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Anfrage: Ausgabenbremse

Geschäftsnummer:

93.425

Eingereicht von:

Weber Monika

Einreichungsdatum:

17.03.1993

Stand der Beratung:

Erledigt

Zuständigkeit:

Parlament

Schlagwörter:

Räte; Geschäftsverkehrsgesetzes; Bundesrat; Beschluss; Mitglieder; Drittel; Räten; Können; Beschliessen; Vorgeschlagen; Höhere; Ausgaben; Reiche; Eidgenössischen; Abzuändern; Bundesverfassung; Anregung; Sinne; Initiative; Parlamentarische; Zustimmen

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Eingereichter Text

Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative im Sinne einer allgemeinen Anregung ein:

Die Bundesverfassung ist dahingehend abzuändern, dass die eidgenössischen Räte nur dann höhere Ausgaben, als sie der Bundesrat vorgeschlagen hat, beschliessen können, wenn in beiden Räten mindestens zwei Drittel der Mitglieder einem solchen Beschluss zustimmen.

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Weitere Informationen


Mehr Informationen können Sie von der Webseite www.parlament.ch entnehmen.
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