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Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)

Art. 100 SchKG vom 2024

Art. 100 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) drucken

Art. 100 Bei andern
Rechten,
Forderungseinzug

Das Betreibungsamt sorgt für die Erhaltung der gepfändeten Rechte und erhebt Zahlung für fällige Forderungen.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 100 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS230110Mitteilung des Verwertungsbegehrens usw. / Betreibung Nr. ... / Pfändung Nr. ... / Verwertung Nr. ...Betreibung; Beschwerde; Verwertung; SchKG; Betreibungsamt; Verwertungsbegehren; Beschwerdeführer; Pfändung; Beschwerdegegner; Verwertungsbegehrens; Gläubiger; Schuldner; Gepfändete; Mitteilung; Betreibungsamtes; Rechtshilfeweise; Vorinstanz; Gepfändeten; Begehren; Verfrüht; Zustellen; Betreibungsämter; Genswerte; Aufsichtsbehörde; Beschwerdeführers; Pfändungsurkunde; Aufschiebende; Vermögenswerte; Gesetzlich; Nichtigkeit
ZHRT220030RechtsöffnungGesuch; Recht; Gesuchsteller; Rechtsöffnung; Gesuchsgegner; Gesuchsgegnerin; Pfand; Forderung; Beschwerde; Pfandvertrag; Vorinstanz; Betreibung; Schuld; Darlehen; Verfahren; öffnungstitel; Gesuchstellers; Rechtsöffnungstitel; Entscheid; Schuldner; Beschwerdeverfahren; Provisorische; Darlehens; SchKG; Definitive; Partei; Reichte; Vorbringen; Vollstreckung

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
107 III 78Lohnpfändung, Inhalt der Pfändungsurkunde. Es verstösst nicht gegen Bundesrecht, wenn die kantonale Aufsichtsbehörde das Betreibungsamt dazu verhält, bei einer Lohnpfändung in der Pfändungsurkunde den Namen des Arbeitgebers des Schuldners anzugeben. Pfändung; Schuldner; Betreibung; Arbeitgeber; Betreibungsamt; Lohnpfändung; Pfändungsurkunde; Schuldners; Forderung; Arbeitgebers; SchKG; Beschwerde; Kanton; Gläubiger; Angabe; Zession; Beschwerdeführerin; Gepfändet; Recht; Pfändete; Lohnzession; Forderungen; Rekurs; Schuldbetreibung; Konkurs; Zessionar; Lohnforderung; Zweck; Werden
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