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Obligationenrecht (OR)

Art. 87 OR vom 2024

Art. 87 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 87 Nach
Gesetzesvorschrift

1 Liegt weder eine gültige Erklärung über die Tilgung noch eine Bezeichnung in der Quittung vor, so ist die Zahlung auf die fällige Schuld anzurechnen, unter mehreren fälligen auf diejenige Schuld, für die der Schuldner zuerst betrieben worden ist, und hat keine Betreibung stattgefunden, auf die früher verfallene.

2 Sind sie gleichzeitig verfallen, so findet eine verhältnismässige Anrechnung statt.

3 Ist keine der mehreren Schulden verfallen, so wird die Zahlung auf die Schuld angerechnet, die dem Gläubiger am wenigsten Sicherheit darbietet.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 87 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPP230035ForderungVorinstanz; Beklagten; Urteil; Zahlung; Forderung; Verfügung; Restschuld; Tabelle; Klägers; Gericht; Verfahren; Entscheid; Position; Schuld; Duplik; Beilage; Klage; Schulden; Bezirksgericht; Affoltern; Betrag; Positionen; Obergericht; Parteien; Stellungnahme; Eingabe; önnen
ZHRT220115RechtsöffnungGesuch; Gesuchsteller; Gesuchsgegner; Recht; Darlehen; Rechtsöffnung; Vorinstanz; Schuld; Vereinbarung; Parteien; Verfahren; Darlehensvertrag; Gesuchstellers; Akten; Verfügung; Forderung; Gesuchsgegners; Rechtspflege; Entscheid; Beschwerdeverfahren; Urteil; Verfahren; Betreibung; Gericht; Parteientschädigung; Höhe; Schuldanerkennung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSCBES.2022.62-Betreibung; Betreibungs; Betreibungsamt; Zahlung; Schuld; Abrechnung; Betrag; Abrechnungen; Einzahlung; Betreibungen; Einzahlungen; Betreibungsamtes; Forderung; Schuldner; Zahlungszweck; Aufsichtsbehörde; SchKG; Gläubiger; Schuldbetreibung; Zahlungen; Akten; Beträge; Zahlungsbefehl; Konkurs; Informationen; üsse
SOZKBES.2021.96-Recht; Apos; Rechtsöffnung; Schuld; Unterhalts; Gesuch; Betreibung; Zahlung; Gesuchs; Forderung; Kindsmutter; Gesuchsgegner; Zahlung; Schuldner; Betrag; Entscheid; Parteien; Unterhaltsbeiträge; Zahlungen; Beschwerdeschrift; Höhe; Urkunden; Vergleich; Gläubiger; Rechtsanwalt; Rechtsbeistand
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
142 III 557Art. 259d OR; Mietzinsherabsetzung wegen Mangel. Eine Herabsetzung des Mietzinses gemäss Art. 259d OR kann auch noch nach der Beseitigung eines Mangels oder der Beendigung des Mietverhältnisses verlangt werden (E. 8).
Herabsetzung; Miete; Mieter; Mietzins; Mangel; Vermieter; Mängel; Recht; Herabsetzungs; Mangels; Urteil; Gestaltung; Gestaltungs; Mietverhältnis; Mietverhältnisses; Vertrag; Beendigung; Herabsetzungserklärung; Mietzinse; Mieters; Gestaltungsrecht; Zeitpunkt; Abgabe; Auslegung; Hinweis; Anspruch; Mietzinses
141 III 13 (5A_240/2014)Art. 201 Abs. 2 i.V.m. Art. 204 Abs. 2 ZGB, Art. 965 ff. ZGB und Art. 83 ff. GBV; Zustimmung des Ehegatten zur Übertragung eines Miteigentumsanteils im Scheidungsfall; Prüfungsbefugnisse des Grundbuchverwalters. Der Grundbuchverwalter verletzt kein Bundesrecht, wenn er eine Anmeldung mangels Zustimmung des Miteigentümer-Ehegatten abweist. Eine Sistierung der Eintragung bis zum Ausspruch des Scheidungsurteils ist im Übrigen nicht denkbar (E. 4 und 5). été; Inscription; époux; équisition; Registre; étaire; écision; édure; être; édéral; érant; égime; Tribunal; Commune; éfaut; écessaire; Genève; Cette; STEINAUER; égitimation; Office; écembre; Espèce; Acquisition; PAUL-HENRI; èces; Effet; HAUSHEER/REUSSER/GEISER; épôt; éter

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-4387/2019Beitragsverfügung der AuffangeinrichtungVorinstanz; Tilgung; Tilgungsplan; Betreibung; B-act; Beitrags; Zahlung; Beilage; Recht; Schuld; Verfügung; Höhe; Bundes; Beiträge; Auffangeinrichtung; Betrag; Beitragsverfügung; Forderung; Verzug; Bundesverwaltungsgericht; Verzugszins; Rechnung; Kosten; Rechtsvorschlag; Arbeitgeber; Urteil; Verfahren; Zahlungen; Zusammenhang
A-2210/2016Radio- und Fernsehempfangsgebührenühren; Einzahlung; Schuld; Recht; Vorinstanz; Einzahlungsschein; Schuldner; Gebühren; Bundesverwaltungsgericht; Billag; Zahlung; Forderung; Verfügung; Entscheid; Einzahlungsscheine; Urteil; Rechnung; Quot;; Betreibung; Referenz; Gebührenforderung; Verfahren; Rechnungsnummer; Radio; Schuldnerin; Mehrwertsteuer; Anrechnung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Donatsch, Hans, Schweizer, Hansjakob, Lieber Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung2010
Donatsch, Hans, Schweizer, Hansjakob, Lieber Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung2010