CCS Art. 97a -

Einleitung zur Rechtsnorm CCS:



Art. 97a Cudesch civil svizzer (CCS) drucken

Art. 97a Abis. Guntgida dal dretg da persunas estras (1)

1 Il funcziunari dal stadi civil n’entra betg en la dumonda, sch’ina da las spusas u in dals spus na vul evidentamain betg fundar ina communitad da vita, mabain vul guntgir las disposiziuns davart l’admissiun e davart la dimora da persunas estras.

2 Il funcziunari dal stadi civil taidla las spusas ed ils spus e po procurar per infurmaziuns tar autras autoritads u tar terzas persunas.

(1) Integr tras la cifra II 4 da l’agiunta da la LF dals 16 da dec. 2005 davart las persunas estras (AS 2007 5437; BBl 2002 3709). Versiun tenor la cifra I da la LF dals 18 da dec. 2020 (lètg per tuts), en vigur dapi il 1. da fan. 2022 (AS 2021 747; BBl 2019 8595; 2020 1273).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 97a Cudesch civil svizzer (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNC190001Feststellung PersonalienPerson; Personen; Recht; Zivilstand; Aufenthalt; Feststellung; Ehevorbereitung; Verfahren; Eintragung; Personendaten; Vorinstanz; Gericht; Ehevorbereitungsverfahren; Berufung; Gesuch; Aufenthalts; Zivilstandsamt; Personenstand; Personalien; Schweiz; Eheschliessung; Kurzaufenthaltsbewilligung; Migration; Voraussetzung; Heirat; Ehevorbereitungsverfahrens; Verfügung; Entscheid
ZHLC130044Ungültigkeit der Eheültig; Recht; Berufung; Interesse; Eheungültigkeit; SchlT; Ungültigkeit; Schweiz; Aufenthalt; Bundesgericht; Gesetzes; Ausländer; Berufungskläger; Parteien; Sinne; Eheschliessung; Vorinstanz; Schweizer; Eheungültigkeitsgr; Kindes; Berufungsverfahren; Interessen; Scheinehe; Vorschrift
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2013/168Urteil Ausländerrecht, Familiennachzug, Scheinehe, Art. 51 Abs. 1 lit. a AuG.Auch wenn die Beschwerdeführerin die Ehe in der Absicht, mit dem Beschwerdeführer eine Lebensgemeinschaft einzugehen, geschlossen haben sollte, sprechen der zeitliche Ablauf und die Vorgeschichte des Beschwerdeführers sowie die Umstände, wie die Eheleute den Alltag leben, insgesamt dafür, dass jedenfalls der Beschwerdeführer die Ehe einzig mit Blick darauf einging, sein Anwesenheitsrecht in der Schweiz nicht zu verlieren und nicht, um mit der Beschwerdeführerin ein gemeinsames Leben zu führen (Verwaltungsgericht, B 2013/168). Beschwerdeführer; Schweiz; Beschwerdeführers; Quot; Aufenthalt; Migrationsamt; Arbeit; Aufenthalts; Scheinehe; Heirat; Ehemann; Akten; Familie; Recht; Migrationsamtes; Verfahren; Verwaltungsgericht; Pakistan; Schweizer; Wohnung; Vorinstanz; Rekurs; Bruder; Familiennachzug; Entscheid; Aufenthaltsbewilligung; Befragung; Lebensgemeinschaft; Ehegatten
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