Menschenrechtskonvention (EMRK) Art. 1

Zusammenfassung der Rechtsnorm EMRK:



Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der grundlegende Menschenrechte und Freiheiten schützt. Sie wurde 1950 verabschiedet und legt die Verpflichtungen der Vertragsstaaten fest, diese Rechte zu respektieren, zu schützen und zu gewährleisten. Bürgerinnen und Bürger können sich bei Verletzungen ihrer Rechte an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden, um Gerechtigkeit zu erlangen. Die EMRK beeinflusst die Rechtsprechung und Gesetzgebung in den Mitgliedstaaten des Europarats, darunter auch die Schweiz.

Art. 1 EMRK vom 2022

Art. 1 Menschenrechtskonvention (EMRK) drucken

Art. 1 Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte

Die Hohen Vertragsparteien sichern allen ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Personen die in Abschnitt I bestimmten Rechte und Freiheiten zu.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 1 Menschenrechtskonvention (EMRK) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSF180003Mehrfache Veruntreuung etc.Gesuch; Urteil; Verfahren; Gesuchs; Gesuchsteller; Gesamtstrafe; Obergericht; Obergerichts; Kammer; Staatsanwalt; Bezirksgericht; Gericht; Staatsanwaltschaft; Kantons; Freiheitsstrafe; Recht; Bezirksgerichts; Urteile; Delikt; Vollzug; Delikte; Gesuchstellers; Asperation; Berufung; Einsatzstrafe; Veruntreuung; Zumessung; Asperationsprinzip
SZBEK 2023 90definitive RechtsöffnungGesuch; Gesuchs; Gesuchsgegner; Rechtsmittel; Rechtsöffnung; Verfügung; Veranlagung; Schwyz; KG-act; Rechtsmittelbelehrung; SchKG; Entscheid; Schuld; Gemeinde; Steinen; Betreibung; Kanton; Kommentar; Staehelin; Nichtig; Bezirk; Vi-act; Verfahren; Begründung; Nichtigkeit; Gesuchsteller; Zivilprozessordnung; Ziffer; Kantons; Basler

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
149 I 41 (9C_592/2021)
Regeste
Art. 8 in Verbindung mit Art. 14 EMRK ; Art. 8 und Art. 190 BV ; Art. 6 Abs. 2, Art. 9 Abs. 3 und Art. 16 Abs. 1 IVG ; erstmalige berufliche Ausbildung; versicherungsmässige Voraussetzungen im Fall eines in der Schweiz vorläufig aufgenommenen unbegleiteten Minderjährigen. Die erstmalige berufliche Ausbildung fällt nicht unter das in Art. 8 EMRK garantierte Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (E. 5.2). Was die Kostenübernahme für eine solche Ausbildung im Sinne von Art. 16 Abs. 1 IVG angeht, verstösst die in Art. 9 Abs. 3 IVG vorgesehene Unterscheidung zwischen Personen unter zwanzig Jahren mit oder ohne Schweizer Bürgerrecht nicht gegen die Prinzipien der Gleichbehandlung und das Diskriminierungsverbot gemäss Art. 8 BV (E. 6.2).
Suisse; Assurance; Invalidité; Assurance-invalidité; édéral; été; CourEDH; étranger; érence; Convention; érences; éducation; étrangers; écembre; Octroi; être; Tribunal; éveloppement; ément; éter; égalité; égale; Arrêt; Office; Genève; Ausbildung; éré; érant; éadaptation; éside
149 I 2 (2C_1023/2021)
Regeste
Art. 10 und 13 EMRK ; Art. 16, 29a, 35 und 93 Abs. 3 BV; Art. 2 lit. cbis, Art. 5a, 25 Abs. 3 lit. b, Art. 83 Abs. 1 lit. a und Art. 93 Abs. 1 und 95 Abs. 1 RTVG; Art. 28 ff. ZGB ; Art. 1, 3, 5 Abs. 4 und Art. 18 der SRG-Konzession; Löschen eines Benutzerkommentars auf Instagram durch die SRG im übrigen publizistischen Angebot (üpA); Rechtsweg. Die SRG ist in ihrem übrigen publizistischen Angebot (üpA) grundrechtsgebunden; dies gilt - wegen des engen inhaltlichen Bezugs zwischen ihrem redaktionellen Beitrag und den Nutzer-Kommentaren dazu - auch, soweit sie solche gestützt auf ihre "Netiquette" streicht (E. 2).
Kommentar; Recht; Angebot; Zusammenhang; Meinungs; Rechtsweg; Programm; Netiquette; Kommentars; Kommentare; Radio; Bundesgericht; Löschung; Zugang; Meinungsäusserung; Ombudsstelle; Konzession; Streichung; Kommentaren; Sendung; Aufgabe; Vorgaben; BAKOM; Entscheid; Aufgaben; Hinweisen; ägen

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2024.8Verfahren; Verfahrens; Bundes; Recht; Siegel; Beschwer; Verfahrensakten; Daten; Sinne; Person; Siegelung; Rechten; Verfahren; Siegelbruch; Amtsgeheimnis; Untersuchung; Eingabe; Amtsgeheimnisverletzung; Amtsmissbrauch; Amtsanmassung; Handlung; Geheim; Interesse; Beschwerdeführers; Parteien; Beschwerdegegner; Einstellung
CN.2022.2Beschuldigte; Beschuldigten; Kontakt; Berufung; Sicherheit; Besuch; Kammer; Telefon; Sicherheitshaft; Person; Urteil; Verfügung; Verfahren; Bundes; Besuche; Personen; Filter; Haftanstalt; Verfahren; Entscheid; Stiefsohn; Untersuchung; Berufungskammer; Mutter; Untersuchungs; Telefonat