E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Bundesgerichtsgesetz (BGG)

Art. 93 BGG vom 2024

Art. 93 Bundesgerichtsgesetz (BGG) drucken

Art. 93 Andere Vor- und Zwischenentscheide

1 Gegen andere selbständig eröffnete Vor- und Zwischenentscheide ist die Beschwerde zulässig:

  • a. wenn sie einen nicht wieder gutzumachenden Nachteil bewirken können; oder
  • b. wenn die Gutheissung der Beschwerde sofort einen Endentscheid herbeiführen und damit einen bedeutenden Aufwand an Zeit oder Kosten für ein weitläufiges Beweisverfahren ersparen würde.
  • 2 Auf dem Gebiet der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen und dem Gebiet des Asyls sind Vor- und Zwischenentscheide nicht anfechtbar. (1) Vorbehalten bleiben Beschwerden gegen Entscheide über die Auslieferungshaft sowie über die Beschlagnahme von Vermögenswerten und Wertgegenständen, sofern die Voraussetzungen von Absatz 1 erfüllt sind.

    3 Ist die Beschwerde nach den Absätzen 1 und 2 nicht zulässig oder wurde von ihr kein Gebrauch gemacht, so sind die betreffenden Vor- und Zwischenentscheide durch Beschwerde gegen den Endentscheid anfechtbar, soweit sie sich auf dessen Inhalt auswirken.

    (1) Fassung gemäss Ziff. I 2 des BG vom 1. Okt 2010 über die Koordination des Asyl- und des Auslieferungsverfahrens, in Kraft seit 1. April 2011 (AS 2011 925; BBl 2010 1467).

    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Art. 93 Bundesgerichtsgesetz (BGG) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHRU240007Rechtsverzögerung / Rechtsverweigerung im Verfahren GV.2024.00002Vorinstanz; Rechtsverweigerung; Verfügung; Rechtsverzögerung; Geschäft; Schlichtungsverfahren; Verfahren; Beklagten; Parteien; Kammer; Geschäfts-Nr; Entscheid; Eingabe; Schlichtungsgesuch; Bezirksgericht; Beschwerdeverfahrens; Akten; Bundesgericht; Obergericht; Kantons; Zivilkammer; Oberrichterin; Gerichtsschreiber; Lakic; Schlichtungsverhandlung; Doppel; Sinne; Abschluss; Vorladung; Verhandlung
    ZHRA240006Arbeitsrechtliche Forderung (Rechtsverzögerung)Vorinstanz; Klage; Rechtspflege; Rechtsverzögerung; Gesuch; Verfahren; Kostenvorschuss; Gewährung; Entscheid; Beschwerdeverfahren; Frist; Klagebegründung; Gericht; Verfügung; Sinne; Bundesgericht; Obergericht; Oberrichter; Pfäffikon; Streitwert; Beilage; Eingabe; Dispositiv-Ziffern; Rechtsverzögerungsbeschwerde; Beschwerdeinstanz; Frist; Parteien; Kantons; Zivilkammer; Leitende
    Dieser Artikel erzielt 2423 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
    Hier geht es zur Registrierung.
    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHSB.2020.00017Verfahrensgegenstand (E. 1).Steueramt; Entscheid; Vorinstanz; Verwaltungsgericht; Beschwerdeführers; Gericht; Gemeinde; Erlass; Rekurs; Finanzdirektion; Beurteilung; Aufhebung; Entscheids; Korrespondenzadresse; Gutheissung; Stellungnahme; Einzelrichter; Verfahrens; Versäumnisse; Kantons; Staats; Gemeindesteuern; Aufforderung; Mahnung; Verhältnisse; Steueramts; Akten; Eintretensfrage
    ZHVB.2017.00806Hundehaltung: Anfechtbarkeit eines Zwischenentscheids betreffend die Anordnung einer Beweismassnahme (Wesensbeurteilung des Hundes).Akten; Person; Beschwerdegegner; Akteneinsicht; Verfahren; Personen; Hunde; Recht; Entscheid; Sachverhalt; Rekurs; Gehör; Interesse; Verwaltungsgericht; Zwischenentscheid; Sachverhalts; Verfahrens; Ausstand; Endentscheid; Rechtsmittel; Vorinstanz; Meldung; Hundes; Verfügung; Anordnung; Beschwerdegegners
    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    149 III 44 (5A_130/2022)
    Regeste
    Art. 75 BGG ; Eintretensvoraussetzungen, Erschöpfung des kantonalen Instanzenzugs. Keine Anfechtung eines obergerichtlichen Rückweisungsentscheids durch direkte Beschwerde an das Bundesgericht gegen den nachfolgenden erstinstanzlichen Endentscheid, wenn vor Bundesgericht auch Aspekte des nachfolgenden erstinstanzlichen Endentscheids beanstandet werden, die das Bezirksgericht entweder in eigener Verantwortung zum ersten Mal beurteilt hat oder für welche es gestützt auf den Rückweisungsentscheid über einen Entscheidungsspielraum verfügte (E. 1.1-1.3).
    Entscheid; Rückweisung; Bezirksgericht; Bundes; Bundesgericht; Instanz; Rückweisungsentscheid; Unterhalt; Abänderung; Obergericht; Einkommen; Gericht; Endentscheid; Erwägungen; Entscheidungsspielraum; Instanzen; Zeitpunkt; Eheschutzentscheid; Unterhaltsbeiträge; Gesuchseinreichung; Überschuss; Instanzenzug; Beschwerde; Zivilsachen; Aspekte; Verantwortung; Sachverhalt; Ehegatten
    149 II 66 (1C_661/2021)
    Regeste
    Art. 89 Abs. 1 lit. a, Art. 89 Abs. 3, Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG ; Beschwerde in Stimmrechtssachen; Anfechtung eines Urteils, welches das kommunale Parlament verpflichtet, eine neue Umsetzungsvorlage zu einer allgemeinen Anregung auszuarbeiten. Das angefochtene Urteil verpflichtet den Einwohnerrat (Stadtparlament), eine neue Umsetzungsvorlage zu einer Volksinitiative in der Form einer allgemeinen Anregung auszuarbeiten. Dieser selbstständig eröffnete Zwischenentscheid ist anfechtbar ( Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG ) (E. 1.2 und 1.5). Erfordernis einer Stimmrechtsbescheinigung (E. 1.3). Die im Verfahren erstmals durch das angefochtene Urteil beschwerten Stimmberechtigten sind zur Beschwerde befugt (Art. 89 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit Art. 89 Abs. 3 BGG ) (E. 1.4).
    Einwohnerrat; Stadt; Urteil; Aarau; Bundesgericht; Finanzhaushalt; Gemeinde; Umsetzung; Berner; Verfahren; Suter; Stimmberechtigten; Departement; Volkswirtschaft; Inneres; Verwaltungsgericht; Stimmrechtssachen; Beschwerde; öffentlich-rechtlichen; Umsetzungsvorlage; Volksinitiative; Initiative; Gemeindeordnung; Beschluss; Martina; Yannick; Schuldenbremse; Entscheid; Einwohnerrats

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    C-3774/2023RentenanspruchVorinstanz; Rente; Urteil; IVSTA; Zwischenverfügung; Leistung; Vorbescheid; IVSTA-act; Bundesverwaltungsgericht; BVGer; Recht; Entscheid; Verfahren; Renten; BVGer-act; Einstellung; Person; Parteien; Verfügung; Invalidenrente; Verfahrenskosten; Frist; Vorbescheidverfahren; Aufhebung; Begründung; Leistungen; Gehör
    B-3580/2021Öffentliches BeschaffungswesenQuot;; Vergabe; Leistung; Zuschlag; Vergabestelle; Bundes; Nevis; Zuschlags; Quot;Nevisquot;; Beschaffung; Leistungen; Zuschlagsempfängerin; Bundesverwaltung; Produkt; Dienstleistung; Recht; Interesse; Applikation; Applikationen; Bundesverwaltungsgericht; Verfahren; Dienstleistungen; Beschwerde; Interessen

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    BG.2023.18Kammer; Beschluss; Zustellung; Beschwerde; Verfahren; Abholung; Verfahrens; Abholungseinladung; Bundesanwaltschaft; Postfach; Entscheid; Recht; Bundesstrafgericht; Briefkasten; Beschwerdekammer; Parteien; Vorinstanz; Sendung; Frist; Empfänger; Urteils; Bundesstrafgerichts; Apos;; Gesuch; Beschlusses; Abholfrist; Sinne
    BB.2022.115Auslieferung; Recht; Auslieferungshaft; Beschwerdekammer; Rechtshilfe; Entscheid; Auslieferungshaftbefehl; Schengen; Rechtsanwalt; Boris; Banga; Justiz; Rechtspflege; Bundesstrafgerichts; EAUe;; Übereinkommen; CELEX-Nr; Abkommen; Verfolgte; Verzug; Tatort; Zwischenentscheid; Verfahren; Tribunal; énal; Untersuchungshaft

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    UhlmannBasler 3.Auflage2019
    Felix UhlmannBasler Kommentar BGG2018