Art. 1 ZGB vom 2024
Art. 1 Einleitung A. Anwendung des Rechts
1 Das Gesetz findet auf alle Rechtsfragen Anwendung, für die es nach Wortlaut oder Auslegung eine Bestimmung enthält.
2 Kann dem Gesetz keine Vorschrift entnommen werden, so soll das Gericht (1) nach Gewohnheitsrecht und, wo auch ein solches fehlt, nach der Regel entscheiden, die es als Gesetzgeber aufstellen würde.
3 Es folgt dabei bewährter Lehre und Überlieferung.
(1) Ausdruck gemäss Ziff. I 1 des BG vom 26. Juni 1998, in Kraft seit 1. Jan. 2000 ([AS 1999 1118]; [BBl 1996 I 1]). Diese Änd. ist im ganzen Erlass berücksichtigt.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
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BGE | Regeste | Schlagwörter |
145 V 278 (8C_9/2019) | Art. 42quater Abs. 3 IVG; Art. 39a lit. c IVV; Art. 42ter Abs. 3 IVG; Assistenzbeitrag für minderjährige versicherte Personen. Minderjährige versicherte Personen, denen ein Intensivpflegezuschlag nach Art. 42ter Abs. 3 IVG von mindestens 6 Stunden pro Tag ausgerichtet wird, haben Anspruch auf einen Assistenzbeitrag (E. 6). | Assistenzbeitrag; Anspruch; Quater; Verordnung; Bundesrat; Kommission; Stunden; Handlungsfähigkeit; Intensivpflegezuschlag; Voraussetzungen; Minderjährige; Ständig; Minderjährige; Person; Urteil; Beschwerde; Hilflosenentschädigung; Personen; IV-Stelle; Selbstständig; Assistenzbeitrags; Gesetzliche; Verwaltung; Botschaft; Entwurf; Antrag; Bezug; Gericht; Minderjährigen; Hause |
145 III 109 (5A_841/2017) | Art. 64 Abs. 1bis IPRG; internationale Zuständigkeit für den Ausgleich von Vorsorgeansprüchen gegenüber einer schweizerischen Einrichtung der beruflichen Vorsorge; zeitlicher Anwendungsbereich des neuen Rechts. Auslegung von Art. 64 Abs. 1bis IPRG; Anerkennbarkeit eines bereits vor Inkrafttreten der Revision rechtskräftig gewordenen ausländischen Scheidungsurteils in Bezug auf den Ausgleich von Vorsorgeansprüchen gegenüber einer schweizerischen Einrichtung der beruflichen Vorsorge (E. 4 und 5). | Vorsorge; Recht; Schweizerische; Scheidung; Urteil; Ausländische; Vorsorgeausgleich; Anerkennung; Schweizerischen; Botschaft; Berufliche; Beruflichen; Inkrafttreten; Entscheidung; Revision; Scheidungsurteil; Zuständigkeit; Französische; Beschwerde; Ausgleich; Aufl; SchlT; Rechtskräftig; Schweiz; Ergänzung; Gesetzgeber; Gesetzes; Vorsorgeansprüche; International |