CCS Art. 973 -

Einleitung zur Rechtsnorm CCS:



Art. 973 Cudesch civil svizzer (CCS) drucken

Art. 973 2. Vers terzas persunas da buna fai

1 Tgi che ha acquist proprietad u auters dretgs reals, sa basond en buna fai sin ina inscripziun en il register funsil, sto vegnir protegì en quest acquist.

2 Questa disposiziun na vala betg per cunfins da bains immobigliars en ils territoris ch’èn designads dal chantun sco territoris cun spustaments da terren. (1)

(1) Integr tras la cifra I da la LF dals 4 d’oct. 1991 davart la revisiun parziala dal Cudesch civil svizzer (dretgs reals immobigliars) e dal Dretg d’obligaziuns (cumpra da bains immobigliars), en vigur dapi il 1. da schan. 1994 (AS 1993 1404; BBl 1988 III 953).

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Art. 973 Cudesch civil svizzer (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF220040BauhandwerkerpfandrechtBerufung; Berufungskläger; Berufungsbeklagte; Eintrag; Eintragung; Recht; Rechnung; Berufungsbeklagten; Bauhandwerkerpfandrecht; Grundbuch; Vorinstanz; Gesuch; Bauhandwerkerpfandrechts; Berufungsklägern; Liegenschaft; Verfahren; Erben; Wohnung; Forderung; Entscheid; Arbeit; Frist; Gericht; Zusammenhang; Beweis; Winterthur
ZHNP220004Nachbarrechtliche KlageBeklagten; Recht; Berufung; Vorinstanz; Bäume; Partei; Parteien; Birke; Entscheid; Verfahren; Waldbäume; Kläger; Grundstück; Rechtsbegehren; Klägern; Grundbuch; Urteil; Auslegung; Gericht; Tanne; Servitut; Begründung; Streit
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
AGAGVE 2001 5D. Das Grundbuch5 Art. 950 und Art. 9 ZGB, § 19 GVD; Amtliche VermessungGegenstand und Verfahren der amtlichen Vermessung (Erw. 1 und 3b)Wesen und Inhalt der zivilrechtlichen Klage nach § 19 GVD; Passivlegitimation (Erw. 2a und 3b)Allfällige Fehler des Geometers oder der Vermessungskommission bildenim... Vermessung; Grundbuch; Vermarkung; Einsprache; Klage; Eigentum; Vermessungswerk; Verfahren; Grenze; Begehren; Recht; Eigentums; Fehler; Zivilrichter; Vermes-; Zivilrecht; Geometers; Vermessungskommission; Beweis; Grundstücke; Grenzzeichen; Einsprachen; Vermessungsorgan; Kommentar; Grenzverlauf
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
137 III 153 (5A_60/2011)Art. 973 Abs. 1 ZGB; guter Glaube in das Grundbuch; Wegrecht; Zugang durch einen Tunnel. Der tatsächliche, nach aussen sichtbare physische Zustand des Grundstücks kann den guten Glauben des Erwerbers in das Grundbuch zerstören. Wird Inhalt und Umfang eines Wegrechts durch eine bauliche Anlage wie hier einen Tunnel bestimmt, kann sich der Dritterwerber des berechtigten Grundstücks weder auf den allgemein gehaltenen Grundbucheintrag "Wegrecht" noch auf ein Wegrecht gemäss dem Dienstbarkeitsvertrag berufen (E. 4 und 5). Wegrecht; Grundbuch; Parzelle; Glaube; Grundstück; Glauben; Wegrechts; Parzellen; Erwerb; Recht; Urteil; Tunnel; Eintrag; Erwerbe; Wegrecht; Erwerber; Dritterwerber; Grundbucheintrag; Publizität; Zustand; Grundstücks; Vertrag; W-Weg; Umstände; Erscheinung; Anlage; Gebäuden; Breite
137 III 145 (5A_652/2010)Art. 738 und 737 Abs. 2 und 3 ZGB; Ermittlung von Inhalt und Umfang eines Wegrechts, Gebot der schonenden Ausübung einer Dienstbarkeit. Sind für die Ausübung einer Dienstbarkeit bauliche Anlagen erforderlich, bestimmen diese in der Regel auch den Inhalt und Umfang der Dienstbarkeit, und zwar grundsätzlich mit voller Wirkung gegenüber dem Dritterwerber (E. 3 und 4). Das Gebot der schonenden Ausübung beziehungsweise Duldung vernachlässigbarer Beeinträchtigungen gemäss Art. 737 Abs. 2 und 3 ZGB bedeutet keine inhaltliche oder umfangmässige Beschränkung des Dienstbarkeitsrechts, sondern regelt die Ausübung der Dienstbarkeit nach Massgabe ihres feststehenden Inhalts und Umfangs (E. 5). Grundstück; Urteil; Grundbuch; Wegrecht; Ausübung; Fläche; Glaube; Recht; Beschwerdegegner; Strasse; Glauben; Vertrag; Klage; Vertrags; Randstein; Anlage; Wegrechts; Dritterwerber; Häusern; Kantonsgericht; Grundbucheintrag; Eintrag; Lastwagen; Grundstücke; Fahrwegrecht; Fahrzeugen; Beschwerdeführern; Vertragspartei

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-3828/2020BahninfrastrukturLeitung; Recht; Plangenehmigung; Interesse; Urteil; Gewässer; Bundes; Grundstück; Verfahren; Enteignung; Vorinstanz; Schutz; Bahnstrom; Interessen; Durchleitung; Grundstücke; BVGer; Kabelleitung; Projekt; Gewässerraum; Bundesverwaltungsgericht; Parteien; Begehren; Vertrag

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Thomas Geiser, Stephan Wolf, SchmidBasler Kommentar zum Zivilgesetzbuch II2019
SchmidBasler Kommentar zum Zivilgesetzbuch II2007