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Strafgesetzbuch (StGB)

Art. 91 StGB vom 2024

Art. 91 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 91 4. Gemeinsame Bestimmungen. Disziplinarrecht

1 Gegen Gefangene und Eingewiesene, welche in schuldhafter Weise gegen Strafvollzugsvorschriften oder den Vollzugsplan verstossen, können Disziplinarsanktionen verhängt werden.

2 Disziplinarsanktionen sind:

  • a. der Verweis;
  • b. der zeitweise Entzug oder die Beschränkung der Verfügung über Geldmittel, der Freizeitbeschäftigung oder der Aussenkontakte;
  • c. (1) die Busse; sowie
  • d. (2) der Arrest als eine zusätzliche Freiheitsbeschränkung.
  • 3 Die Kantone erlassen für den Straf- und Massnahmenvollzug ein Disziplinarrecht. Dieses umschreibt die Disziplinartatbestände, bestimmt die Sanktionen und deren Zumessung und regelt das Verfahren.

    (1) Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 24. März 2006 (Korrekturen am Sanktions- und Strafregisterrecht), in Kraft seit 1. Jan. 2007 (AS 2006 3539; BBl 2005 4689).
    (2) Ursprünglich Bst. c.

    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 91 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    GRJK-06-1BrandstiftungBerufung; Jugendanwalt; Kantons; Verfahren; Kantonsgericht; Entscheid; Brand; Kantonsgerichts; Graubünden; Berufungsklägerin; Opfer; Recht; Kantonsgerichtspräsidium; Brandstiftung; Sinne; Zivilweg; Entscheid; Adhäsionsklage; Rechtsmittel; Vorsitz; Jugendanwaltschaft; Jugendliche; Jugendkammer; Person; Begehren; Schadenersatz; öffnet
    GRJK-04-1einfache KörperverletzungBerufung; Berufungsklägerin; Kanton; Graubünden; Beweis; Körper; Tätlichkeit; Kantons; Körperverletzung; Entscheid; Vorinstanz; Verhalten; Täter; Recht; Kantonsgericht; Jugendkammer; Wohlbefinden; Beeinträchtigung; Sinne; Richter; Kantonsgerichts; Schmerzen; Störung; Kommentar
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SOVWBES.2023.344-Insasse; Recht; Treppen; Insassen; Treppenhaus; Beweis; Vollzug; Verwaltungsgericht; Zeuge; Justizvollzug; Entscheid; Video; Sachverhalt; Bundes; Auseinandersetzung; Zeugen; Arrest; Vollzugseinrichtung; Disziplinarverfügung; Solothurn; Hausordnung; Betreuung; Türe; Vorfall; Videoaufnahme; Urteil; Departement; Innern; Verfügung
    SOVWBES.2017.132Strafvollzug / DisziplinarverfügungVollzug; Vollzug; Solothurn; Vollzugs; Justizvollzug; Verwaltungsgericht; Anordnung; Beschwerde; Recht; Ziffer; Kanton; Sonderstatusverhältnis; Verfahrens; Massnahme; Disziplinarmassnahme; Beschwerdeführers; Checkpoint; Präsidentin; Departement; Innern; Verfügung; Kantons; Hausordnung; Busse; Entscheid; Höhe; Frist; Anordnungen; Vollzugseinrichtung
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    121 IV 308Art. 91 Ziff. 1 und 94 Ziff. 5 StGB; Art. 5 Ziff. 1 EMRK; Einweisung in ein Erziehungsheim. Der Vollzug der gerichtlichen Einweisung in ein Erziehungsheim über die Volljährigkeit hinaus ist mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar (E. 3). Erziehung; Urteil; Massnahme; Erziehungsheim; Einweisung; Sinne; Verurteilung; Minderjährige; Freiheit; Graubünden; Volljährigkeit; Vorinstanz; Recht; Menschenrechtskonvention; Entscheid; Freiheitsentzug; Unterbringung; VILLIGER; Sicherung; Besserung; Europäische; Massnahmen; Kantons; Urteil; Jugendanwaltschaft; Nichtigkeitsbeschwerde; Europäischen
    121 IV 3Art. 63, 359 ff. und 397bis Abs. 1 lit. h StGB; Art. 13 der Verordnung über das Strafregister; Entfernung von Vorstrafen aus dem Strafregister; Strafzumessung. Aus dem Strafregister entfernte Vorstrafen dürfen bei der Strafzumessung berücksichtigt werden. Die Entfernung kann allerdings ein Indiz dafür sein, dass der Vorstrafe für die Sanktion keine grosse Bedeutung mehr zukommt (E. 1c/dd). Register; Vorstrafe; Vorstrafen; Verurteilung; Bundes; Verurteilungen; Entfernung; Eintrag; Person; Richter; Personen; Löschung; Urteil; Zumessung; Busse; Verordnung; Führerausweis; Freiheitsstrafe; Gefängnis; Vorleben; Massnahme; Angeklagte; Register; Kantons; Polizei

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    B-4479/2020ÜbrigesPflegefamilie; Vorinstanz; Fremdplatzierung; Fürsorgebehörde; Familie; AFZFG; Fremdplatzierungen; Zwangsmassnahme; Mutter; Unrecht; Eintrag; Gesuch; Zwangsmassnahmen; Verfügung; Pflegefamilien; Hinweise; Bundesverwaltungsgericht; Opfer; Verfahren; Gericht; Recht; Sinne; Jugend; Wiedergutmachung; Parteien; Justiz