Kartellgesetz (KG)

Einleitung KG

Das schweizerische Kartellgesetz ist ein Gesetz, das darauf abzielt, den Wettbewerb in der Schweiz zu fördern und zu schützen. Es verbietet wettbewerbsbeschränkende Praktiken wie Kartelle, Absprachen und Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Das Gesetz regelt auch die Fusionskontrolle, um sicherzustellen, dass Fusionen und Übernahmen den Wettbewerb nicht unangemessen einschränken. Das Kartellgesetz wird von der Wettbewerbskommission (WEKO) durchgesetzt, die Befugnisse zur Untersuchung von Verstössen hat und bei Bedarf Sanktionen verhängen kann. Unternehmen, die gegen das Kartellgesetz verstossen, können mit Geldstrafen belegt werden. Insgesamt dient das Kartellgesetz dazu, einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten und die Interessen der Verbraucher zu schützen.

Die Artikel KG

Art. 1 Zweck
Art. 2 Geltungsbereich
Art. 3 Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften
Art. 4 Begriffe
Art. 5 Unzulässige Wettbewerbsabreden
Art. 6 Gerechtfertigte Arten von Wettbewerbsabreden
Art. 7 Unzulässige Verhaltensweisen marktbeherrschender
Art. 8 Ausnahmsweise Zulassung aus überwiegenden öffentlichen Interessen
Art. 9 Meldung von Zusammenschlussvorhaben
Art. 10 Beurteilung von Zusammenschlüssen
Art. 11 Ausnahmsweise Zulassung aus überwiegenden öffentlichen Interessen
Art. 12 Ansprüche aus Wettbewerbsbehinderung
Art. 13 Durchsetzung des Beseitigungs- und Unterlassungsanspruchs
Art. 14
Art. 15 Beurteilung der Zulässigkeit einer Wettbewerbsbeschränkung
Art. 16
Art. 18 Wettbewerbskommission
Art. 19 Organisation
Art. 20 Geschäftsreglement
Art. 21 Beschlussfassung
Art. 22 Ausstand von Kommissionsmitgliedern
Art. 23 Aufgaben des Sekretariats
Art. 24 Personal des Sekretariats
Art. 25 Amts- und Geschäftsgeheimnis
Art. 26 Vorabklärung
Art. 27 Eröffnung einer Untersuchung
Art. 28 Bekanntgabe
Art. 29 Einvernehmliche Regelung
Art. 30 Entscheid
Art. 31 Ausnahmsweise Zulassung
Art. 32 Einleitung des Prüfungsverfahrens
Art. 33 Prüfungsverfahren
Art. 34 Rechtsfolgen
Art. 35 Verletzung der Meldepflicht
Art. 36 Verfahren der Ausnahmegenehmigung
Art. 37 Wiederherstellung wirksamen Wettbewerbs
Art. 38 Widerruf und Revision
Art. 39 Grundsatz
Art. 40 Auskunftspflicht
Art. 41 Amtshilfe
Art. 42 Untersuchungsmassnahmen
Art. 42a Untersuchungen in Verfahren nach dem Luftverkehrsabkommen Schweiz–EG
Art. 42b Bekanntgabe von Daten an eine ausländische Wettbewerbsbehörde
Art. 43 Beteiligung Dritter an der Untersuchung
Art. 44
Art. 45 Übrige Aufgaben und Befugnisse der Wettbewerbsbehörden
Art. 46 Stellungnahmen
Art. 47 Gutachten
Art. 48 Veröffentlichung von Entscheiden und Urteilen
Art. 49 Informationspflichten
Art. 49a Sanktion bei unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen
Art. 50 Verstösse gegen einvernehmliche Regelungen und behördliche Anordnungen
Art. 51 Verstösse im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen
Art. 52 Andere Verstösse
Art. 53
Art. 53a
Art. 54 Widerhandlungen gegen einvernehmliche Regelungen und behördliche Anordnungen
Art. 55 Andere Widerhandlungen
Art. 56 Verjährung
Art. 57 Verfahren und Rechtsmittel
Art. 58 Feststellung des Sachverhalts
Art. 59 Beseitigung von Unvereinbarkeiten
Art. 59a
Art. 60 Ausführungsbestimmungen
Art. 61 Aufhebung bisherigen Rechts
Art. 62 Übergangsbestimmungen
Art. 63 Referendum und Inkrafttreten