CPC Art. 100 - Nature et montant des sûretés

Einleitung zur Rechtsnorm CPC:



Art. 100 CPC de 2025

Art. 100 Code de procédure civile (CPC) drucken

Art. 100 Nature et montant des sûretés

1 Les sûretés peuvent être fournies en espèces ou sous forme de garantie d’une banque établie en Suisse ou d’une société d’assurance autorisée à exercer en Suisse.

2 Elles peuvent être augmentées, réduites ou supprimées par le tribunal.


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Art. 100 Code de procédure civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ210066Feststellung der NachzahlungspflichtRecht; Zahlung; Beschwerde; Bezirksrat; Entscheid; Vorinstanz; Miteigentum; Zahlungspflicht; Beschwerdeführers; Liegenschaft; Rechtspflege; Verfahren; Miteigentumsanteil; Beschwerdeverfahren; Unterhalt; Uster; Darlehen; Kindes; Kammer; Dispositiv; Rechtsmittel; Miteigentumsanteils; Hypothek; Darlehens; Schuld; Anspruch
ZHRB190031Forderung / Zeugnisänderung (Sicherheitsleistung Parteientschädigung)Parteien; Parteientschädigung; Sicherheit; Recht; Beschluss; Verfahren; Entscheid; Zahlung; Antrag; Gericht; Sicherheitsleistung; Bezirksgericht; Beschwerdeverfahren; Beschwerdeführer; Vorinstanz; Beschwerdeführers; Stellung; Frist; Leistung; Prozesskosten; ZPO-SUTER/VON; HOLZEN; Obergericht; Kantons; Eingabe; Höhe; Parteientschädigungen; Voraussetzungen
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBEZ.2023.83-Partei; Parteien; Parteientschädigung; Sicherheit; Zahlungsunfähig; Zahlungsunfähigkeit; Stellung; Gefährdung; Beschwerde; Zivilgericht; Stellungnahme; Recht; Kautionsgr; Zivilgerichts; Bericht; Zivilgerichtspräsident; Verfügung; Beweis; Geschäfts; Gesuch; Ansicht; Vermögens; Fortführung; Auflage; önne
BSBEZ.2019.63 (AG.2019.845)Ausstandsgesuch vom 27. Juni 2019 gegen Präsident E____Zivilgericht; Zivilgerichts; Zivilgerichtspräsident; Recht; Sicherheit; Entscheid; Verfahren; Ausstand; Beschwerde; Gericht; Verfügung; Appellationsgericht; Zivilgerichtspräsidenten; Auflage; Stellungnahme; Ausstandsgesuch; Kommentar; Beschwerdeführers; Frist; Parteien; Begründung; Klage; Prozessführung; Rechtsmittel; Streitwert; Zuschläge; Feststellung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
141 III 155 (4A_46/2015)Art. 99 Abs. 1 lit. a und Art. 100 Abs. 1 ZPO; Pflicht zur Sicherheitsleistung für die Parteientschädigung wegen fehlenden Sitzes in der Schweiz. Im Fall des fehlenden klägerischen Wohnsitzes oder Sitzes in der Schweiz ist unwiderlegbar von einer erheblichen Gefährdung der Einbringlichkeit der Parteientschädigung für die beklagte Partei auszugehen, die der beklagten Partei grundsätzlich Anspruch auf Sicherstellung gibt. Vorliegend besteht kein Staatsvertrag, der die Klägerin mit Sitz in Irland von der Sicherstellungspflicht befreien würde. Die möglichen Arten von Sicherheitsleistungen werden in Art. 100 Abs. 1 ZPO abschliessend aufgezählt (E. 4).
Schweiz; Sicherheit; Partei; Gefährdung; Parteientschädigung; Sitzes; Sicherheitsleistung; Sicherstellung; Zivilprozessordnung; Schweizerische; Vorinstanz; Wohnsitz; Wortlaut; Recht; Wohnsitzes; Anspruch; Botschaft; Gesetzes; Kommentar; Urteil; Irland; Verfahren; Forderung; Hinweis; TAPPY; STERCHI

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Spühler, Schweizer, ViktorBasler Kommentar Schweizerische Zivilprozessordnung2017
Spühler, Schweizer, ViktorBasler Kommentar Schweizerische Zivilprozessordnung2017