Geschäftsnummer: | 95.3074 |
Eingereicht von: | Finanzkommission SR |
Einreichungsdatum: | 02.02.1995 |
Stand der Beratung: | Überwiesen an den Bundesrat |
Zuständigkeit: | Finanzdepartement |
Schlagwörter: | Finanz; Delegation; Zusammenarbeit; Aufgaben/Ausgaben; Verbesserung; Führung; Sparbereich; Delegation; Haushalt; Finanzfragen; Bilden; Enger; Bundesrat; Kompensationen; Finanzdirektoren; Vertretern; Finanzwissenschaften; Experten; Zuhanden; Eidgenössischen; Räte; Mittelfristige; Massnahmenkonzepte; Sanierung; Bundesfinanzen; Anhandnahme; Ausgabenseitige; Laden:; Zivilen; Aufstellung |
Der Bundesrat wird eingeladen:
1. Bei der Aufstellung des Voranschlages 1996 sowie bei der Ausarbeitung von Vorlagen für Verpflichtungs- und Rahmenkredite folgende Grundsätze zu beachten:
a. Abbau der Stellenpläne auch in den zivilen Departementen, der Bundeskanzlei und den Parlamentsdiensten um mindestens 2 Prozent;
b. Reduktion, mindestens jedoch nominale Plafonierung der Sachausgaben sowie der steuerbaren Transferausgaben, wobei die Prioritäten festzusetzen sind;
c. ausgabenseitige Kompensationen bei Anhandnahme von neuen Aufgaben/Ausgaben.
2. Zur Verbesserung der Führung im Finanz- und Sparbereich eine "Delegation für Haushalt- und Finanzfragen" zu bilden. Diese soll in enger Zusammenarbeit mit einer Delegation der kantonalen Finanzdirektoren sowie mit Vertretern der Finanzwissenschaften und allenfalls weiteren Experten zuhanden der eidgenössischen Räte kurz- und mittelfristige Massnahmenkonzepte zur Sanierung der Bundesfinanzen ausarbeiten.