BG über den Allg. Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG)
Einleitung ATSG
Das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) ist ein zentrales Gesetz in der schweizerischen Sozialversicherungsgesetzgebung. Es regelt allgemeine Bestimmungen, die für alle Sozialversicherungszweige gelten, wie beispielsweise die Zuständigkeit der Behörden, die Organisation der Sozialversicherungsträger und die Rechte und Pflichten der Versicherten. Das ATSG legt auch die Grundsätze für die Leistungen der Sozialversicherungen fest, wie beispielsweise die Bedürftigkeit und den Grundsatz der Solidarität. Zudem regelt es die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Sozialversicherungszweigen und den Behörden. Das ATSG ist somit ein wichtiger rechtlicher Rahmen für das schweizerische Sozialversicherungssystem und dient dazu, die soziale Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten.