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Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)

Art. 88 SchKG vom 2024

Art. 88 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) drucken

Art. 88 (1)

1 Ist die Betreibung nicht durch Rechtsvorschlag oder durch gerichtlichen Entscheid eingestellt worden, so kann der Gläubiger frühestens 20 Tage nach der Zustellung des Zahlungsbefehls das Fortsetzungsbegehren stellen.

2 Dieses Recht erlischt ein Jahr nach der Zustellung des Zahlungsbefehls. Ist Rechtsvorschlag erhoben worden, so steht diese Frist zwischen der Einleitung und der Erledigung eines dadurch veranlassten Gerichts- oder Verwaltungsverfahrens still.

3 Der Eingang des Fortsetzungsbegehrens wird dem Gläubiger auf Verlangen gebührenfrei bescheinigt.

4 Eine Forderungssumme in fremder Währung kann auf Begehren des Gläubigers nach dem Kurs am Tage des Fortsetzungsbegehrens erneut in die Landeswährung umgerechnet werden.

(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 16. Dez. 1994, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 88 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS240033KonkurseröffnungSchuldner; Schuldnerin; Konkurs; Betreibung; Zahlung; Beschwerde; Forderung; Forderungen; Gläubiger; Gläubigerin; Glaubhaft; Recht; Urteil; SchKG; Zahlungsfähigkeit; Betreibungen; Konkurseröffnung; Konkursgericht; Betrag; Behauptete; Kantons; Entscheid; Betreibung-Nr; Auszugehen; Obergericht; Geleistet; Sind; Sinne; Schulden; Zahlungsschwierigkeiten
ZHPS240008KonkurseröffnungSchuld; Schuldnerin; Betreibung; Konkurs; Zahlung; Betreibungen; Beschwerde; SchKG; Recht; Bülach; Higkeit; Kinder; Konkurseröffnung; Konkursandrohung; Zahlungsfähigkeit; Gläubiger; Liegenschaft; Stadium; Handelsregister; Reichte; Obergericht; Entscheid; Glaubhaft; Frist; Frist; Betrag; Konkursamt; Finanzielle; Rechtsvorschlag; Betreibung-Nr
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBEZ.2019.5 (AG.2019.289)Betreibung
AGAGVE 2005 55 1. Art. 50 Abs. 1 LugÜ; Art. 80/81 Abs. 1 und 3 SchKG.Eine in Deutschland aufgenommene und zwangsvollstreckbare öffentlicheUrkunde ist gleich einem vollstreckbaren gerichtlichen Entscheid in derSchweiz als definitiver Rechtsöffnungstitel für die danach ausgewieseneForderung im Betreibungsverfahren...
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 III 544 (5A_927/2020)
Regeste
Art. 8a Abs. 3 lit. d, Art. 88 Abs. 2 SchKG ; Gesuch um Nichtbekanntgabe der Betreibung an Dritte. Nach Ablauf der Jahresfrist für die Gültigkeit des Zahlungsbefehls gemäss Art. 88 Abs. 2 SchKG kann der Schuldner kein Gesuch um die Nichtbekanntgabe der Betreibung an Dritte nach Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG stellen (E. 3).
Betreibung; SchKG; Schuldner; Gläubiger; Nichtbekanntgabe; Recht; Gerecht; Beschwerde; Gesuch; Betreibungsregister; Urteil; Betreibungsamt; Zahlungsbefehl; Interesse; Ungerechtfertigt; Schuldbetreibung; Bundesgericht; Frist; Schuldners; Ungerechtfertigte; Jahresfrist; Konkurs; Verfahren; Betreibungen; Gläubigers; Rechtsvorschlag; Gerechtfertigten; Hinweis; Möglichkeit; Klage
141 III 68 (4A_414/2014)Art. 88 i.V.m. Art. 59 Abs. 2 lit. a ZPO; Klage des Betreibungsschuldners auf Feststellung des Nichtbestands der Forderung; hinreichendes Feststellungsinteresse. Lockerung der Voraussetzungen, unter denen die negative Feststellungsklage des betriebenen Schuldners, der Rechtsvorschlag erhoben hat, zuzulassen ist (E. 2). Betreibung; Feststellung; Recht; SchKG; Feststellungsklage; Forderung; Schuld; Betriebene; Beschwerde; Interesse; Gläubiger; Betriebenen; Negative; Schuldner; Urteil; Klage; Rechtsvorschlag; Betreibungsregister; Angeblich; Betreibungen; Rechtsprechung; Schutzwürdige; Beschwerdegegner; Bundesgericht; Schutzwürdiges; Kredit; Angebliche; Negativen; Erhob; Klagte

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
AndréLebrechtBasler Kommentar, Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs I2010
DOMINIK VOCKKommentar, Schuldbetreibungs­ und Konkursgesetz2009
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