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Strassenverkehrsgesetz (SVG)

Art. 92 SVG vom 2024

Art. 92 Strassenverkehrsgesetz (SVG) drucken

Art. 92 Pflichtwidriges Verhalten bei
Unfall
(1)

1 Mit Busse wird bestraft, wer bei einem Unfall die Pflichten verletzt, die ihm dieses Gesetz auferlegt.

2 Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer als Fahrzeugführer bei einem Verkehrsunfall einen Menschen getötet oder verletzt hat und die Flucht ergreift.

(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 15. Juni 2012, in Kraft seit 1. Jan. 2013 (AS 2012 6291; BBl 2010 8447).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 92 Strassenverkehrsgesetz (SVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSU220041Übertretung von VerkehrsvorschriftenBeschuldigte; Berufung; Urteil; Beschuldigten; Fahrzeug; Vorinstanz; Busse; Statthalteramt; Unfall; Gericht; Protokoll; Aussage; Verfahren; Aussagen; Sinne; Urteils; Verhalten; Zeuge; Verbindung; Über; Recht; Verletzung; Verhaltens; Verfahrens; Schaden; Bezirk; Verkehrsregeln; Entscheid
ZHSB210614Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit etc.Beschuldigte; Beschuldigten; Fahrzeug; Sinne; Vorinstanz; Unfall; Kollision; Massnahme; Massnahmen; Geldstrafe; Busse; Urteil; Vereitelung; Feststellung; Fahrunfähigkeit; Berufung; Verhalten; Fahrzeuge; Polizei; Verkehrs; Fahrzeuges; Schock; Zustand; Hause; Strasse
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSTBER.2024.24-Beschuldigte; Verfahren; Ziffer; Anklage-Ziffer; Urteil; Recht; Vorhalt; Unfall; Verfahren; Feststellung; Apos; Massnahme; Massnahmen; Fahrunfähigkeit; Berufung; Staat; Bundesgericht; Ziffern; Vereitelung; Neubeurteilung; Beschuldigten; Verfahrens; Anklage-Ziffern; Entschädigung; Vorinstanz; Instanz; Vorhalte; Berufungs; Solothurn; Urteils
SOVWBES.2022.392-Gericht; Richter; Verwaltungsgericht; Führerausweis; Unfall; Verschulden; Führerflucht; Urteil; Widerhandlung; Verletzung; Entscheid; Beschwerde; Verfahren; Motorfahrzeug; Führerausweisentzug; Tötung; Flucht; Verfahren; Würdigung; Tatsache; Möglichkeit; Velofahrer; Verfügung; Verwaltungsbehörde; Tatsachen; Sachverhalt
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 IV 358 (6B_1452/2019)
Regeste
Art. 92 Abs. 2 SVG ; Fahrlässige Führerflucht. Führerflucht gemäss Art. 92 Abs. 2 SVG kann auch fahrlässig begangen werden (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 3).
ässig; Führerflucht; Unfall; Verkehr; Urteil; Verhalten; Fahrzeug; Verbindung; Fahrzeugführer; Person; Verkehrsunfall; Bundesgericht; Strasse; Kantons; Hilfe; Polizei; Geldstrafe; Busse; Sinne; Verletzung; Tatbestand; Zweck; Strassenverkehr; Personen; Fahrlässig
132 III 249Art. 46 Abs. 1 VRV; Art. 59 Abs. 2 und 49 Abs. 1 SVG; Unfall auf einer Strasse ohne Trottoir; Selbstverschulden des nicht links auf der Fahrbahn gehenden Fussgängers. Bedeutung der einzelnen Mitursachen im Rahmen von Art. 59 Abs. 2 SVG; quotenmässige Aufteilung des Gesamtschadens (E. 3.1). Auslegung des in Art. 49 Abs. 1 SVG enthaltenen und in Art. 46 Abs. 1 VRV konkretisierten Gebots des Linksgehens bei fehlendem Trottoir (E. 3.2 und 3.3). Bemessung des Schadenersatzes im Rahmen von Art. 59 Abs. 2 SVG; Festlegung der Haftungsquote; Gewicht des Selbstverschuldens (E. 3.5). Zivilkläger; Fahrbahn; Strasse; Vorinstanz; Angeklagte; Schaden; Strassen; Fussgänger; Urteil; Selbstverschulden; Verkehr; Umstände; Berufung; Fahrzeug; Verschulden; Abstand; Trottoir; Zivilklägers; Strassenrand; Verkehrsregel; Bundesgericht; Regel; Mitursache; Gebot; Vorsicht; Unfall; Ziffer

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
E-4824/2014AsylwiderrufQuot;; Sinne; Schweiz; Handlung; Recht; Delikt; Taten; Delikte; Körperverletzung; Beschwerdeführers; Akten; Verfügung; Urteil; Asylwiderruf; Freiheit; Freiheitsstrafe; Deutschland; Handlungen; Verwerflichkeit; Flüchtling; Bundesverwaltungsgericht; Urteil; Reihe; Recht; Vorinstanz; Asyls; ältnismässig
A-3122/2015MilitärdienstpflichtArmee; Vorinstanz; Bundes; Urteil; Gericht; Ausschluss; Recht; Bundesverwaltungsgericht; Entscheid; Urteil; Befehl; Begründung; Verfahren; Interesse; Untragbarkeit; Tagessätze; Tagessätzen; Verfügung; Armeeausschluss; Delikt; Beschwerdeführer; Gehör; BVGer; Beschwerdeführers; Verhalten; Massnahme; Armeeangehörige

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RP.2020.26Auslieferung an Italien. Auslieferungsentscheid (Art. 55 IRSG). Unentgeltliche Rechtspflege (Art. 65 VwVG).Auslieferung; Bundes; Recht; Auslieferungs; Bundesgericht; Schweiz; Urteil; Ehefrau; Staat; Bundesgerichts; Beschwerdeführer; Beschwerdeführers; Familie; Rechtshilfe; Recht; Entscheid; Verfolgte; Gericht; Vollzug; Bundesstrafgericht; Beschwerdekammer; Familienleben; Über; Bundesstrafgerichts; Verfahren; Verteidigung; öglich
BG.2013.30Gerichtsstandskonflikt (Art. 40 Abs. 2 StPO).Kanton; Beschwerdekammer; Gallen; Staats; Schwyz; Glarus; Verfahren; Gerichtsstand; Bundesstrafgericht; Tribunal; Staatsanwaltschaft; Gerichtsschreiber; Oberstaatsanwaltschaft; Sankt; Jugendanwaltschaft; Kantone; Beschuldigten; Verletzung; Gesuch; Bundesstrafgerichts; Geschäftskontrolle; Rechtsmittel; énal; édéral; Tribunale; Geschäftsnummer:; Beschluss; Besetzung; Bundesstrafrichter; Stephan

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Philippe Weissenberger Kommentar Strassenverkehrsgesetz und Ordnungsbussengesetz2015
Giger Kommentar SVG, Zürich2014