Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG)
Zusammenfassung der Rechtsnorm KVG:
Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) in der Schweiz regelt die obligatorische Krankenversicherung, die für alle Personen in der Schweiz verpflichtend ist. Es legt fest, welche Leistungen von den Krankenversicherern erbracht werden müssen, wie die Kostenübernahme für medizinische Behandlungen. Das KVG enthält auch Bestimmungen zur Prämienfestsetzung, Aufsicht über die Krankenversicherer und Finanzierung des Gesundheitssystems, um sicherzustellen, dass die Bevölkerung einen angemessenen Zugang zu medizinischer Versorgung hat.
Art. 1 KVG vom 2024
Art. 1 Anwendbarkeit des ATSG
1 Die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2000 (1) über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) sind auf die Krankenversicherung anwendbar, soweit das vorliegende Gesetz oder das Krankenversicherungsaufsichtsgesetz vom 26. September 2014 (2) (KVAG) nicht ausdrücklich eine Abweichung vom ATSG vorsieht. (3)
2 Sie finden keine Anwendung in folgenden Bereichen:a. Zulassung und Ausschluss von Leistungserbringern (Art. 35–40 und 59);b. Tarife, Preise und Globalbudget (Art. 43–55);c. (4) Ausrichtung der Prämienverbilligung nach den Artikeln 65, 65a und 66a sowie Beiträge des Bundes an die Kantone nach Artikel 66;d. Streitigkeiten der Versicherer unter sich (Art. 87);e. Verfahren vor dem kantonalen Schiedsgericht (Art. 89).
(1) [SR 830.1]
(2) [SR 832.12]
(3) Fassung gemäss Anhang Ziff. 2 des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes vom 26. Sept. 2014, in Kraft seit 1. Jan. 2016 ([AS 2015 5137]; [BBl 2012 1941]).
(4) Fassung gemäss Ziff. I der V der BVers vom 21. Juni 2002, in Kraft seit 1. Jan. 2003 ([AS 2002 3472]; [BBl 2002 803]).
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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