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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Zusammenfassung der Rechtsnorm StPO:



Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.

Art. 100 StPO vom 2024

Art. 100 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 100 9. Abschnitt: Aktenführung, Akteneinsicht und Aktenaufbewahrung Aktenführung

1 Für jede Strafsache wird ein Aktendossier angelegt. Dieses enthält:

  • a. die Verfahrens- und die Einvernahmeprotokolle;
  • b. die von der Strafbehörde zusammengetragenen Akten;
  • c. die von den Parteien eingereichten Akten.
  • 2 Die Verfahrensleitung sorgt für die systematische Ablage der Akten und für deren fortlaufende Erfassung in einem Verzeichnis; in einfachen Fällen kann sie von einem Verzeichnis absehen.


    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 100 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHSB210249Mehrfaches Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz etc. und WiderrufBeschuldigte; Beschuldigten; Richt; Kokain; Verteidigung; Urteil; Ungar; Verfahren; Vorinstanz; Betäubungsmittel; Bundesgericht; Gespräch; Zeuge; Bundesgerichts; Gramm; Beruf; Schweiz; Berufung; Zeugen; Privat; Akten; Recht; Beweis; Privatklägerin; Sinne; Landes; Verfahrens
    ZHSB210226Mord etc. und WiderrufBeschuldigte; Beschuldigten; Richt; Recht; Urteil; Vorinstanz; Person; Sinne; Aussage; Mutter; Beweis; Gericht; Verfahren; Staat; Gutachten; Einvernahme; Berufung; Staatsanwalt; Verteidigung; Dossier; Staatsanwalts; Staatsanwaltschaft; Hinweis; Recht; Opfer; Verfahren; ändig
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SOBKBES.2024.12-Massnahme; Setting; Gutachten; Behandlung; Gutachter; Krankheit; Krankheits; Gutachterin; Entlassung; Störung; Risiko; Cannabis; Verlängerung; Lockerung; Massnahmen; Urteil; Recht; Verlauf; Eltern; Vollzug; Obergericht
    BSDGS.2023.19-Ausstand; Einvernahme; Akten; Gesuch; Verfahren; Staatsanwalt; Gericht; Gesuchsteller; Verteidigung; Opfer; Verfahrens; Verfahren; Staatsanwalts; Recht; Staatsanwaltschaft; Person; Ausstandsgesuch; Detektiv; Dolmetscher; Über; Personen; Stellung; Untersuchung; Menschenhandel; Stellungnahme; Beweis
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    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    BB.2021.257Akten; Gericht; Urteil; Filter; Bundes; Urteile; Gerichts; Gesuch; LINGUA; Analyse; LINGUA-Analyse; Geheimhaltung; Behörde; Kantons; Luzern; Interesse; Verfahren; Wegweisung; Entscheid; Kantonsgericht; Sinne; Person; Bundesgerichts; Geheimhaltungsinteresse; Behörden
    BG.2021.15Beschuldigte; Kanton; Thurgau; Kantons; Beschuldigten; Akten; Gesuch; Untersuchung; Kantonspolizei; Untersuchungsamt; Gossau; Geschlechtsverkehr; Gewalt; Vergewaltigung; Staatsanwalt; Gallen; Aussagen; Verfahren; Nötigung; Gerichtsstand; Staatsanwaltschaft; Einvernahme; Verfolgung; Tatbestände; Bundesstrafgericht; Filter; öffnen

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Schweizer, MarkusBasler Kommentar Schweizerische Strafprozessordnung2014
    Riklin Zürich 2010