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Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG)

Art. 90 AIG vom 2024

Art. 90 Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) drucken

Art. 90 Mitwirkungspflicht

Die Ausländerinnen und Ausländer sowie an Verfahren nach diesem Gesetz beteiligte Dritte sind verpflichtet, an der Feststellung des für die Anwendung dieses Gesetzes massgebenden Sachverhalts mitzuwirken. Sie müssen insbesondere:

  • a. zutreffende und vollständige Angaben über die für die Regelung des Aufenthalts wesentlichen Tatsachen machen;
  • b. die erforderlichen Beweismittel unverzüglich einreichen oder sich darum bemühen, sie innerhalb einer angemessenen Frist zu beschaffen;
  • c. Ausweispapiere (Art. 89) beschaffen oder bei deren Beschaffung durch die Behörden mitwirken.

  • Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 90 Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHUE220192NichtanhandnahmeStaatsanwaltschaft; Verfahren; Anschuldigung; Verfahren; Anzeige; Anzeige; Urteil; Handlung; Nichtanhandnahme; Kinder; Handlungen; Kanton; Kantons; Tochter; Person; Untersuchung; Aussage; Recht; Über; Kindern; Migrationsamt; Tatbestand; Beschwerdeführers; Gericht; Verdacht
    SHNr. 60/2018/31 Aufenthaltsbewilligung; Verhältnismässigkeit; Prüfung von Vollzugshindernissen im ausländerrechtlichen Bewilligungsverfahren - Art. 5 Abs. 2 BV, Art. 33 Abs. 3, Art. 62 Abs. 1 lit. e, Art. 83 Abs. 4 und 6 sowie Art. 96 AIG. Wird die ausländerrechtliche Bewilligung verweigert, prüft die zuständige Behörde zugleich auch die Wegweisung umfassend und hat bei ihrem Entscheid allfälligen Vollzugshindernissen nachzugehen (E. 2). Erforderlich ist eine konkrete Einzelfallprüfung, welche sowohl die Interessenabwägung im Rahmen der Verhältnismässigkeitsprüfung beschlägt, wie auch im Zuge der Prüfung allfälliger Vollzugshindernisse zu berücksichtigen ist. Wenn Wegweisungsvollzugshindernisse nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden können, hat die kantonale Behörde beim Staatssekretariat für Migration (SEM) ein Gesuch auf Anordnung der vorläufigen Aufnahme zu stellen (E. 4.5.3). Sozialhilfe; Beschwerdeführers; Interesse; Aufenthalts; Vollzugs; Sozialhilfeabhängigkeit; Vollzugshindernisse; Diabetes; Prüfung; Migration; Interessen; Wegweisung; Aufenthaltsbewilligung; Integration; Widerruf; Behörde; Schweiz; Person; Beeinträchtigung; Vorinstanz; Insulin; Bewilligung
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHVB.2020.00772nachträglicher Familiennachzug der 16-jährigen Tochter brasilianischer StaatsangehörigkeitBetreuung; Mutter; Familie; Recht; Brasilien; Vorinstanz; Aufenthalt; Verfahren; Heimat; Schweiz; Heimatland; Aufenthalts; Familiennachzug; Vater; Aufenthaltsbewilligung; Entscheid; Mitwirkungspflicht; Migrationsamt; Rekurs; Beschwerdegegner; Konflikt; Anspruch; Hinweis; Verbleib; Frist
    SOVWBES.2023.389-Schweiz; Aufenthalt; Türkei; Niederlassungsbewilligung; Aufenthalts; Lebens; Lebensmittelpunkt; Ausländer; Recht; Migrationsamt; Beschwerde; Verwaltungsgericht; Ausland; Schwester; Familie; Wiederzulassung; Frist; Wohnung; Wegweisung; Aufenthalte; Ehemann; Homepage; Erlöschen
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    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    F-1661/2018nach Auflösung der FamiliengemeinschaftAufenthalt; Schweiz; Akten; Aufenthalts; Beschwerdeführers; Aufenthaltsbewilligung; Recht; Verfügung; Urteil; Vorinstanz; Integration; Kanton; Basel; Verlängerung; Situation; Migration; Zustimmung; Kantons; Anspruch; Ausländer; Person; Bundesverwaltungsgericht; Bundesgericht; Wegweisung; Ehefrau; Beziehung
    F-499/2018Reisedokumente für ausländische Personen (Übriges)Reise; Vorinstanz; Ausstellung; Person; Gesuch; Identität; Staat; Schweiz; Bundesverwaltungsgericht; Verfügung; Behörde; Botschaft; Dokument; Behörden; Recht; Reisepass; Dokumente; Identitätskarte; Entscheid; Reisedokumente; Staatsangehörige; Vertretung; Personen; önliche

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Marc Spescha Kommentar Migrationsrecht2019