrechtliche Notwendigkeit eines 'clean-up' (E. 7.5). | Aktie; Aktien; Übertragung; Holding; Wertpapier; Aktionär; Beteiligungsrecht; Recht; Transponierung; Gesellschaft; Person; Indossament; Beteiligungsrechte; Aufl; Zession; Veranlagung; Gesetzlich; Kapital; Vermögens; Aktienzertifikat; Wertpapierrechtlich; übertragen; Inhaber; Wertpapierrechtliche; Abtretung; Verhältnis; Gesetzliche; Aktionärs; Verkauf |
GR | SKG-05-66 | provisorische Rechtsöffnung | Brief; Schuld; Recht; Recht; Pfand; Schuldbrief; Beschwerde; öffnung; Rechtsöffnung; Pfändung; Verpfändung; Schuldbrief; Namenschuldbrief; Forderung; Pfandrecht; Führer; Dossament; Gegner; Deführer; Darlehen; Schwerdeführer; Indossament; Beschwerdeführer; Biger; Rische; Schuldbriefe; Scheid; Über; Degegner |