Code de procédure civile (CPC) Art. 1

Zusammenfassung der Rechtsnorm CPC:



Art. 1 CPC de 2024

Art. 1 Code de procédure civile (CPC) drucken

Art. 1 Objet et champ d’application Objet

La présente loi règle la procédure applicable devant les juridictions cantonales:

  • a. aux affaires civiles contentieuses;
  • b. aux décisions judiciaires de la juridiction gracieuse;
  • c. aux décisions judiciaires en matière de droit de la poursuite pour dettes et la faillite;
  • d. l’arbitrage.

  • Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Art. 1 Code de procédure civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHHG180080ForderungAnleihe; Anleihen; Anleihensobligation; Recht; Anleihensobligationen; Rückzahlung; Urkunde; Verjährung; Beklagten; Obligation; Konkurs; Anleihensbedingungen; Forderung; Frist; Parteien; Segment; Treuhänder; Urkunden; Gläubiger; Investmentfonds; Obligationen; Obligationär; Auflage; Über; Klage; Vereinbarung
    ZHRZ160008Abänderung Unterhalt (Revision)Revision; Revisions; Verfahren; Beweis; Entscheid; Türkei; Tatsache; Beklagten; Revisionsgr; Tatsachen; Beweismittel; Unterhalt; Recht; Parteien; Vergleich; Erstverfahren; Vorinstanz; Urteil; Revisionsgesuc; Revisionsgesuch; Verfahren; Familie; Zeugen; Genehmigung; Gericht; Beschwerdeverfahren
    Dieser Artikel erzielt 146 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
    Hier geht es zur Registrierung.
    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHPG170002Ablehnung des Sekretariats des SchiedsgerichtsSchiedsgericht; Schiedsgerichts; Gesuch; Gesuchs; Gesuchsgegner; Statuten; Recht; Schiedsrichter; Gesuchsgegners; Ablehnung; Verfahren; Parteien; Schiedsgerichtswesen; Verein; Verantwortliche; Gericht; Obergericht; FINMA; Sekretär; Aufgabe; Verantwortlichen; Unabhängigkeit; Vorstand; Liste; Aufgaben; Entscheid; Bundes
    ZHVB150008AufsichtsbeschwerdeAufsicht; Aufsichts; Anzeige; Massnahme; Anzeigeerstatter; Verfahren; Obergericht; Aufsichtsbeschwerde; Bezirksrichter; Recht; Verwaltung; Bezirksgericht; Jugendanwaltschaft; Verfahrens; Obergerichts; Anordnung; Aufsichtsbehörde; Gericht; Kantons; Verwaltungskommission; Jugendgericht; Vollzugs; Befehl; Rechtsmittel; Rekurs; Antrag; Amtspflichtverletzung
    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    149 I 25 (1C_759/2021)
    Regeste
    Art. 49, 109 und 122 BV ; § 34 KV/BS ; § 8a Abs. 3 lit. a des Gesetzes des Kantons Basel-Stadt vom 5. Juni 2013 über die Wohnraumförderung (WRFG); abstrakte Normenkontrolle; Rückkehrrecht von Mietparteien nach einer Sanierung. Die streitige kantonale Bestimmung statuiert für Umbau-, Renovations- und Sanierungsvorhaben in Zeiten von Wohnungsnot eine Bewilligungspflicht. Die Bewilligung hängt davon ab, dass den bisherigen Mietparteien das Recht zur Rückkehr in die sanierte oder umgebaute Liegenschaft eingeräumt wird (E. 4.4). Vereinbarkeit der Norm mit der gewährleisteten Kantonsverfassung (E. 4.4.2 und 4.4.3). Methoden zur Abgrenzung von Privatrecht und öffentlichem Recht (E. 4.4.4). Das vorgesehene, pauschal eingeräumte Rückkehrrecht ist zivilrechtlicher Natur und greift direkt in das vom Bundesrecht abschliessend geregelte Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter ein. Aufhebung der Bestimmung, weil sie gegen den Vorrang des Bundesrechts verstösst (E. 4.4.5).
    Bundes; Wohnung; Interesse; Rückkehr; Sanierung; Recht; Mietparteien; Bewilligung; Rückkehrrecht; Wohnungsnot; Mieter; Umbau; Wohnraum; KV/BS; Regierungsrat; Zeiten; Renovation; Schutz; öffentlich-rechtliche; Kanton; Mietzinse; Kantons; Basel-Stadt; Bewilligungspflicht; Bundesrecht; Interessen; Gesetzes; Abgrenzung
    145 III 460 (4A_508/2018)Art. 15 Abs. 1 und 71 ZPO; einfache Streitgenossenschaft, örtliche Zuständigkeit. Bestätigung der Rechtsprechung zu Art. 71 Abs. 1 ZPO, wonach die eingeklagten Ansprüche nicht kumulativ, sondern lediglich alternativ auf gleichartigen Tatsachen oder Rechtsgründen beruhen müssen, damit eine einfache Streitgenossenschaft vorliegt (E. 4.1). Verneinung der tatsächlichen (E. 4.3.1) wie auch der rechtlichen (E. 4.3.2) Konnexität bei zwei Strassenverkehrsunfällen, die sich unabhängig voneinander in unterschiedlicher Weise, an unterschiedlichen Orten und zu unterschiedlichen Zeiten ereignet haben. Klage; Streitgenossen; Recht; Streitgenossenschaft; Klagen; Gericht; Verfahren; Urteil; Beklagte; Beklagten; Zuständigkeit; Zivilprozess; Tatsachen; Unfall; Urteile; Zivilprozessordnung; Schweizerische; Unfälle; Gesundheitsschaden; Vorinstanz; Gerichtsstand; Rechtsgründe; Kommentar; Haftung; Solidarität

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    BG.2020.33Gerichtsstandskonflikt (Art. 40 Abs. 2 StPO).Kanton; Kantons; Gallen; Bundesstrafgericht; Gesuch; Gerichtsstand; Behörden; Bundesstrafgerichts; Beschluss; Generalstaatsanwaltschaft; Staatsanwaltschaft; Zweigniederlassung; Oberstaatsanwaltschaft; Gesuchsgegner; Fahrzeug; Beschwerdekammer; Anknüpfung; Ortes; Rechtsprechung; Übernahme; Verfolgung; Beurteilung; Person; Verfahren; Untersuchung

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Sutter-Somm, Seiler, Schweizer, Thomas Hand zur Schweizerischen Zivilprozessordnung2021
    Dominik Vock, Spühler, SchweizerBasler Kommentar Schweizerische Zivilpro- zessordnung2017