Arbeitsgesetz (ArG)

Einleitung ArG

Das schweizerische Arbeitsgesetz regelt die Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern in der Schweiz. Es legt unter anderem die maximal zulässige Arbeitszeit, die Mindestruhezeiten, den Mindestlohn sowie den Urlaubsanspruch fest. Das Gesetz schützt die Arbeitnehmer vor Überarbeitung, Diskriminierung und Ausbeutung. Es regelt auch den Arbeitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz, um die Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Das Arbeitsgesetz gilt für alle Arbeitnehmer in der Schweiz, unabhhängig von ihrer Nationalität oder ihrem Beschäftigungsverhältnis. Verstösse gegen das Arbeitsgesetz können zu rechtlichen Konsequenzen für Arbeitgeber führen.

Die Artikel ArG

Art. 1 und persönlicher Geltungsbereich
Art. 2 Ausnahmen vom betrieblichen Geltungsbereich
Art. 3 Ausnahmen vom persönlichen Geltungsbereich
Art. 3a
Art. 4 Familienbetriebe
Art. 5 industrielle Betriebe
Art. 6 Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Art. 7 Betriebsbewilligung
Art. 8 Nichtindustrielle Betriebe
Art. 9 III. Arbeits- und Ruhezeit1. ArbeitszeitWöchentliche Höchstarbeitszeit
Art. 10 Abendarbeit
Art. 11 Arbeitszeit
Art. 12 Voraussetzungen und Dauer der Überzeitarbeit
Art. 13 Lohnzuschlag für Überzeitarbeit
Art. 14
Art. 15 2. RuhezeitPausen
Art. 15a Ruhezeit
Art. 16 Nachtarbeit
Art. 17 vom Verbot der Nachtarbeit
Art. 17a Nachtarbeit
Art. 17b Zeitzuschlag
Art. 17c Untersuchungund Beratung
Art. 17d zur Nachtarbeit
Art. 17e Nachtarbeit
Art. 18 Sonntagsarbeit
Art. 19 Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit
Art. 20 und Ersatzruhe
Art. 20a religiöse Feiern
Art. 21 Wöchentlicher freier Halbtag
Art. 22 Abgeltung der Ruhezeit
Art. 23
Art. 24 Ununterbrochener Betrieb
Art. 25 4. Weitere Vorschriften

Ursprünglich vor Art. 25.

Schichtenwechsel
Art. 26 Weitere Schutzbestimmungen
Art. 27 Gruppen von Betrieben oder Arbeitnehmern
Art. 28 Geringfügige Abweichungen
Art. 29 Vorschriften
Art. 30 Mindestalter
Art. 31 Ruhezeit
Art. 32 Besondere Fürsorgepflichten des Arbeitgebers
Art. 33
Art. 35 Mutterschaft
Art. 35a bei Mutterschaft
Art. 35b Ersatzarbeit und Lohnfortzahlung bei Mutterschaft
Art. 36
Art. 36a
Art. 37 V. BetriebsordnungAufstellung
Art. 38 Inhalt
Art. 39
Art. 40 VI. Durchführung des Gesetzes1. Durchführungsbestimmungen
Art. 41 2. Aufgaben und Organisation der BehördenKantone
Art. 42 Bund
Art. 43 Arbeitskommission
Art. 44 Schweigepflicht
Art. 44a Datenbekanntgabe
Art. 44b Informations- und Dokumentationssysteme
Art. 45 3. Pflichten der Arbeitgeber und ArbeitnehmerAuskunftspflicht
Art. 46 und andere Unterlagen
Art. 47 des Stunden-plans und der Arbeitszeitbewilligungen
Art. 48 rechte
Art. 49 Bewilligungsgesuche
Art. 50 4. Verwaltungsverfügungen und VerwaltungsmassnahmenVerwaltungsverfügungen
Art. 51 Vorkehren bei Nichtbefolgung von Vorschriften oder Verfügungen
Art. 52 Massnahmen des Verwaltungszwangs
Art. 53 Sperre von Arbeitszeitbewilligungen
Art. 54 Anzeigen
Art. 55 5. Verwaltungsrechtspflege
Art. 56 gegen Verfügungen der kantonalen Behörde
Art. 57
Art. 58 Beschwerderecht
Art. 59 6. StrafbestimmungenStrafrechtliche Verantwortlichkeit des Arbeitgebers
Art. 60 Strafrechtliche Verantwortlichkeit des Arbeitnehmers
Art. 61 Strafen
Art. 62 Vorbehalt des Strafgesetzbuches und Strafverfolgung
Art. 63
Art. 64
Art. 65
Art. 66
Art. 6770
Art. 71 VIII. Schluss- und ÜbergangsbestimmungenVorbehalt von Vorschriften des Bundes, der Kantone und der Gemeinden
Art. 72 eidgenössischer Vorschriften
Art. 73 kantonaler Vorschriften
Art. 74 Inkrafttreten