DO Art. 954 -

Einleitung zur Rechtsnorm DO:



Art. 954 Dretg d’obligaziuns (DO) drucken

Art. 954 Midada dal num

La firma vertenta po vegnir mantegnida, sch’il num dal possessur da la fatschenta u d’in societari ch’è cuntegnì en quella firma è vegnì mid tras la lescha u tras l’autoritad cumpetenta.


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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 II 386 (2C_761/2017)Art. 1 lit. c, Art. 18 LMG; Art. 12 LGV; Art. 47, Art. 48, Art. 48b MSchG; Art. 52a, Art. 52c MSchV; Art. 5 Abs. 1 HasLV; lebensmittelrechtliches Täuschungsverbot; Verhältnis zu markenrechtlichen Bestimmungen betreffend Herkunftsangaben; täuschende Aufmachung einer Bierdose. Überblick über die am 1. Mai 2017 in Kraft getretene neue Gesetzgebung zu Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen (E. 4.1). Die Vorgaben zum lebensmittelrechtlichen Täuschungsverbot stimmen im alten und neuen Recht weitgehend überein. Letzteres enthält jedenfalls keine mildere Regelung (E. 4.2). Aufmachungen können nicht nur hinsichtlich des Produktionslands täuschend im Sinne von Art. 18 LMG sein, sondern auch im Hinblick auf die übrige (regionale oder örtliche) Herkunft eines Lebensmittels (E. 4.2.1-4.2.3). Das lebensmittelrechtliche Täuschungsverbot (Art. 18 LMG) ist bei der Verwendung von Herkunftsangaben im Sinne von Art. 47 ff. MSchG und der zugehörigen Ausführungserlasse gleichermassen zu beachten (E. 4.2.4). Inhalt des lebensmittelrechtlichen Täuschungsverbots. Massstab zur Beurteilung der Täuschungsgefahr ist der durchschnittliche Konsument und dessen legitimes Informationsbedürfnis. Dabei reicht eine objektiv zur Täuschung geeignete Aufmachung von Lebensmitteln für einen Verstoss gegen Art. 18 LMG aus (E. 4.3). Im konkreten Fall liegt eine Täuschungsgefahr in Bezug auf die Herkunft des Biers vor (E. 4.4). Lebensmittel; Herkunft; Produkt; Täuschung; Recht; Konsument; Marke; MSchG; Aufmachung; Marken; Luzern; Lozärner; Bestimmungen; Täuschungsverbot; Markenschutzgesetz; Konsumenten; Urteil; Lebensmittels; Herkunftsangabe; Botschaft; Markenschutzgesetzes; Kantons; Verordnung; Sinne; Herkunftsangaben; Bezug; Lebensmittelgesetz
142 III 96 (4A_405/2015)Art. 6 Abs. 2 lit. a und c ZPO; sachliche Zuständigkeit des Handelsgerichts. Zuständigkeit des Handelsgerichts bei einem privaten Geschäft einer Partei, die als Inhaber eines Einzelunternehmens im Handelsregister eingetragen ist, sofern die Geschäftstätigkeit der anderen Partei betroffen ist (E. 3 und 3.3). Einzelunternehmen; Handelsregister; Zivil; Handelsgericht; Streit; Prozess; Streitigkeit; Vorinstanz; Rechtseinheit; Zivilprozessordnung; Einzelunternehmens; Kanton; Zuständigkeit; Inhaber; Beschwerdegegner; HRegV; Kommentar; Handelsgerichts; Geschäft; Bundesgericht; BERGER; Kantons; Unternehmen; Schweizerische; Eintrag; Klage; Parteien