E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Art. 100 StPO vom 2024

Art. 100 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 100 9. Abschnitt: Aktenführung, Akteneinsicht und Aktenaufbewahrung Aktenführung

1 Für jede Strafsache wird ein Aktendossier angelegt. Dieses enthält:

  • a. die Verfahrens- und die Einvernahmeprotokolle;
  • b. die von der Strafbehörde zusammengetragenen Akten;
  • c. die von den Parteien eingereichten Akten.
  • 2 Die Verfahrensleitung sorgt für die systematische Ablage der Akten und für deren fortlaufende Erfassung in einem Verzeichnis; in einfachen Fällen kann sie von einem Verzeichnis absehen.


    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
    www.swissactiv.ch
    Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
    Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
    Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

    Art. 100 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHSB210249Mehrfaches Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz etc. und WiderrufSchuldig; Beschuldigte; Richt; Beschuldigten; Kokain; Verteidigung; Urteil; Ungar; Bungsmittel; Verfahren; Vorinstanz; Betäubungsmittel; Bundesgericht; Gespräch; Zeuge; Bundesgerichts; Gramm; Beruf; Schweiz; Berufung; Zeugen; Privat; Akten; Recht; Prot; Beweis; Privatklägerin; Sinne; Landes
    ZHSB210226Mord etc. und WiderrufSchuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Richt; Recht; Urteil; Ische; Recht; Vorinstanz; Person; †G; Sinne; Aussage; Mutter; Beweis; Gericht; Verfahren; Gutachten; Amtlich; Einvernahme; Berufung; Amtliche; Staatsanwalt; Verteidigung; Dossier; Essen; Staatsanwaltschaft; Hinweis; Verfahren
    Dieser Artikel erzielt 19 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
    Hier geht es zur Registrierung.
    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
    www.swissactiv.ch
    Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
    Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
    Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    BSDGS.2019.28 (AG.2021.231)Ausstandsgesuch (BGer 1B_265/2021)
    BSSB.2015.9 (AG.2020.648)ad 1 und 2: mehrfache ungetreue Geschäftsbesorgung (Bereicherungsabsicht), mehrfache Urkundenfälschung, etc. (ad 1: BGer 6B_85/2021) (ad 2: BGer 6B_1208/2020)
    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
    www.swissactiv.ch
    Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
    Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
    Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    BB.2021.257Akten; Gericht; Urteil; Filter; ?ffnen; Hinzuf?gen; Bundes; Urteile; Gerichts; Gesuch; LINGUA; KGer; Amtl; LINGUA-Analyse; Geheimhaltung; Beh?rde; Kantons; Schuldig; Verfahren; Luzern; Interesse; Beschwerde; Wegweisung; Entscheid; Kantonsgericht; Bundesgerichts; Person; Geheimhaltungsinteresse; Herkunft
    BG.2021.15Beschuldigte; Kanton; Thurgau; Kantons; Beschuldigten; Akten; Gesuch; Untersuchung; Gossau; Kantonspolizei; Untersuchungsamt; Geschlechtsverkehr; Vergewaltigung; Staatsanwalt; Gewalt; Ersuchte; N?tigung; Sexuellen; Gallen; Gerichtsstand; Verfahren; Aussagen; Versucht; Einvernahme; Staatsanwaltschaft; Tatbest?nde; Verfolgung; Beurteilung

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Markus Schmutz Basler Kommentar, Schweizerische Strafprozessordnung2014
    SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz