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Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)

Art. 9 ZPO vom 2024

Art. 9 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 9 Örtliche Zuständigkeit

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen Zwingende Zuständigkeit

1 Ein Gerichtsstand ist nur dann zwingend, wenn es das Gesetz ausdrücklich vorschreibt.

2 Von einem zwingenden Gerichtsstand können die Parteien nicht abweichen.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 9 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG230159ForderungGericht; Gerichtsstand; Recht; Parteien; Vereinbarung; Klage; Gerichtsstandsvereinbarung; Zuständigkeit; Urteil; Beklagten; Ziffer; Kantons; Handelsgericht; Frist; Klausel; Schweiz; Wortlaut; Beweis; Wille; Streitwert; Mehrwertsteuer; Eingabe; Klageantwort; Vertrag; Prozessvoraussetzungen; Schweizer
ZHHG200096ForderungZahlung; Beklagten; Recht; Parteien; Vertrag; Zahlung; Vertrags; Widerklage; Provision; Forderung; Beweis; Leistung; Agent; Vorauszahlung; Akontozahlung; Vorauszahlungen; Auftrag; Rechtsbegehren; Akontozahlungen; Klage; Streit; Kündigung; Rückforderung; Betreibung; Vertragsverhältnis; Hauptklage; Anspruch; Forderung; ätig
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB130002Beschwerde gegen die Verfügungen des Bezirksgerichts Zürich, 4. Abteilung (CG120123-L und CG120138-L) und den Beschluss des Bezirksgerichts Zürich, 4. Abteilung (CB120148-L), alle vom 12. Februar 2013Verfahren; Bezirksgericht; Aufsicht; Verwaltungskommission; Aufsichts; Obergericht; Bezirksgerichts; Eingabe; Ersatzrichter; Obergerichts; Recht; Gericht; Kantons; Aufsichtsbehörde; Rechtsanwalt; Beschluss; Stiftung; Akten; Oberrichter; Anzeige; Pflichtverletzung; Verhalten; Zuständigkeit; Bezirksgerichte; Notariat; Zusammenhang; Entscheid
BSZB.2021.32 (AG.2021.616)Ausweisung (BGer 4A_12/2022 vom 13. Januar 2022)Miete; Mieter; Mieterin; Berufung; Vermieter; Vermieterin; Recht; Entscheid; Eingabe; Gericht; Zivilgericht; Kündigung; Verfahren; Ausweisung; Frist; Mietvertrag; Verhandlung; Wohnung; Rechtsvertreter; Zivilgerichts; Klage; Begründung; Zeuge; Frist; Berufungsverfahren; Mandat; Parteien; Rechtsbegehren; Antrag
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 III 21 (5A_568/2020)
Regeste
Art. 159 Abs. 3 und Art. 163 ZGB ; Art. 59 und 147 ZPO . Folgen der Nichtleistung des Prozesskostenvorschusses (provisio ad litem) durch den auf Scheidung klagenden Ehegatten. Begriff der Prozesshandlung und Folgen der versäumten Prozesshandlung ( Art. 147 Abs. 1 und 2 ZPO ). Grundsätze für die Annahme ungeschriebener Prozessvoraussetzungen. Die Bezahlung des eherechtlichen Prozesskostenvorschusses (provisio ad litem) durch den auf Scheidung klagenden Ehegatten stellt keine Prozessvoraussetzung dar (E. 3.1-3.3).
Prozesskosten; Prozesskostenvorschuss; Scheidung; Prozesskostenvorschusses; Ehegatte; Prozessvoraussetzung; Ehegatten; Recht; Gericht; Bezirksgericht; Vorschuss; Betreibung; Leistung; Schweizerische; Scheidungsverfahren; Bezahlung; Klage; Nichteintreten; Säumnis; SchKG; Sachgericht; Prozesshandlung; Prozessvoraussetzungen; Verfügung; Obergericht; Pflicht; Zahlung; Grundlage; Zivilprozessordnung; Verfahren
146 III 113 (5A_535/2018) Art. 250 SchKG , Art. 59 Abs. 2 lit. a ZPO ; Kollokationsklage, Nulldividende und schutzwürdiges Interesse. Das schutzwürdige Interesse an der Kollokationsklage kann gegeben sein, wenn die mutmassliche Konkursdividende Null beträgt und der klagende Gläubiger die Wegweisung ( Art. 250 Abs. 2 SchKG ) eines anderen Gläubigers verlangt, um ihm die Möglichkeit zu nehmen, gegen den Kläger aufgrund einer Abtretung nach Art. 260 SchKG aus aktienrechtlicher Verantwortlichkeit vorzugehen (E. 3). Kollokations; SchKG; Recht; Konkurs; Kollokationsklage; Interesse; Gläubiger; Kanton; Streit; Forderung; Obergericht; Rechtsschutzinteresse; Thurgau; Urteil; Abtretung; Kollokationsplan; Wegweisung; Vorinstanz; Streitwert; Kantons; Ansprüche; Verantwortlichkeit; Klage; Anspruch; Beschwerdeführers; Masse

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Spühler, SchweizerBasler Kommentar Schweizerische Zivilprozessordnung2013
- Kommentar zur Zivilprozessordnung des Kantons St. Gallen1999