Menschenrechtskonvention (EMRK)

Einleitung EMRK

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der von den Mitgliedstaaten des Europarats unterzeichnet wurde. Sie wurde 1950 verabschiedet und trat 1953 in Kraft. Die EMRK schützt grundlegende Menschenrechte und Freiheiten wie das Recht auf Leben, das Verbot der Folter, das Recht auf ein faires Verfahren und die Meinungsfreiheit. Die Konvention legt die Verpflichtungen der Vertragsstaaten fest, diese Rechte zu respektieren, zu schützen und zu gewährleisten. Bürgerinnen und Bürger können sich bei Verletzungen ihrer Rechte an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden, um Gerechtigkeit zu erlangen. Die EMRK hat einen grossen Einfluss auf die Rechtsprechung und Gesetzgebung in den Mitgliedstaaten des Europarats, einschliesslich der Schweiz.

Die Artikel EMRK

Art. 1 Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte
Art. 2 Rechte und Freiheiten
Art. 3 Verbot der Folter
Art. 4 Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit
Art. 5 Recht auf Freiheit und Sicherheit
Art. 6 Recht auf ein faires Verfahren
Art. 7 Keine Strafe ohne Gesetz
Art. 8 Recht auf Achtung des Privat und Familienlebens
Art. 9 Gedanken, Gewissens und Religionsfreiheit
Art. 10 Freiheit der Meinungsäusserung
Art. 11 Versammlungs und Vereinigungsfreiheit
Art. 12 Recht auf Eheschliessung
Art. 13 Recht auf wirksame Beschwerde
Art. 14 Diskriminierungsverbot
Art. 15 Abweichen im Notstandsfall
Art. 16 Beschränkungen der politischen Tätigkeit ausländischer Personen
Art. 17 Verbot des Missbrauchs der Rechte
Art. 18 Begrenzung der Rechtseinschränkungen
Art. 19 Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Art. 20 Zahl der Richter
Art. 21 Voraussetzungen für das Amt
Art. 22 Wahl der Richter
Art. 23 Amtszeit und Entlassung
Art. 24 Kanzlei und Berichterstatter
Art. 25
Art. 26 Einzelrichterbesetzung, Ausschüsse, Kammern und Grosse Kammer
Art. 27 Befugnisse des Einzelrichters
Art. 28 Befugnisse der Ausschüsse
Art. 29 Entscheidungen der Kammern über die Zulässigkeit und Begründetheit
Art. 30 Abgabe der Rechtssache an die Grosse Kammer
Art. 31 Befugnisse der Grossen Kammer
Art. 32 Zuständigkeit des Gerichtshofs
Art. 33 Staatenbeschwerden
Art. 34 Individualbeschwerden
Art. 35 Zulässigkeitsvoraussetzungen
Art. 36 Beteiligung Dritter
Art. 37 Streichung von Beschwerden
Art. 38 Prüfung der Rechtssache
Art. 39 Gütliche Einigung
Art. 40 Öffentliche Verhandlung und Akteneinsicht
Art. 41 Gerechte Entschädigung
Art. 42 Urteile der Kammern
Art. 43 Verweisung an die Grosse Kammer
Art. 44 Endgültige Urteile
Art. 45 Begründung der Urteile und Entscheidungen
Art. 46 Verbindlichkeit und Vollzug der Urteile
Art. 47 Gutachten
Art. 48 Gutachterliche Zuständigkeit des Gerichtshofs
Art. 49 Begründung der Gutachten
Art. 50 Kosten des Gerichtshofs
Art. 51 Privilegien und Immunitäten der Richter
Art. 52 Verschiedene Bestimmungen
Art. 53 Wahrung anerkannter Menschenrechte
Art. 54 Befugnisse des Ministerkomitees
Art. 55 Ausschluss anderer Verfahren zur Streitbeilegung
Art. 56 Räumlicher Geltungsbereich
Art. 57 Vorbehalte
Art. 58 Kündigung
Art. 59 Unterzeichnung und Ratifikation