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Obligationenrecht (OR)

Art. 99 OR vom 2024

Art. 99 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 99 Mass der
Haftung und Umfang des Schadenersatzes 1. Im
Allgemeinen

1 Der Schuldner haftet im Allgemeinen für jedes Verschulden.

2 Das Mass der Haftung richtet sich nach der besonderen Natur des Geschäftes und wird insbesondere milder beurteilt, wenn das Geschäft für den Schuldner keinerlei Vorteil bezweckt.

3 Im übrigen finden die Bestimmungen über das Mass der Haftung bei unerlaubten Handlungen auf das vertragswidrige Verhalten entsprechende Anwendung.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 99 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLA220013Arbeitsrechtliche ForderungBeklagte; Beklagten; Arbeit; Vorinstanz; Konkurrenz; Kündigung; Konventionalstrafe; Berufung; Recht; Konkurrenzverbot; Verfahren; Schaden; Kunde; Geschäft; Kunden; Arbeitnehmer; Verfahrens; Herabsetzung; Parteien; Urteil; Manager; Arbeitsverhältnis; Gericht; ätig
ZHHG200248ForderungFertigstellung; Zahlung; Vertrag; Fertigstellungs; Schaden; Vertrags; Werkvertrag; Beklagte; Klage; Beklagten; Leistung; Fertigstellungskosten; Akontozahlung; Umbau; Zahlungs; Parteien; Vertragsrücktritt; Kosten; Höhe; Leistungen; Umbauprojekt; Tatsache; Recht; Eventualwiderklage; Tatsachen
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZKBER.2021.73-Mängel; Berufung; Mangel; Berufungsklägerin; Mängelrüge; Recht; Fassade; Berufungsbeklagte; Besteller; Schaden; Vorinstanz; Entscheid; Klage; Apos; Gutachten; Risse; Zeuge; Gauch; SIA-Norm; Expertise; Bauherr; Unternehmer; Mängelbehebung; Rüge; Beklagten
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
138 III 137 (4A_155/2011)BEG, Art. 400 Abs. 1 OR; Rechtsnatur und Herausgabe von Bucheffekten; intertemporales Recht. Rechtsnatur von Bucheffekten. Bucheffekten können weder vindiziert noch nach den Regeln des Besitzesschutzes herausverlangt werden. Eine Rückabwicklung hat nach schuldrechtlichen Grundsätzen zu erfolgen (E. 5.2.1). Sammelverwahrte Wertpapiere, die einem Effektenkonto bei einer Verwahrungsstelle gutgeschrieben sind, wurden mit Inkrafttreten des BEG automatisch zu Bucheffekten (E. 5.2.2). Pflicht zur Herausgabe von Bucheffekten gestützt auf Art. 400 Abs. 1 OR (E. 5.3).
Beschwerdegegner; Bucheffekte; Bucheffekten; Herausgabe; Auftrag; Partizipationsscheine; Inhaberaktien; Erlös; Wertpapier; Auftrags; Recht; Botschaft; Beauftragte; Vorinstanz; Beschwerdegegners; Wertpapiere; Verwahrungsstelle; Bucheffektengesetz; Effektenkonto; Namenaktien; Nennwert; Anspruch; Herausgabepflicht; Vermögenswert; Inkrafttreten; Verkauf; Vertrag
137 III 539 (4A_275/2011)Gefälligkeitshandlungen ohne Rechtsbindungswillen; Haftung des Gefälligen. Abgrenzung zum Vertrag (E. 4.1); Kinderhüten unter Nachbarinnen für eine beschränkte Dauer als Gefälligkeitshandlung (E. 4.2 und 4.3). Der Gefällige haftet nach den Grundsätzen über die unerlaubte Handlung (E. 5.1); dabei gilt grundsätzlich der eingeschränkte Sorgfaltsmassstab der eigenüblichen Sorgfalt (diligentia quam in suis) (E. 5.2). ällig; Kinder; Gefälligkeit; Vorinstanz; Urteil; Sorgfalt; Eltern; Tochter; Gefällige; Haftung; Mutter; Recht; Vertrag; Interesse; Situation; Gefälligen; Minuten; Leistung; Ansicht; Barin; Sorgfaltspflicht; Elternteil; Kindern; Waschküche; Unfall; ärte

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
F-643/2016Cas individuels d'une extrême gravitéRsquo;a; éjour; Suisse; Tribunal; étranger; ;asile; édure; Rsquo;il; Rsquo;un; égration; écision; été; ;intéressé; Rsquo;intéressé; édéral; Rsquo;une; ;octroi; étrangers; être; ;autorité; ément; ;intégration; ération; écité; égal; ;approbation; évrier; Rsquo;art; ;étranger; égale
F-2679/2016Personnes relevant du domaine de l'asileRsquo;a; éjour; Suisse; ;asile; égration; ;intéressé; Tribunal; édure; ;intéressée; écision; étranger; été; Rsquo;intéressé; Rsquo;intéressée; Rsquo;un; ;elle; édé; ;origine; ;octroi; édéral; écembre; écité; ;autorité; ;intégration; évrier; ésent; être; ément; ;étranger; Rsquo;elle

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Sutter-Somm, Seiler Hand zur ZPO, Zürich2023
Sutter-Somm, Seiler Hand zur ZPO, Zürich2023