DO Art. 990 -

Einleitung zur Rechtsnorm DO:



Art. 990 Dretg d’obligaziuns (DO) drucken

Art. 990 Abilitad da s’obligar cun ina cambiala

Tgi che po s’obligar cun in contract è abel da s’obligar cun ina cambiala.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
127 III 559Befristete Bürgschaft. Frist zur rechtlichen Geltendmachung und Verfolgung der Forderung (Art. 510 Abs. 3 OR). Rechtliche Struktur des Eigenwechsels. Eigenwechsel als Zahlungsversprechen. Abstraktheit des Eigenwechsels (E. 4a). Wirkung der Indossierung des Eigenwechsels (E. 4b). Verfolgung der Grundforderung durch Prosequierung des Eigenwechsels (E. 4c). Ratio legis von Art. 510 Abs. 3 OR (E. 5). Eigenwechsel; Eigenwechsels; Forderung; Hauptschuldner; Bürgschaft; Hauptschuldnerin; Wechsels; Schuld; Kommentar; Einrede; Bürge; Bürgen; Obergericht; Zahlung; JÄGGI; Grundforderung; Vermieterin; Konkurs; Gläubiger; Mietzinsforderung; Wechselforderung; Aussteller; Nehmer; Verfolgung; Auffassung; Einreden; Urteil; Berufung