E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG)

Art. 98 MWSTG vom 2024

Art. 98 Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG) drucken

Art. 98 Verletzung von Verfahrenspflichten

Mit Busse wird bestraft, sofern die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung mit höherer Strafe bedroht ist, wer vorsätzlich oder fahrlässig:

  • a. die Anmeldung als steuerpflichtige Person nicht vornimmt;
  • b. trotz Mahnung eine Steuerabrechnung nicht fristgerecht einreicht;
  • c. die Steuer nicht periodengerecht deklariert;
  • d. Sicherheiten nicht gehörig leistet;
  • e. Geschäftsbücher, Belege, Geschäftspapiere und sonstige Aufzeichnungen nicht ordnungsgemäss führt, ausfertigt, aufbewahrt oder vorlegt;
  • f. trotz Mahnung nicht oder nicht richtig Auskunft erteilt oder die für die Steuererhebung oder für die Überprüfung der Steuerpflicht massgebenden Daten und Gegenstände nicht oder nicht richtig deklariert;
  • g. in Rechnungen eine nicht oder nicht in dieser Höhe geschuldete Mehrwertsteuer ausweist;
  • h. durch Angabe einer Registernummer eine Eintragung im Register der steuerpflichtigen Personen vortäuscht;
  • i. trotz Mahnung die ordnungsgemässe Durchführung einer Kontrolle erschwert, behindert oder verunmöglicht.

  • Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    BSSB.2014.127 (AG.2016.16)fahrlässige Verletzung von Verfahrenspflichten nach dem Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (BGer 6B_170/2016 vom 05. August 2016).Berufung; Berufungskläger; Verfahren; Steuer; Verfahrens; Verfahren; MWSTG; Mehrwertsteuer; Urteil; Entscheid; Busse; Steuerpflicht; Abrechnung; Mehrwertsteuerpflicht; Recht; Verfahrenspflicht; Verfahrenspflichten; Recht; Verfahrens; Sachen; Verletzung; Verwaltung; Bundesgericht; Quartal; Verhalten; Appellationsgericht; Basel; Einzelgerichts; Verfügung
    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    140 II 495 (2C_215/2014)Art. 18 Abs. 1, Art. 21 Abs. 2 Ziff. 15 und Art. 22 MWSTG; Art. 39 MWSTV; formelle Anforderungen an die rechtsgültige Option für die Versteuerung der von der Mehrwertsteuer ausgenommenen Leistungen (hier: Turnierbeiträge eines Golfclubs). Das Erfordernis, im Fall der Option im objektiven Sinn die Steuer "offen auszuweisen", ist nicht bloss eine Ordnungs-, sondern eine Gültigkeitsvorschrift (Frage des "Ob"; E. 3.2). Auszuweisen sind Bestand und Höhe der Steuer. Die kombinierte Wissens- und Willenserklärung ist auf der jeweiligen Debitorenrechnung anzubringen (Frage des "Wie"; E. 3.3). Vom "Ausweis" zu unterscheiden ist die "Bekanntgabe", das heisst die Deklaration in der Mehrwertsteuerabrechnung (E. 3.4). Steuer; MWSTG; Ausweis; Option; Leistung; Rechnung; Person; Mehrwertsteuer; Steuer; Kommission; Recht; Vorsteuer; Versteuerung; Vorsteuerabzug; Leistungen; Höhe; Auslegung; Steuerpflicht; Debitorenrechnung; Sinne; Regel; MWSTV; Gültigkeitsvorschrift; Steuerpflichtigen; Gesetzes; CLAVADETSCHER

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    A-1878/2018ÖffentlichkeitsprinzipEinsicht; Gebühr; Vorinstanz; Bescheid; Gebühren; Bescheide; Verfügung; Bundes; Verfahren; Interesse; Entscheid; Steuergeheimnis; Urteil; Recht; Justizöffentlichkeit; Anonymisierung; Grundsatz; Bundesverwaltungsgericht; Gesuch; Verfahren; Entscheide; Gericht; Person
    A-5523/2015MehrwertsteuerSteuer; MWSTG; Steuerbetrag; Recht; Betreibung; Abrechnung; Mahnung; Mehrwertsteuer; Zahlung; Verfahren; Person; Einsprache; Verfügung; Bundesverwaltungsgericht; Kommentar; Steuerbetrags; Vorinstanz; Betrag; Entscheid; Urteil; Konstellation; EIGER; Steuerforderung; GEIGER; Steuerpflicht; Semester; Ermessen; Umsatz

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    RR.2021.266Verfahren; Verfahrens; Entschädigung; Apos;; Verfahrensakten; Ordner; Recht; VStrR; Schaden; Gericht; Verfahren; Verdienstausfall; Verfügung; Verwaltung; Schadens; Genugtuung; Bundesstrafgerichts; Entscheid; Rechtsverzögerung; Beschwerdekammer; Beschwerdeführers; MWSTG; Leistung; Entschädigungsgesuch; Aufwand; Verteidigung; Steuerhinterziehung; Leistungsbetrug
    BV.2021.26, BP.2021.46Revision; VStrR; Verfahren; Entscheid; Entscheide; Filter; Busse; Beschwerdekammer; Bescheid; Mehrwertsteuer; Gericht; Rechtspflege; Abrechnungen; Apos;; Quartal; Bescheide; Bussen; Revisionsgesuch; Verfahren; Verfahrens; Bundesstrafgericht; BStGer; MWSTG; Eingabe; Ehemann