LDIP Art. 100 -

Einleitung zur Rechtsnorm LDIP:



Art. 100 LDIP dal 2025

Art. 100 Legge federale
sul diritto internazionale privato (LDIP) drucken

Art. 100 Principio

1 L’acquisto e la perdita di diritti reali su cose mobili sono regolati dal diritto dello Stato di situazione al momento dell’antefatto da cui derivano.

2 Contenuto e esercizio dei diritti reali su cose mobili sono regolati dal diritto del luogo di situazione.


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Art. 100 Legge federale sul diritto internazionale privato (IPRG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPP130067EigentumsklageBeklagten; Recht; Aktie; Aktien; Vertrag; Vorinstanz; Schweiz; Gericht; Schweizer; Zuständigkeit; Zeitpunkt; Herausgabe; Vertrags; Klägern; Beschwerdeverfahren; Urteil; Wohnsitz; Inhaberaktien; Klage; Parteien; Eigentümer; Gerichtskosten; Abweisung; Entscheid; Sachverhalt; Frankreich; Anlage
ZHLB130029Herausgabeanspruch / Rückweisung Recht; Beklagten; Kläger; Klägers; Urteil; Gemälde; Besitz; Klage; Veräusserer; Vater; Berufung; Bundesgericht; Erwerb; Eigentum; Entscheid; Kammer; Schweiz; Bildes; Behauptung; Erwägung; Rückweisung; Herausgabe; Erwägungen; Verfahren; Berechtigung; Berufungsverfahren; Entschädigung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2015.104 (AG.2017.753)versuchte schwere Körperverletzung, Hinderung einer Amtshandlung sowie Widerhandlung gegen das WaffengesetzBerufung; Berufungskläger; Fahrzeug; Recht; Eigentum; Akten; Berufungsklägers; Punkt; Eigentums; Staat; Fahrzeugs; Staatsanwaltschaft; Beilage; Zeitpunkt; Verfahren; Urteil; Aussagen; Anklage; Eigentümer; Gericht; Über; Immatriculation; Vertrag; Berufungsverhandlung; Verfahrens; Antrag; Vorinstanz; Sachverhalt; äter
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
139 III 305 (5A_372/2012)Art. 3 und 936 ZGB; Art. 100 IPRG. Klage gegen den Besitzer eines gestohlenen Gemäldes. Auf den Besitz anwendbares Recht (E. 3.1 und 4.1). Beurteilung des guten Glaubens des Erwerbers, insbesondere von ihm anzustellende Nachforschungen (E. 3-5). Beschwerdegegner; Obergericht; Recht; Gerücht; Gemälde; Kunst; Besitz; Erwerb; Aussage; Bildes; Umstände; Malewitsch; Veräusserer; Beschwerdeführers; Galerie; Verdacht; Bezirksgericht; Verfügung; Glaube; Urteil; Gemäldes; Vorinstanz; Diebstahl; Diener; Samowar; Glauben; Veräusserers
135 III 474 (5A_39/2009)Arresteinsprache (Art. 278 SchKG); Glaubhaftmachung der Arrestforderung (Art. 272 Abs. 1 Ziff. 1 SchKG), Gegenstand der Schuldbetreibung (Art. 38 Abs. 1 SchKG). Prüfung der Arrestforderung einer dänischen Gläubigerin, die sich auf ihr Eigentum an Wertschriften beruft und von der Schuldnerin, auf welche die Vermögenswerte weiter übertragen wurden, einen auf Geldzahlung gerichteten Ersatz verlangt (E. 2 und 3). ögen; Recht; Arrest; Vermögenswerte; Eigentum; Vorinstanz; Konkurs; SchKG; Besitz; Liquidation; Konto; Schweiz; Recht; Forderung; Gesellschaft; Eigentums; Gallen; Entscheid; Schaden; Arrestforderung; Rekurs; Handlung; Bereicherung; Rechtsgr; Eigentümer; Wertschriften; Vermögenswerten; önne

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2020.285Recht; Rechtshilfe; Kultur; Kulturgüter; Filter; Verfahren; Behörde; Rubrik; Staat; Kunst; Entscheid; Schweiz; Ägypten; Behörden; Rechtshilfeersuchen; Herausgabe; Einziehung; Urteil; Bundesanwaltschaft; Entscheide; Recht; Sinne; Herkunft; Verfahren
SK.2015.25Unbefugte Entgegennahme von Publikumseinlagen (Art. 46 Abs. 1 lit. a BankG)FINMA; Beschuldigte; Recht; Edelmetall; Apos;; Beschuldigten; Recht; Bundes; Edelmetalle; Publikumseinlage; Publikumseinlagen; Gesellschaft; Verwaltung; Verfahren; Urteil; Kunden; Geldstrafe; VStrR; Verwaltungs; Entgegennahme; Rechtsanwalt; Verteidigung; Gesellschaften; Einlage; Person; Täter; Finanz

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Girsberger, HeiniZürcher Kommentar zum IPRG2004