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Obligationenrecht (OR)

Art. 89 OR vom 2024

Art. 89 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 89 Wirkung

1 Werden Zinse oder andere periodische Leistungen geschuldet, so begründet die für eine spätere Leistung ohne Vorbehalt ausgestellte Quittung die Vermutung, es seien die früher fällig gewordenen Leistungen entrichtet.

2 Ist eine Quittung für die Kapitalschuld ausgestellt, so wird vermutet, dass auch die Zinse bezahlt seien.

3 Die Rückgabe des Schuldscheines an den Schuldner begründet die Vermutung, dass die Schuld getilgt sei.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 89 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
VDHC/2020/773-Appel; Immeuble; écision; étant; Appartement; Appelant; étaire; état; écité; égué; érer; Autorité; élai; édéral; éguée; éléguée; établi; évacuation; éposé; ères; également; éfendeur; énagement
VDHC/2013/566Emption; érant; Registre; Annotation; ’annotation; ’emption; érants; -venderesses; Appel; ’appel; érieur; éreur; Aliéner; ’aliéner; -acquéreur; érieure; éreurs; édure; -acquéreurs; ’il; Inscription; Achat; ’est; épens

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
130 III 13Art. 646 Abs. 3 ZGB, Art. 32 GBV; unselbstständiges Miteigentum, Teilung des Hauptgrundstückes. Ist eine Parzelle im Grundbuch als unselbstständiges Miteigentum von mehreren Hauptgrundstücken eingetragen, können die Beziehungen zwischen diesen Liegenschaften ohne Zustimmung sämtlicher Miteigentümer nicht geändert werden. Eine solche Änderung liegt nicht nur vor, wenn ein Miteigentumsanteil von einem Hauptgrundstück losgelöst wird, insbesondere um auf einen Dritten übertragen oder an ein anderes Grundstück gebunden zu werden, sondern auch wenn ein Hauptgrundstück geteilt wird und der daran gebundene unselbstständige Miteigentumsanteil vollständig auf eine der aus der Teilung hervorgegangenen Parzellen übertragen wird (Präzisierung der Rechtsprechung; E. 5.2). été; épendant; épendante; étaire; être; étaires; était; STEINAUER; Immeuble; Accord; Intimée; éné; Miteigentum; Honneur; -part; -fonds; Hauptgrundstück; èrement; Arrêt; Genève; Habitation; Inscription; Selon; LIVER; SCHNEIDER; Miteigentums; Kommentar; WICHTERMANN
113 III 123Wechselbetreibung; Prüfung der Voraussetzungen durch das Betreibungsamt (Art. 177 und 178 Abs. 1 SchKG). Das Betreibungsamt, dem mit dem Begehren um Wechselbetreibung ein Check vorgelegt wird, darf die Zustellung des Zahlungsbefehls nur ablehnen, wenn es dem vorgelegten Titel klar und offensichtlich an formellen Erfordernissen gebricht.
Betreibungs; Betreibungsamt; Rekurrentin; Recht; Wechselbetreibung; Check; Prüfung; SchKG; Glarus; Verpflichtung; Bundesgericht; Auflage; Erfordernisse; Konkurs; Protest; Feststellung; Glarus-Riedern; Auffassung; Schuldner; Begehren; Erfordernissen; Vorlegungsfrist; Nichtzahlung; Aufsichtsbehörde; Aussteller; Wechsels; Schuldbetreibung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-1568/2017Unerlaubte Tätigkeit (BankG, BEHG, KAG)Genossenschaft; Vorinstanz; Gruppe; Verwaltung; Gesellschaft; Verfügung; Geschäft; Recht; Beschwerdeführer; Dispositiv-Ziff; Person; Beschwerdeführern; Publikumseinlagen; Mitglied; Gesellschaften; Untersuchung; Organ; Bewilligung; Akten; Urteil; Untersuchungs; Energie; Verfahren; Darlehen
BVGE 2018 IV/9Unerlaubte Tätigkeit (BankG, BEHG, KAG)Genossenschaft; Verwaltung; Gruppe; Gesellschaft; Vorinstanz; Geschäft; Person; Mitglied; Gesellschaften; Organ; Verletzung; Urteil; Mitglieder; Aufsicht; Pflicht; Aufsichts; Verwaltungsrat; Über; Beschwerdeführer; Verfügung; Sorgfalt; Aufsichtsrecht; Begründung; Personen

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BP.2009.47Frais de procédure (art. 246bis PPF).Apos;; Apos;a; édure; Apos;un; Apos;art; écis; édé; écision; été; Apos;une; çais; Apos;au; énal; édéral; çaise; être; Apos;en; Tribunal; çaises; énale; Apos;autorité; Apos;est; Apos;Etat; ération; Apos;ordonnance; Bordeaux; -lieu; élégation; égué; Apos;objet

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
SchnyderBasler 4ème éd.2011