Verfahrensordnung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (VEGM)

Einleitung VEGM

Die Verfahrensordnung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) ist ein Regelwerk, das die Verfahrensabläufe und -regeln für Klagen vor dem Gerichtshof regelt. Sie legt fest, wie Beschwerden von Einzelpersonen oder Gruppen gegen Staaten wegen Verletzungen der Europäischen Menschenrechtskonvention behandelt werden. Die Verfahrensordnung enthält Bestimmungen zur Zulässigkeit von Beschwerden, zur Beweisführung, zur Anhörung der Parteien und zur Entscheidungsfindung. Sie regelt auch die Verfahren für einstweilige Massnahmen und die Vollstreckung von Urteilen. Die Verfahrensordnung des EGMR ist ein wichtiges Instrument, um die Einhaltung der Menschenrechte in Europa zu gewährleisten und den Schutz der individuellen Rechte der Bürger zu stärken.

Die Artikel VEGM

Art. 1 Begriffsbestimmungen
Art. 2 Organisation und Arbeitsweise des GerichtshofsKapitel I Die Richter
Art. 3 Eid oder feierliche Erklärung
Art. 4 Unvereinbarkeit
Art. 5 Rangordnung
Art. 6 Rücktritt
Art. 7 Entlassung
Art. 8 Präsidialämter des Gerichtshofs und Rolle des Präsidiums
Art. 9 Aufgaben des Präsidenten des Gerichtshofs
Art. 9a Rolle des Präsidiums
Art. 10 Aufgaben der Vizepräsidenten des Gerichtshofs
Art. 11 Vertretung des Präsidenten und der Vizepräsidenten des Gerichtshofs
Art. 12 Präsidenten der Sektionen und Kammern
Art. 13 Ausschluss vom Vorsitz
Art. 14 Ausgewogene Vertretung der Geschlechter
Art. 15 Die Kanzlei
Art. 16 Wahl der Stellvertretenden Kanzler
Art. 17 Aufgaben des Kanzlers
Art. 18 Organisation der Kanzlei
Art. 18a Nicht richterliche Berichterstatter
Art. 18b Rechtsgelehrter
Art. 19 Die Arbeitsweise des Gerichtshofs
Art. 20 Sitzungen des Plenums
Art. 21 Andere Sitzungen des Gerichtshofs
Art. 22 Beratungen
Art. 23 Abstimmungen
Art. 23a Entscheidung durch stillschweigende Zustimmung
Art. 24 Zusammensetzung des Gerichtshofs
Art. 25 Bildung der Sektionen
Art. 26 Bildung der Kammern
Art. 27 Komitees
Art. 27a Einzelrichterbesetzung
Art. 28 Verhinderung, Ablehnung, Freistellung
Art. 29 Richter ad hoc
Art. 30 Interessengemeinschaft
Art. 31 Das VerfahrenKapitel I Allgemeine Vorschriften
Art. 32 Verfahrensanordnungen
Art. 33 Öffentlichkeit der Unterlagen
Art. 34 Gebrauch der Sprachen
Art. 35 Vertretung der Vertragsparteien
Art. 36 Vertretung der Beschwerdeführer
Art. 37 Mitteilungen, Zustellungen, Ladungen
Art. 38 Schriftsätze
Art. 38a Prüfung von Verfahrensfragen
Art. 39 Vorläufige Massnahmen
Art. 40 Dringliche Mitteilung über eine Beschwerde
Art. 41 Reihenfolge bei der Behandlung der Beschwerden
Art. 42 Verbindung und gleichzeitige Prüfung von Beschwerden(bisheriger Art. 43)
Art. 43 Streichung und Wiedereintragung im Register(bisheriger Art. 44)
Art. 44 Beteiligung Dritter
Art. 44a Pflicht zur Zusammenarbeit mit dem Gerichtshof
Art. 44b Nichtbefolgung einer Anordnung des Gerichtshofs
Art. 44c Fehlende Mitwirkung
Art. 44d Verbot der Vertretung oder Unterstützung von Parteien vor dem Gerichtshof
Art. 44e Nichtweiterverfolgung einer Beschwerde
Art. 45 Die Einleitung des Verfahrens
Art. 46 Inhalt einer Staatenbeschwerde
Art. 47 Inhalt einer Individualbeschwerde
Art. 48 Die Referenten
Art. 49 Individualbeschwerden
Art. 50 Verfahren vor der Grossen Kammer
Art. 51 Das Verfahren bei der Prüfung der Zulässigkeit
Art. 52 Zuweisung einer Beschwerde an eine Sektion
Art. 52a Einzelrichterverfahren
Art. 53 Verfahren vor einem Komitee
Art. 54 Verfahren vor einer Kammer
Art. 54a Gemeinsame Prüfung der Zulässigkeit und Begründetheit
Art. 55 Einreden der Unzulässigkeit
Art. 56 Entscheidung der Kammer
Art. 57 Sprache der Entscheidung
Art. 58 Das Verfahren nach Zulassung der Beschwerde
Art. 59 Individualbeschwerden
Art. 60 Ansprüche auf gerechte Entschädigung
Art. 61 Piloturteilsverfahren
Art. 62 Gütliche Einigung
Art. 62a Einseitige Erklärung
Art. 63 Die Mündliche Verhandlung
Art. 64 Leitung der mündlichen Verhandlung
Art. 65 Nichterscheinen
Art. 6669
Art. 70 Verhandlungsprotokoll
Art. 71 Das Verfahren vor der Grossen Kammer
Art. 72 Abgabe der Rechtssache an die Grosse Kammer
Art. 73 Verweisung an die Grosse Kammer auf Antrag einer Partei
Art. 74 Die Urteile
Art. 75 Entscheidung über eine gerechte Entschädigung
Art. 76 Sprache des Urteils
Art. 77 Unterzeichnung, Verkündung und Zustellung des Urteils
Art. 78
Art. 79 Antrag auf Auslegung des Urteils
Art. 80 Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens
Art. 81 Berichtigung von Fehlern in Entscheidungen und Urteilen
Art. 82 Gutachten nach Art. 47, 48 und 49 der Konvention
Art. 83
Art. 84
Art. 85
Art. 86
Art. 87
Art. 88
Art. 89
Art. 90
Art. 91 Gutachten nach dem Protokoll Nr. 16 zur Konvention
Art. 92 Einreichung eines Antrags auf Erstattung eines Gutachtens
Art. 93 Prüfung eines Antrags durch den Ausschuss
Art. 94 Verfahren nach Annahme eines Antrags um Erstattung eines Gutachtens durch den Ausschuss
Art. 95 Kosten in Verbindung mit der Erstattung eines Gutachtens und Prozesskostenhilfe
Art. 96 Die Verfahren nach Art. 46 Abs. 3, 4 und 5 der Konvention
Art. 97
Art. 98
Art. 99 Das Verfahren nach Art. 46 Abs. 4 und 5 der Konvention
Art. 100
Art. 101
Art. 102
Art. 103
Art. 104
Art. 104a Veröffentlichung der Urteile, Entscheidungen und Gutachten
Art. 104b Richtungsweisende Rechtssachen
Art. 105 Prozesskostenhilfe

Liechtenstein und Österreich: Verfahrenshilfe

Art. 106
Art. 107
Art. 108
Art. 109
Art. 110
Art. 111 Übergangsbestimmungen
Art. 112 Verfahren vor einer Kammer und der Grossen Kammer (bisheriger Art. 107)
Art. 113 Bewilligung der Prozesskostenhilfe (bisheriger Art. 108)
Art. 114 Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens (bisheriger Art. 109)
Art. 115 Schlussbestimmungen
Art. 116 Änderung der Anwendung von Bestimmungen (bisheriger Art. 111)
Art. 117 Inkrafttreten der Verfahrensordnung