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Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)

Art. 96 ZPO vom 2024

Art. 96 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 96 (1) Tarife und Anspruch der Vertretung auf Parteientschädigung

1 Die Kantone setzen die Tarife für die Prozesskosten fest. Vorbehalten bleibt die Gebührenregelung nach Artikel 16 Absatz 1 SchKG (2) .

2 Die Kantone können vorsehen, dass die Anwältin oder der Anwalt einen ausschliesslichen Anspruch auf die Honorare und Auslagen hat, die als Parteientschädigung gewährt werden.

(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 17. März 2023 (Verbesserung der Praxistauglichkeit und der Rechtsdurchsetzung), in Kraft seit 1. Jan. 2025 (AS 2023 491; BBl 2020 2697).
(2) SR 281.1

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 96 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRV230005VollstreckbarerklärungGesuch; Gesuchs; Recht; Gesuchsgegner; Vollstreckbarerklärung; Vollstreckung; Entscheid; Massnahme; Sicherung; Zuständigkeit; Sicherungs; LugÜ-; Exequatur; Beschwer; Sicherungsmassnahme; Gesuchstellerinnen; Schweiz; LugÜ-Hofmann/; Zwang; LugÜ-Hofmann/Kunz; Sicherungsmassnahmen; Zwangs; Urteil; Zwangsvollstreckung; Exequaturverfahren; Massnahmeentscheid; Vorinstanz
ZHPQ240006Entschädigung der unentgeltlichen RechtsvertretungEntschädigung; Vorinstanz; Entscheid; Bezirksrat; Honorar; Beschwerdeverfahren; Schwierigkeit; Gehör; Bülach; Akten; Zeitaufwand; Gehörs; AnwGebV; Verantwortung; Aufwand; Gericht; Falles; Verhältnis; Urteil; BR-act; Festsetzung; Hinsicht; Honorars; Gebühr; Verfahren; Begründung; Streitigkeit
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2022.428-Recht; Entscheid; Verfahren; Entschädigung; Verwaltungsgericht; Aufwendungen; Rechtsbeiständin; Rechtspflege; Vorinstanz; Aufwand; Verfügung; Solothurn; Rechtsmittel; Verfahrens; Urteil; Region; Kindsmutter; Klientin; Bundesgericht; VWBES; Rechtsanwältin; Hauptsache; Gesuch; Kostennote; Auslagen; Entscheides; Rechtsbeistand
SOZKBER.2022.67-Berufung; Berufungskläger; Berufungsklägerin; Apos; Provision; Arbeit; Recht; Klagt; Vorinstanz; Berufungsbeklagte; Entscheid; Parteien; Ferien; «…»; Provisionen; Beweis; Verfahren; Gehör; Berufungsbeklagten; Zeugen; Klägers; Urteil; Hauptverhandlung; Gericht; Klage; Entschädigung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 III 164 (5A_391/2017)Art. 95 Abs. 3 lit. b ZPO. Parteientschädigung; Kosten der berufsmässigen Vertretung. Bei der Festlegung der Parteientschädigung darf grundsätzlich nicht überprüft werden, ob die berufsmässige Vertretung als solche notwendig war (E. 3). Vertretung; Parteien; Recht; Parteientschädigung; Notwendigkeit; Obergericht; Anwalt; Auslagen; Beizug; Botschaft; Aufwand; Anwalts; Urteil; Bundesgericht; Tarif; Verfahren; Richter; Richteramt; Rechtspflege; Fällen
140 III 65 (5A_582/2013)Art. 91 und 96 ZPO; Streitwert der Kollokationsklage im Nachlassverfahren; Prozesskosten. Massgeblicher Zeitpunkt zur Festlegung der mutmasslichen Dividende, auf welche sich die Streitwertberechnung stützt (E. 3). Streitwert; Recht; Obergericht; Urteil; Berufung; Kollokation; Zeitpunkt; Dividende; Vorschuss; Verfahren; Gerichtsgebühr; Konkurs; Klage; Kostenvorschuss; Streitgegenstandes; Bezirksgericht; Festsetzung; Berufungsverfahren; Bundesgericht; Kollokationsprozess; SchKG; Forderung; Streitwertes; Konkursdividende; Gerichtskosten; Klageeinleitung; Kommentar; Dividendenschätzung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
SpühlerBasler Kommentar zur ZPO2013
Thomas Sutter, Thomas Sutter-Somm, Sutter-Somm, Hasenböhler, Leuenberger, Schweizer Kommentar zur Schweizerischen Zivil- prozessordnung ZPO2013