CCS Art. 926 -

Einleitung zur Rechtsnorm CCS:



Art. 926 Cudesch civil svizzer (CCS) drucken

Art. 926 I. Protecziun dal possess 1. Dretg da defensiun

1 Mintga possessur dastga sa defender cun forza cunter usurpaziuns.

2 Sch’el è vegnì priv da la chaussa tras violenza u en moda clandestina, dastga el sa patrunar immediatamain dal bain immobigliar cun stgatschar l’usurpader e puspè prender davent la chaussa movibla da l’usurpader ch’el ha trapl en flagranti e persequit directamain.

3 El sto dentant s’abstegnair da mintga act da violenza che n’è betg giustifitg tenor las circumstanzas.


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Art. 926 Cudesch civil svizzer (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUH160307Herausgabe eines abgeschleppten MotorradesMotorrad; Recht; Fahrzeug; Abschleppen; Recht; Beschwerdegegner; Herausgabe; Selbsthilfe; Staatsanwaltschaft; Retentionsrecht; Schaden; Willen; Besitz; Handlung; Schadenersatz; Beschwerdef Verfügung; Sihlquai; Beschwerdeführers; Motorrads; Person; Abschleppkosten; Selbsthilferecht; Parkplatz; Gericht; ässigen
ZHPE130002ForderungBeschwerde; Beschwerdegegner; Leitplanke; Recht; Vorinstanz; Vorgang; Leitplanken; Material; Selbsthilfe; Grundstück; Beschwerdeführers; Besitz; Verfahren; Liegenschaft; Verfahren; Zivil; Parteien; Entscheid; Urteil; Beschwerdegegners; Selbsthilferecht; Beweis; Gericht; Blumengarten; Akten; Platz; Servitut
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2018.23 (AG.2020.161)mehrfacher gewerbsmässiger Betrug, mehrfacher Betrug, Misswirtschaft, Unterlassung der Buchführung, Urkundenfälschung, mehrfache Verletzung der Verkehrsregeln, mehrfache grobe Verletzung der Verkehrsregeln, qualifizierte grobe Verletzung der Verkehrsregeln und Vergehen gegen das WG (BGer 6B_496/2020Kläger; Berufung; Beschuldigte; Berufungskläger; Betrug; Richt; Privatkläger; Vorinstanz; Betrugs; Beschuldigten; Gericht; Verkehrs; Geschäft; Verteidigung; Geschäfts; Verkehrsregeln; Anklage; Projekt; Rechnung; Gesellschaft; Verletzung; Klägerin; Staatsanwalt; Appellationsgericht; Privatklägerin
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 III 1 (5A_341/2019)
Regeste
Art. 655 Abs. 2 Ziff. 2 und Abs. 3 ZGB ; Teilung eines in das Grundbuch aufgenommenen selbständigen und dauernden Baurechts. Zulässigkeit und Voraussetzungen der flächenmässigen Aufteilung eines in das Grundbuch aufgenommenen selbständigen und dauernden Baurechts, insbesondere mit Rücksicht auf die gesetzliche Mindestdauer der Baurechtsdienstbarkeit (E. 2.1 und 3-6).
Baurecht; Recht; Baurechts; Grundstück; Grundbuch; Rechte; Mindestdauer; Grundstücke; Kommentar; LIVER; Eintrag; Fläche; Liegenschaft; Eigentum; SCHMID; Begründung; Teilung; Zivilgesetzbuch; Bestimmungen; Sachen; Zürcher; Hinweis; Aufteilung; Abänderung; Baurechtsparzelle
133 I 259 (2P.82/2006)Art. 9 und 49 BV; freies Notariat; öffentliche Beurkundung; (neues) basel-städtisches Notariatsgesetz vom 18. Januar 2006. Weitreichende Normierungsfreiheit der Kantone bei der Regelung der öffentlichen Beurkundung (E. 2). Überprüfung der Bestimmungen zur Unabhängigkeit des Notars (Verbot der Tätigkeit als Organ einer Immobiliengesellschaft; E. 3), zur Altersgrenze für Notare (E. 4), zur Zeugenregelung bei der öffentlichen Beurkundung (Ausschluss von "Mitarbeitenden des gleichen Büros"; E. 5) und zu den Eigentumsverhältnissen an Urkundensammlung und Register (E. 6). Notar; Kanton; Beurkundung; Notare; Urkunde; Regel; Regelung; Bundes; Alter; Kantons; Urkunden; Basel; Altersgrenze; Beurkundungsbefugnis; Stadt; Basel-Stadt; Notars; Zeugen; Urkundensammlung; Eigentum; Unabhängigkeit; Organ; Immobiliengesellschaft; Notarin; Liegenschaften