DO Art. 960 -

Einleitung zur Rechtsnorm DO:



Art. 960 Dretg d’obligaziuns (DO) drucken

Art. 960 Princips

1 Las activas ed ils debits vegnan per regla valitads separadamain, sch’els èn impurtants e sch’els na vegnan normalmain betg valitads en gruppas pervia da lur sumeglientscha.

2 La valitaziun sto vegnir fatga cun precauziun, senza dentant impedir in giudicament fidabel da la situaziun economica da l’interpresa.

3 Sch’igl existan indizis concrets per ina survalitaziun da las activas u per retenziuns memia pitschnas, ston las valurs vegnir examinadas ed eventualmain adattadas.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 960 Dretg d’obligaziuns (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG210001ForderungKonkurs; Beklagte; Beklagten; Bilanz; Forderung; Konkursitin; Recht; Darlehen; Abtretung; Gericht; Klage; Verfügung; Position; Betrag; Anspruch; Schuld; Parteien; Abtretungsverfügung; Überweisungen; Urteil; Darlehensbeträge; Tatsachen; Gesellschaft; Rechtsanspruch; Frist; Gläubiger; Aktionär
ZHLB150076ForderungBerufung; Inventar; Beklagten; Vorinstanz; Debitoren; Bezug; Aktie; Aktien; Klägers; Gewährleistung; Widerkläger; Klage; Widerklage; Darlehen; Urteil; Widerbeklagte; Aktienkaufvertrag; Forderung; Material; Beweis; Rechnung; Widerbeklagten; Parteien; Entscheid; Verrechnung; Mängelrüge; Berufungsverfahren; Kaufpreis; Rechnungen; ätzlich
Dieser Artikel erzielt 9 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSGSTA.2021.25-Apos; Gewinn; Rekurrentin; Gesellschaft; Leistung; Vorinstanz; Liegenschaft; Rückstellung; Gesellschaften; Leistung; Gewinnausschüttung; Verkauf; Person; Provision; Risiko; Aktionär; Geschäft; Personen; Bilanzberichtigung; Betrag; Jahresrechnung; Zusammenhang; Projekt; Kapital; Provisionen; Höhe
SGB 2014/33Entscheid Steuerrecht, Art. 82 Abs. 1 lit. b Ziff. 5 StG, Art. 178bis Abs. 2 StG. Der Verkauf von Wohnungen zu 14% bzw. 17.8% unter dem amtlichen Verkehrswert stellt eine verdeckte Gewinnausschüttung dar, wenn der Verkäufer immobilienkundig ist, kein Notverkauf vorliegt und zwischen Verkäufer und Käufer eine über das normale Mass hinausgehende Nähe ersichtlich ist. Die Behörden haben keine Tatsachen zu ergänzen, welche nicht aktenkundig sind und die der Beschwerdegegner trotz ausreichender Möglichkeiten ungenügend belegt hat. Geschäftsmässige Aufwände müssen zweifelsfrei begründet werden. Unangefochtene und damit rechtskräftig gewordene amtliche Schätzungen sind für die laufende Steuerperiode verbindlich (Verwaltungsgericht, B 2014/33). Entscheid vom 24. März 2016 Grundstück; Käufer; Schätzung; Stockwerkeinheit; Verkauf; Verkehrswert; Grundstücks; Kaufpreis; Gewinn; Aufrechnung; Recht; Reingewinn; Quot; Steueramt; Betrag; Zahlung; Stockwerkeinheiten; Kaufvertrag; Akten; Innenausbau; Verwaltungsgericht; Verkaufspreis; Vorinstanz; Kanton; Veranlagung; Verkehrswerte; Gallen
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 II 209 (2C_1059/2019)
Regeste
Art. 957 ff., 960e Abs. 3 Ziff. 1-4 OR; Art. 28, 29 Abs. 1 i.V.m. Art. 27 Abs. 1 und 2 lit. a DBG ; Art. 10 StHG ; geschäftsmässige Begründetheit pauschaler Rückstellungen für Reparaturen von Geschäftsliegenschaften. Übersicht über die handelsrechtlichen (E. 3.1) und steuerrechtlichen Bilanzierungsvorschriften (E. 3.2).
Rückstellung; Rückstellungen; Liegenschaft; Liegenschaften; Bildung; Steuer; Rechnung; Geschäftsjahr; Urteil; Grossreparatur; Grossreparaturen; Unterhalt; Veranlagung; Sanierung; Abschreibungen; Rechnungslegung; Bilanz; Unternehmen; Aufwand; Verpflichtung; Buchung
143 II 674 (2C_1135/2016)Art. 59 Abs. 1 lit. a und Art. 60 lit. c DBG. Abzugsfähigkeit kantonaler Erbschaftssteuern als geschäftsmässig begründeter Aufwand bei der Gewinnsteuer. Gemäss Art. 59 Abs. 1 lit. a DBG sind grundsätzlich alle inländischen Steuern geschäftsmässig begründeter Aufwand, ausser das Gesetz schliesse die Abzugsfähigkeit aus oder es liegen zwingende Gründe vor, die eine Auslegung von Art. 59 Abs. 1 lit. a DBG gegen dessen Wortlaut rechtfertigen. Eine solche Ausnahme findet sich in Art. 60 DBG für die dort erwähnten steuerlich erfolgsneutralen Vorgänge (inkl. Erbschaft) nicht. Erbschaftssteuern sind folglich abzugsfähig (E. 3). Gemäss Art. 60 lit. c DBG entsteht durch den Kapitalzuwachs aus Erbschaft kein steuerbarer Gewinn, womit der Nettozuwachs an Kapital durch die Erbschaft gemeint ist, d.h. der Wert des geerbten Vermögensgegenstands abzüglich der geleisteten Erbschaftssteuer. Würde zusätzlich zur Erbschaftssteuer (vgl. E. 3) der gesamte Wert des Erbes vom handelsrechtlichen Gewinn in Abzug gebracht, wäre der Vorgang nicht mehr erfolgsneutral, weil der Betrag der Erbschaftssteuer im Ergebnis doppelt korrigiert würde (E. 4). Steuer; Erbschaft; Steuern; Erbschaftssteuer; Abzug; Kapital; Gewinn; Abzugsfähigkeit; Kapitalzuwachs; Bundessteuer; Aufwand; Reingewinn; Verwaltungsgericht; Verlust; Vorgänge; Gesetzes; Vorinstanz; Urteil; Erbschaftssteuern; Wortlaut; Veranlagung; Auffassung; Recht; Kantone; Gewinnsteuer

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-903/2023MehrwertsteuerMWSTG; Vorsteuer; Steuer; Beteiligungen; Vorinstanz; Mehrwertsteuer; Sinne; Vorsteuerabzug; Anteile; Person; Recht; Leistung; Unternehmen; Bundes; Holdinggesellschaft; Einfluss; Leistungen; Vertrauen; Steuerpflicht; Darlehen; Kapital; Kommentar; Auskunft; Vorsteuerkorrektur; Urteil; Vertrauens; Vorsteuern; Steuerperiode; Regel
A-3735/2017StempelabgabenSanierung; Betrag; Verlust; Emissionsabgabe; Abgabe; Verzugs; Verzugszins; Steuer; Erlass; Reserve; Zwangsreserven; Entscheid; Urteil; Verluste; Vorinstanz; Reserven; Recht; Sinne; Gesellschaft; Zuschuss; Zeitpunkt; Vergütungszins; BVGer; Einsprache; Stempelabgabe; Stempelabgaben; Aktien

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
-Basler Obligationenrecht II2024
Neuhaus, HaagBasler Kommentar zum Obligationenrecht2016