Art. 934a Bei fehlendem Rechtsdomizil von Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen
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2 Hat eine Zweigniederlassung mit Hauptniederlassung in der Schweiz kein Rechtsdomizil mehr, so wird die Zweigniederlassung vom Handelsregisteramt nach ergebnisloser Aufforderung der Hauptniederlassung aus dem Handelsregister gelöscht.
(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 19. Juni 2020 (Aktienrecht), in Kraft seit 1. Jan. 2023 (AS 2020 4005; 2022 109; BBl 2017 399).Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB.2024.00077 | Löschung eines Einzelunternehmens im Handelsregister wegen fehlenden Rechtsdomizils Die streitbetroffene Verfügung ist durch Wiedererwägung nachträglich weggefallen. Damit wird das Beschwerdeverfahren gegenstandslos (E. 2). Abschreibung des Verfahrens infolge Gegenstandslosigkeit. Stichworte: ABSCHREIBUNG | |
ZH | VB.2022.00783 | Löschung eines Einzelunternehmens im Handelsregister wegen fehlenden Rechtsdomizils |