Art. 894 Wählbarkeit
1 Die Verwaltung der Genossenschaft besteht aus mindestens drei Personen; die Mehrheit muss aus Genossenschaftern bestehen.
2 Ist an der Genossenschaft eine juristische Person oder eine Handelsgesellschaft beteiligt, so ist sie als solche nicht als Mitglied der Verwaltung wählbar; dagegen können an ihrer Stelle ihre Vertreter gewählt werden.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | HE180161 | Organisationsmangel | Konkurs; Kantons; Beklagten; Handelsgericht; Handelsregisteramt; Organisation; Liquidation; Konkursamt; Beschwerde; Einzelgericht; Gerichtsschreiber; Silvan; Sdzuy; Zürich; Organisationsmangel; Einzelrichter; Frist; Mitteilung; Vorschriften; Verbindung; Verfahrens; Umtriebsentschädigung; Bezahlen; Streitwert; übersteigt; Winterthur-Altstadt; Einlegerakten; Klägers; Bundesgericht; Geschäfts-Nr: |
ZH | HE160469 | Organisationsmangel | Konkurs; Kantons; Handelsgericht; Handelsregisteramt; Organisation; Beklagten; Konkursamt; Beschwerde; Einzelgericht; Gerichtsschreiber; Benjamin; Büchler; Zürich; Organisationsmangel; Elrichter; Frist; Liquidation; Vorschriften; Verbindung; Verfahrens; Umtriebsentschädigung; Bezahlen; Streitwert; Einlegerakten; Klägers; Wiedikon; Bundesgericht; Geschäfts-Nr:; Mitwirkend:; Oberrichter |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
119 II 344 | Verpfändung von kotierten Aktien; Selbsteintritt des Pfandgläubigers. Zulässigkeit des Selbsteintritts sowohl aufgrund einer Auslegung der vertraglichen Abmachungen (E. 2a) wie auch unter dem Gesichtspunkt des gesetzlichen Verbotes des Verfallsvertrages (E. 2b) bejaht. | Selbsteintritt; Selbsteintritts; Auslegung; Freihändig; Handelsgericht; Auffassung; Pfandgläubiger; Börse; Zulässigkeit; Gesichtspunkt; Verbindlich; Verwertung; Erwähnt; Übervorteilung; Schuldner; Selbsteintrittes; Urteil; Berufung; Verpfändung; Abmachungen; Verfallsvertrages; Erwägungen; Aktien; Verwerten; Pfandverschreibung; Gewesen; Befugnis; Freihändigen; Wäre; Vertragstexten |