Art. 93 OR vom 2024
Art. 93 Recht
zum Verkauf
1 Ist nach der Beschaffenheit der Sache oder nach der Art des Geschäftsbetriebes eine Hinterlegung nicht tunlich, oder ist die Sache dem Verderben ausgesetzt, oder erheischt sie Unterhaltungs- oder erhebliche Aufbewahrungskosten, so kann der Schuldner nach vorgängiger Androhung mit Bewilligung des Richters die Sache öffentlich verkaufen lassen und den Erlös hinterlegen.
2 Hat die Sache einen Börsen- oder Marktpreis oder ist sie im Verhältnis zu den Kosten von geringem Werte, so braucht der Verkauf kein öffentlicher zu sein und kann vom Richter auch ohne vorgängige Androhung gestattet werden.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
BGE | Regeste | Schlagwörter |
141 V 272 | Art. 12 Abs. 2 FamZG; Art. 9 FamZV; Zweigniederlassungen. Art. 9 FamZV und Rz. 502 der Wegleitung zum Bundesgesetz über die Familienzulagen FamZG (FamZWL), wonach als Zweigniederlassung auch Baustellen mit mindestens zwölfmonatiger Dauer gelten, sind gesetzeskonform (E. 4). | Zweigniederlassung; Familienzulagen; Kanton; Baustelle; FamZG; Baustellen; Zweigniederlassungen; FamZV; Wallis; Hauptsitz; Betrieb; CAFIB; Kantons; Familienzulagenordnung; Betriebsstätte; Unternehmung; Kasse; Dauer; Mitarbeitende; FamZWL; Arbeitgeber; Betriebsstätten; Dauer; Bundesgesetz; Handelsregister; ürden |
139 III 293 (5A_143/2013) | Art. 46 Abs. 2 und Art. 53 SchKG; Art. 647 und 932 Abs. 2 OR; Betreibungsort bei Sitzverlegung. Nach der am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Revision des Obligationenrechts (GmbH-Recht sowie Anpassungen im Aktien-, Genossenschafts-, Handelsregister- und Firmenrecht) wird die Sitzverlegung der Aktiengesellschaft gegenüber dem Betreibungsamt am Werktag nach der Publikation im SHAB wirksam (E. 3). | Betreibung; Handelsregister; Recht; Konkurs; SchKG; Konkursandrohung; Betreibungsamt; Urteil; Sitzverlegung; Publikation; Eintragung; Betreibungsort; Aufsichtsbehörde; Rechtsprechung; Tagebuch; Werktag; Kantons; HRegV; Sitzes; Regel; Zivilsachen; Revision; Aufhebung; Schuldbetreibung; Löschung; Handelsregisters; Wirksamkeit; Lehre |