Art. 1
1 Das Gebiet jedes Kantons bildet für die Durchführung der Schuldbetreibungen und der Konkurse einen oder mehrere Kreise.
2 Die Kantone bestimmen die Zahl und die Grösse dieser Kreise.
3 Ein Konkurskreis kann mehrere Betreibungskreise umfassen.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PS120184 | Betreibung | Beschwerde; Betreibung; SchKG; Aufsicht; Aufsichtsbehörde; Betreibungsamt; Beschwerdeführer; Kanton; Zahlungsbefehl; Betreibungsamtes; Nichtigkeit; Aufsichtsbehörden; Verfügung; Kantons; Verlustschein; Betreibungsämter; Schuldbetreibung; Bezirksgericht; Vorinstanz; Recht; Verfügungen; Sinne; Konkurs; Entscheid; Verfahren; Interesse; Bundesgericht; Obergericht; Kantonale; Oberrichterin |
BE | SK 2022 150 | Hausfriedensbruch, Diebstahl, Ungehorsam in einem Betreibungsverfahren etc. | Schuld; Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Vorinstanz; Genossenschaft; Strasse; Recht; Betreibungs; Freiheit; Urteil; Bern; Freiheitsstrafe; Erstinstanzliche; Erstinstanzlichen; Befehl; Habe; Widerhandlung; Hausverbot; Urteilsbegründung; Verfahren; Kammer; Verwiesen; Bestritt; Ausführungen; Urteilsbegründung; Hausfriedensbruch; Betreibungsamt; Anzeige; Beweismittel |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 III 486 (5A_701/2020) | Regeste Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG ; Gesuch um Nichtbekanntgabe der Betreibung an Dritte. Bezahlt der Schuldner eine Forderung, nachdem sie in Betreibung gesetzt wurde, so kann er die Bekanntgabe der Betreibung an Dritte nicht mit einem Gesuch nach Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG verhindern (E. 3). | Betreibung; Forderung; Beschwerde; SchKG; Gesuch; Beschwerdeführer; Betreibungsamt; Zahlung; Recht; Schuldner; Betreibungsregister; Zahlungsbefehl; Verfahren; Gerechtfertigt; Urteil; Nichtbekanntgabe; Aufsichtsbehörde; Schuldbetreibung; Konkurs; Gerechtfertigte; Aufl; Gläubiger; Rechtsvorschlag; Weisung; Bekanntgabe; Verhindern; Eintrag; Regelung; Beschwerdeführers; Zustellung |
147 III 358 (5A_446/2020) | Regeste Art. 68, Art. 80 Abs. 2 Ziff. 2, Art. 149 SchKG ; Betreibungskosten im Verlustschein. Für ausgewiesene Kosten im Verlustschein einer öffentlich-rechtlichen Forderung kann definitive Rechtsöffnung erteilt werden (E. 2 und 3). | Betreibung; Rechtsöffnung; SchKG; Definitive; Beschwerde; Pfändungsverlustschein; Betreibungskosten; Definitiven; Schuldner; Forderung; Beschwerdeführer; Basel-Stadt; Gläubiger; Kanton; Verlustschein; Betreibungsamt; Provisorische; Vorinstanz; Verfügung; Rechtsöffnungstitel; Schuldners; Urteil; Erteilt; Verfahren; Rechtsvorschlag; Vorliege; Betreibungsamtes; Kantons; Provisorischen; Vorliegenden |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
CR.2021.8 | Kammer; Gesuch; Gesuchsteller; Entscheid; Bundes; Revision; Urteil; Entscheide; Filter; Hinzuf?gen; ?ffnen; BStGer; Revisionsgesuch; Konkurs; Bundesstrafgericht; Uster; Verfahren; Beschwerde; Liquidation; Berufungskammer; Ziffer; Dispositiv; Ersatzforderung; Vorliege; Partei; Konkursamt; Verfahrens; Gesuchstellers; Urteils |