Geschäftsnummer: | 03.1116 |
Eingereicht von: | Grobet Christian |
Einreichungsdatum: | 01.10.2003 |
Stand der Beratung: | Erledigt |
Zuständigkeit: | Finanzdepartement |
Schlagwörter: | Treuhandgesellschaft; Schweiz; Gesellschaft; Steuer; Transaktionen; Möglichkeit; Steuerfluchtpraktiken; Angesichts; Bundesrat; Diskretion; Quellensteuer; Geldüberweisungen; Hervor; Vorteile; Erwähnte; Tritt; Umgehen; Prozent; Ausland; Anzulegen; Fidinam; Kundinnen; Genève; Mitglied; Schweizerischen; Treuhänder-Verbandes; Empfiehlt; Europäischen; Kunden; Gegründeten |
Die Treuhandgesellschaft Fidinam (Genève) SA, Mitglied des Schweizerischen Treuhänder-Verbandes, empfiehlt ihren europäischen Kundinnen und Kunden in ihrer Werbung, ihre Sparkonten bei einer mit 650 Dollar u. a. auf den Britischen Jungferninseln, in Panama und den Marshallinseln gegründeten Gesellschaft anzulegen. Damit könnten jene die Quellensteuer von 15 bis 35 Prozent umgehen, die in der Schweiz auf den 1. Januar 2005 in Kraft tritt.
Die erwähnte Treuhandgesellschaft hebt noch weitere Vorteile dieser Gesellschaft hervor, insbesondere bezüglich Geldüberweisungen ins Ausland und Diskretion.
Hat der Bundesrat angesichts solcher Steuerfluchtpraktiken die Möglichkeit, die entsprechenden Transaktionen mit einer Steuer zu belegen?