115 Ib 358 | Verordnung über Preiszuschläge auf Futtermitteln (Preiszuschlagsverordnung; SR 916.112.231); BG über das Verwaltungsstrafrecht (VStrR; SR 313.0): Nachentrichtung von zu Unrecht nicht erhobenen Abgaben (Preiszuschläge auf Futtermitteln); Verjährung. 1. Preiszuschläge auf Futtermitteln sind Abgaben im Sinne von Art. 12 Abs. 1 lit. a VStrR. Für deren Nachentrichtung und für die Verjährung ist deshalb von Art. 12 in Verbindung mit Art. 11 VStrR auszugehen (E. 3). 2. Sind Strafverfolgung und Strafvollstreckung bezüglich der Widerhandlung gegen die Verwaltungsgesetzgebung des Bundes (hier: gegen das Zollgesetz) nicht verjährt, so ist es kraft Gesetzesvorschrift (Art. 12 Abs. 4 VStrR) auch die Leistungspflicht nicht (E. 4). | Futtermittel; Verjährung; VStrR; Preiszuschläge; Genossenschaft; Getreide; Abgabe; Einfuhr; Eidgenössische; Unrecht; Bundes; Abgaben; Verfolgung; Verjährungsfrist; Leistungs; Volkswirtschaftsdepartement; Futtermitteln; Vollstreckung; Widerhandlung; Zollgesetz; Schweiz; Bescheid; Forderung; Verfahren; Schweizerische; Verwaltungsstrafrecht; Entrichtung; Leistungspflicht; Landwirt |
108 Ib 150 | Wohnbauförderung. Verjährung von Rückerstattungsansprüchen. Ansprüche auf Rückerstattung von Wohnbauförderungsbeiträgen gemäss Art. 8 des Bundesbeschlusses vom 10. Oktober 1947 über Massnahmen zur Förderung der Wohnbautätigkeit verjähren mit Ablauf eines Jahres, nachdem die zuständigen Behörden vom Rechtsgrund des Anspruchs Kenntnis erlangt haben, und spätestens zehn Jahre seit der Entstehung des Anspruchs (E. 4 lit. d). Soweit die Verjährungsfrist an die Entstehung des Rückerstattungsanspruches anknüpft, beginnt sie mit der Zweckentfremdung (E. 4 lit. c). | Verjährung; Rückerstattung; Bundes; Frist; Entstehung; Zweckentfremdung; Anspruch; Wohnbauförderung; Verjährungsfrist; Erlass; Rückerstattungsanspruch; Recht; Rückerstattungsansprüche; Erlasse; Regel; Verjährungsregelung; Rückerstattungsanspruches; Subvention; Entscheid; Bundesgericht; Anspruches; Recht; Kanton; Wohnung; Vorschrift; Ansprüche; Vorschriften |