DO Art. 958 -

Einleitung zur Rechtsnorm DO:



Art. 958 Dretg d’obligaziuns (DO) drucken

Art. 958 Intent e cuntegn

1 Il rendaquint duai preschentar la situaziun economica da l’interpresa uschia, che terzas persunas sa pon far in’opiniun fidada da tala.

2 Il rendaquint vegn preschent en il rapport da gestiun. Quel cuntegna il quint annual (bilantscha individuala) che sa cumpona da la bilantscha, dal quint economic e da l’agiunta. Las prescripziuns per interpresas pli grondas e per concerns restan resalvadas.

3 Entaifer 6 mais suenter la fin da l’onn da gestiun sto vegnir redigì il rapport da gestiun e preschent a l’organ cumpetent u a las persunas cumpetentas per l’approvaziun. Il rapport da gestiun sto vegnir suttascrit dal parsura da l’organ directiv u administrativ suprem e da la persuna ch’è responsabla entaifer l’interpresa per il rendaquint.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 958 Dretg d’obligaziuns (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG210152ForderungBeklag; Beklagte; Ausschüttung; Beklagten; Verwaltung; Verwaltungsrat; Rückstellung; Rückstellungen; Verwaltungsrats; Geschäft; Recht; Pflicht; Recht; Bildung; Organ; Entscheid; Ehemann; Gesellschaft; Rechnung; Reserve; Über; Revision; Ausschüttungsbeschluss; Noven; Forderung
ZHPD230004Forderung / SicherheitKonkurs; Zahlung; Zahlungs; Betreibung; Vorinstanz; Zahlungsunfähigkeit; Parteien; Parteientschädigung; Beschwerde; Entscheid; Sicherheit; Konkurse; Unterlagen; Forderung; Verfügung; Frist; Konkurseröffnung; Pfändung; Gericht; Betreibungsregister; SchKG; Verfahren; Streitwert; Stellungnahme; Gefährdung; Betreibungsregisterauszug
Dieser Artikel erzielt 16 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUA 00 12Art. 206 Abs. 2 und Abs. 3 DBG. Ausserordentliche Erträge beim Wechsel der zeitlichen Bemessung für juristische Personen. Zur Frage der wirtschaftlichen Vorgänge, die zu ausserordentlichen Erträgen im Sinne der Bestimmung führen. Die Auflösung stiller Reserven bildet ein notwendiges, wenn auch nicht hinreichendes Element der Ausserordentlichkeit des Ertrages (Erw. 3a-3e). Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Gewinn der normalen Geschäftstätigkeit einer Unternehmung entstammt, kommt es weniger auf die statutarische Zweckbestimmung der Gesellschaft als auf deren tatsächliche Tätigkeit an (Erw. 3f). Bei der Veranlagung der Sondersteuer sind die abziehbaren Aufwendungen in enger Anlehnung an die durch den Gesetzgeber ausdrücklich genannten ausserordentlichen Erträge zu bestimmen (Erw. 4).Steuer; Erträge; Kapital; Sondersteuer; Bemessung; Kapitalgewinn; Geschäftsjahr; Recht; Reserven; Kapitalgewinne; Grundstück; Aufwendungen; BdBSt; Gewinn; Besteuerung; Bemessungslücke; Veräusserung; Bundessteuer; Veranlagung; Sondersteuerveranlagung; Personen; Liegenschaften; Erträgen; Zusammenhang; Verwaltung; Stockwerkeigentum; Zweck; Verkauf
GRA 2021 26Kantons-, Gemeinde- und direkte BundessteuerDarlehen; Darlehens; Aufrechnung; Veranlagung; Kanton; Einsprache; Gewinn; Recht; Bundes; Veranlagungsverfügung; Konkurs; Gesellschaft; Leistung; Veranlagungsverfügungen; Einspracheentscheid; Stammanteil; Kantons; Einkommen; Beweis; Beschwerdeführern; Stammanteile; Dividende; Jahresrechnung; Verwaltung; Gewinnausschüttung; Verwaltungsgericht
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 III 100 (4A_364/2017)Art. 715a OR; Art. 250 ZPO; Recht eines Mitglieds des Verwaltungsrats einer Aktiengesellschaft auf Auskunft und Einsicht; Summarverfahren. Die Auskunfts- und Einsichtsrechte der Mitglieder des Verwaltungsrats einer Aktiengesellschaft gemäss Art. 715a OR können mittels Leistungsklage gerichtlich durchgesetzt werden (E. 5). Anwendbar ist das summarische Verfahren (E. 6). Verwaltungsrat; Verwaltungsrats; Einsicht; Auskunft; Recht; Verfahren; Gesellschaft; Aktionär; Einsichts; Auskunfts; Klage; Leistungsklage; Einsichtsrecht; Verwaltungsratsmitglied; Urteil; Mitglied; Entscheid; Aktien; Schweizer; Durchsetzung; Gesuch; Bundesgericht; Schweizerische; Aktionärs; Klagemöglichkeit; Anspruch; Einsichtsrechte
141 IV 369Art. 9 BV; Stellenwert von Parteigutachten. Den Ergebnissen eines vom Beschuldigten in Auftrag gegebenen Parteigutachtens kommt lediglich die Bedeutung einer der freien Beweiswürdigung unterliegenden Parteibehauptung zu (E. 6).
Regeste b
Art. 251 Ziff. 1 StGB; Falschbeurkundung, Rechnungslegung; Handeln in Vorteilsabsicht. Die Einreichung unwahrer Jahresrechnungen im Rahmen von Verhandlungen mit Banken über Kreditgewährungen oder -verlängerungen erfüllt den subjektiven Tatbestand der Falschbeurkundung, soweit damit angestrebt wird, die eigene Position bei den Kreditverhandlungen zu verbessern. Ob die kreditsuchende Firmengruppe aus gesamtwirtschaftlicher Sicht überschuldet war oder nicht, ist in diesem Kontext nicht von Bedeutung (E. 7).
üsse; Urteil; Banken; Recht; Urkunde; Holding; Vermögens; Vorinstanz; Gutachten; Recht; Gericht; Hinweis; Gesellschaft; Beweiswürdigung; Gruppe; Gesellschaften; Urkundenfälschung; Hinweisen; Tatbestand; Handel; Privatgutachten; Vorteil; Feststellung; Bundesgericht; Sachverständige; üssen

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-1546/2020StiftungsaufsichtRevision; Stiftung; Revisionsstelle; Befreiung; Recht; Vorinstanz; Revisionsstellen; Stiftungen; Voraussetzung; Revisionsstellenpflicht; Aufsicht; Gesuch; Bundes; Bilanz; E-Mail; Aufsichtsbehörde; Handelsregister; Verfügung; Voraussetzungen; Geschäftsjahr; Auslegung; Pflicht; Mails; VO-RvS; E-Mails; Urteil; Stiftungsrecht; Geschäftsjahre; üsse
A-5146/2018AmtshilfePerson; Informationen; Steuer; Amtshilfe; Staat; Recht; CH-FI; Urteil; Hinweis; Schweiz; Behörde; Verfahren; Hinweisen; Amtshilfeersuchen; Sachverhalt; Übermittlung; Personen; Einkommen; BVGer; Regel; Finnland; Schlussverfügung; StAhiG; Gesellschaft; Regelung

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2016.13Betrug (Art. 146 Abs. 1 StGB), versuchter Betrug (Art. 146 Abs. 1 StGB i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB), Urkundenfälschung im Amt (Art. 317 Ziff. 1 Abs. 1 StGB).Urkunde; Apos;; Bundes; Beschuldigte; Urkunden; Versicherung; Betrug; Farbklecks; Verfahren; Täter; Gericht; Person; Schrift; Urkundenfälschung; Betrieb; Verteidigung; Konto; Verfahrens; Verfahren; Beschuldigten; Tatsache; Daten; Höhe; Anklage; Über; Schaden; Bundesanwaltschaft
SK.2010.8Urkundenfälschung, Gehilfenschaft zu Betrug, Gehilfenschaft zu ungetreuer Geschäftsbesorgung, Geldwäscherei.Rechnung; Anklage; Angeklagt; Angeklagte; Recht; Firmen; Rechnungen; Bundes; Apos;; Subvention; Geschäft; Anklageschrift; Gehilfe; Betrug; Schweiz; Ziffer; Urkunde; Gehilfen; Angeklagten; Gehilfenschaft; Geldwäscherei; Maschine; Bezug; Urkunden; Handlung; Maschinen; Geschäftsbesorgung; Entschädi

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Neuhaus, HaagBasler 6. Auflage 2023
Neuhaus, HaagBasler 6. Auflage 2023