Art. 918 OR vom 2024
Art. 918 Solidarität und Rückgriff
1 Sind mehrere Personen für denselben Schaden verantwortlich, so haften sie solidarisch.
2 Der Rückgriff unter mehreren Beteiligten wird vom Gericht nach dem Grade des Verschuldens des einzelnen bestimmt.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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