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Strafgesetzbuch (StGB)

Art. 9 StGB vom 2024

Art. 9 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 9 4. Persönlicher Geltungsbereich

1 Dieses Gesetz ist nicht anwendbar auf Personen, soweit deren Taten nach dem Militärstrafrecht zu beurteilen sind.

2 Für Personen, welche zum Zeitpunkt der Tat das 18. Altersjahr noch nicht vollendet haben, bleiben die Vorschriften des Jugendstrafgesetzes vom 20. Juni 2003 (1) (JStG) vorbehalten. Sind gleichzeitig eine vor und eine nach der Vollendung des 18. Altersjahres begangene Tat zu beurteilen, so ist Artikel 3 Absatz 2 JStG anwendbar. (2)

(1) SR 311.1
(2) Fassung gemäss Art. 44 Ziff. 1 des Jugendstrafgesetzes vom 20. Juni 2003, in Kraft seit 1. Jan. 2007 (AS 2006 3545; BBl 1999 1979).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 9 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220068Vergewaltigung etc.Beschuldigte; Privatkläger; Privatklägerin; Beschuldigten; Richt; Tochter; Massnahme; Recht; Waffe; Sinne; Behandlung; Verteidigung; Schuld; Waffen; Vorinstanz; Gewalt; Polizei; Aussage; Berufung; Aussagen; Drohung; Gutachten; Urteil; Einvernahme; Anklage
SOSTAPP.2010.30Mehrfache sexuelle Handlungen mit KindernBeschuldigte; Beschuldigten; Geschädigten; Interesse; Verfolgung; Wiedergutmachung; Vereinbarungen; Verfahren; Bestrafung; Voraussetzung; Voraussetzungen; Schaden; Übergriff; Rechts; Vollzugs; Delikte; Täter; Entschuldigung; Unrecht; Urteil; Verfehlungen; Ausgleich; Leistungen; Verhalten; Ausdruck; Öffentlichkeit; Umstände; Taten
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUV 03 344Art. 10 Abs. 1 ANAG, Art. 11 Abs. 3 ANAG, Art. 16 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 ANAV. Die Ausweisung soll angedroht werden, wenn sie zwar wegen begangener Verbrechen oder Vergehen bzw. fehlender Einfügung in die geltende Ordnung rechtlich begründet, aber nach den Umständen nicht angemessen, d.h. unverhältnismässig erscheint. Die abschliessende Aufzählung der zur Androhung der Ausweisung berechtigenden Ausweisungsgründe erwähnt die Fürsorgeabhängigkeit nicht. Fällt der Betroffene aber etwa wegen Arbeitsscheu und damit selbstverschuldet der öffentlichen Wohltätigkeit zur Last, kann sein Verhalten im Hinblick auf die fehlende Einfügung in die geltende Ordnung mitberücksichtigt werden.Ausweisung; Arbeit; Ausländer; Schweiz; Ausweisungsgr; Verhalten; Verbrechen; Vergehen; Migration; Ausweisungsgründe; Einfügung; Arbeitsscheu; Taten; Familie; BG-Urteil; Verhältnisse; Anwesenheit; Regel; Verfügung; Sinne; Fürsorgeabhängigkeit; Androhung; Gaststaat; üllt
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 453 (6B_422/2021)
Regeste
Art. 66a und 66d StGB ; Art. 42 Abs. 2, Art. 78 Abs. 2 lit. b und Art. 81 Abs. 1 lit. b BGG ; Zulässigkeit der Beschwerde in Strafsachen gegen einen Entscheid, in dem der Aufschub des Vollzugs der obligatorischen Landesverweisung abgewiesen wird. Der Vollzug einer rechtskräftigen Strafe oder einer rechtskräftigen Massnahme kann grundsätzlich nur aus wichtigen Gründen ( Art. 92 StGB ) sine die aufgeschoben oder unterbrochen werden, sofern kein überwiegendes öffentliches Interesse entgegensteht (E. 1.2).
écution; Exécution; Expulsion; écision; être; énal; été; érêt; énale; édéral; éjà; ègle; Tribunal; Suisse; Intéressé; Autre; Autorité; Oppose; était; érée; écuté; éciation; énérale; Existence; érant; éfinit; érence; Genève; Landesverweisung; Vollzug
147 IV 471 (6B_536/2020)
Regeste
Art. 2 Abs. 2 StGB ; Bestimmung des milderen Rechts bei drohender Übertretungsbusse einerseits und (bedingter) Geldstrafe andererseits. Bestätigung der rechtlichen Grundlagen (E. 4).
Busse; Geldstrafe; Übertretung; Recht; Urteil; Vergehen; Sanktion; Übertretungen; Spielbank; Vergleich; Hinweis; Bussen; Spielbanken; Vergehens; Täter; Vollzugsmodalität; Bundesgericht; Hinweisen; Sanktionen; Fällen; Recht; Geldstrafen; Vorinstanz; Bezug; Beruf; Übertretungsbusse; Glücksspiele; Berufung; Rechtsprechung; Gesetzgeber

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2022.120Beschuldigte; Beschuldigten; Bundes; Aussage; Recht; Urteil; Aussagen; Fingerabdrücke; Grenzwachtbeamte; Beamte; Grenzwachtbeamten; Schweiz; Amtshandlung; Gericht; Bundesanwaltschaft; Gewalt; Aufenthalt; Apos;; Bundesstrafgericht; Aufenthalts; Bundesstrafgerichts; Täter; Behörde; über
BG.2021.23Kanton; Kantons; Staatsanwalt; Verfahren; Nidwalden; Staatsanwaltschaft; Bundes; Alter; Filter; Akten; Beschuldigte; Ordner; Register; Delikt; Oberstaatsanwaltschaft; Gericht; Taten; Vollendung; Altersjahr; Urteil; Beschuldigten; Jugendstaatsanwaltschaft; Kantone; Behörden; Verfahrens; Kantonspolizei; Delikte

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
- 2. Aufl. 2009