Art. 86 Bedingte Entlassung.
1 Hat der Gefangene zwei Drittel seiner Strafe, mindestens aber drei Monate verbüsst, so ist er durch die zuständige Behörde bedingt zu entlassen, wenn es sein Verhalten im Strafvollzug rechtfertigt und nicht anzunehmen ist, er werde weitere Verbrechen oder Vergehen begehen.
2 Die zuständige Behörde prüft von Amtes wegen, ob der Gefangene bedingt entlassen werden kann. Sie holt einen Bericht der Anstaltsleitung ein. Der Gefangene ist anzuhören.
3 Wird die bedingte Entlassung verweigert, so hat die zuständige Behörde mindestens einmal jährlich neu zu prüfen, ob sie gewährt werden kann.
4 Hat der Gefangene die Hälfte seiner Strafe, mindestens aber drei Monate verbüsst, so kann er ausnahmsweise bedingt entlassen werden, wenn ausserordentliche, in der Person des Gefangenen liegende Umstände dies rechtfertigen.
5 Bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe ist die bedingte Entlassung nach Absatz 1 frühestens nach 15, nach Absatz 4 frühestens nach zehn Jahren möglich.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB230096 | Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz etc. | Beschuldigte; Asservat; Beschuldigten; Droge; Drogen; Betäubungsmittel; Kokain; Lande; Landes; Landesverweisung; Gramm; Recht; Vorinstanz; Sinne; BetmG; Staat; Verteidigung; Staatsanwalt; Lager; Freiheit; Staatsanwaltschaft; Freiheitsstrafe; Hinweis; Beweis; Handel; Gericht; Hinweise; Anklage |
ZH | SB210368 | Vorsätzliche Tötung etc. | Beschuldigte; Privatkläger; Beschuldigten; Privatklägerin; Aussage; Vorinstanz; Recht; Sinne; Aussagen; Ketamin; Urteil; Beschwerdegegner; Schuld; Berufung; Massnahme; Dossier; Verfahren; Schuldfähigkeit; Gutachter; Entscheid; Dispositiv; Gutachten; Ausführungen |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB.2023.00549 | bedingte Entlassung auf den Zweidritteltermin hin Voraussetzungen für eine bedingte Entlassung aus dem Strafvollzug auf den Zweidritteltermin hin (E. 2). Die Rekursinstanz legte ausführlich und nachvollziehbar dar, dass die Legalprognose des Strafgefangenen insgesamt negativ ausfällt und die Risikoeinschätzung für künftige Straftaten unter Berücksichtigung aller Umstände für eine Fortsetzung des Strafvollzugs bzw. gegen eine vorzeitige Entlassung unter Anordnung von Bewährungshilfe und weiteren Auflagen spricht (E. 3). Die dagegen gerichteten Vorbringen des Strafgefangenen verfangen nicht (E. 4). Abweisung. Stichworte: ANORDNUNG IM STRAF- UND MASSNAHMENVOLLZUG | Beschwerdeführers; Entlassung; Vollzug; Vorinstanz; Freiheit; Ehefrau; Beziehung; Urteil; Persönlichkeit; Risiko; Lebens; Gewalt; Freiheitsstrafe; Dispositivziffer; Bewährung; Justiz; Bewährungs; Recht; Vollzug; Urteil; Kanton; Verhalten; Vollzugs; Legalprognose; Drogen |
ZH | VB.2020.00680 | Bedingte Entlassung (Art. 86 StGB): Ungünstige Legalprognose trotz Arbeitsstelle. | Entlassung; Recht; Beschwerdeführers; Vollzug; Bericht; Legalprognose; Vollzug; Vollzugs; Vorinstanz; Akten; Verfahren; Delinquenz; Schweiz; Beurteilung; AFA-Bericht; Kantons; Betäubungsmittel; Justiz; Urteil; Verfügung; Verhalten; Anhörung; Obergericht; Tataufarbeitung |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
145 IV 179 (1B_116/2019) | Art. 31 Abs. 3 BV, Art. 5 Ziff. 3 EMRK, Art. 212 Abs. 3 StPO; Verhältnismässigkeit der Haftdauer. Das Verhältnismässigkeitsprinzip verlangt von den Strafbehörden, bei der Prüfung der Haftdauer umso vorsichtiger zu sein, je mehr sich diese der zu erwartenden Freiheitsstrafe nähert. Entscheidend ist jedoch nicht allein das Verhältnis der erstandenen Haftdauer zur zu erwartenden Freiheitsstrafe (E. 3). | Freiheitsstrafe; Urteil; Entlassung; Haftdauer; Bundesgericht; Verhältnis; Vollzug; Hinweisen; Möglichkeit; Verhältnismässigkeit; Sicherheitshaft; Berufung; Staatsanwaltschaft; Schaffhausen; Untersuchungs; Landes; Rechtsmittelverfahren; Zeitpunkt; Kantons; Sachen; Betäubungsmittelgesetz; Gesuch; Obergericht; Verfahrens; Vierteln; Rechtsprechung; Landesverweisung |
143 IV 160 (6B_73/2017) | Art. 31 Abs. 1 BV; Art. 212, 221 und 236 StPO; vorzeitiger Straf- und Massnahmevollzug, Haftentlassungsgesuch. Der vorzeitige Strafvollzug bezieht sich allein auf den Vollzug der Untersuchungs- und Sicherheitshaft. Rechtstitel für den damit verbundenen Freiheitsentzug ist nicht die zu erwartende Freiheitsstrafe, sondern die strafprozessuale Haft (E. 2.1). Stellt die beschuldigte Person, die ihre Einwilligung zum vorzeitigen Strafvollzug erteilt hat, ein Entlassungsgesuch, sind die gesetzlichen Haftgründe nach den Bestimmungen über die Anordnung von Untersuchungs- oder Sicherheitshaft zu prüfen (E. 2.3 und 4). | Urteil; Vollzug; Freiheit; Verfahren; Vollzug; Entlassung; Untersuchungs; Flucht; Freiheitsstrafe; Person; Vorinstanz; Verfahrens; Antritt; Haftentlassung; Sicherheit; Sicherheitshaft; Massnahme; Sachen; Haftentlassungsgesuch; Freiheitsentzug; Staatsanwaltschaft; Haftgr; Fluchtgefahr; Kantons; Einwilligung; Anordnung; Obergericht; Gerichts; Voraussetzung |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
F-2919/2016 | Einreiseverbot | Einreise; Einreiseverbot; Recht; Sicherheit; Schweiz; Gericht; Bundes; Beschwerdeführers; Begründung; Interesse; Verfügung; Bundesverwaltungsgericht; Recht; Verhalten; Entscheid; Basel; Vorinstanz; Gefahr; Basel-Stadt; Kinder; Urteil; Behörde; Einreiseverbots; Kanton; Gefährdung; ändig |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
SK.2018.72 | Gesuch um Stundung der Verfahrenskosten (Art. 425 StPO) | Gesuch; Gesuchsteller; Verfahren; Kammer; Verfahrenskosten; Urteil; Bundesstrafgericht; Entscheid; Vollzug; Bundesstrafgerichts; Gericht; Stundung; Forderung; Urteils; Ziffer; Dispositiv; Tribunal; Vorsitz; Freiheitsstrafe; Verhältnisse; Eidgenossenschaft; Dispositivs; Einrede; Verjährung; Bundesanwaltschaft; Arbeitsentgelt; Gerichtsschreiber; Justizvollzugsanstalt |
SN.2017.6 | Gesuch um bedingte Entlassung (Art. 86 StGB) | Bundes; Bundesstrafgericht; Kammer; Gesuch; Bundesstrafgerichts; Gesuchsteller; Urteil; Vollzug; Bundesgericht; Entscheid; Haftentlassung; Verfügung; Bundesanwaltschaft; Haftentlassungsgesuch; Zumessung; Gefängnis; Entscheide; Tribunal; Vorsitz; Verfahren; Freiheitsstrafe; Sicherheitshaft; Sache; Gesuchstellers; Berücksichtigung; Verteidiger; Aufenthalt |
Autor | Kommentar | Jahr |
Stefan Trechsel, Peter, Schweizer | Praxis Schweizerisches Strafgesetzbuch | 2021 |
Koller, Trechsel, Wohlers, Pieth | Hand, 4. Auflage , Art.86 | 2020 |