Art. 85 (1)
1 Für den Schutz von Kindern gilt in Bezug auf die Zuständigkeit der schweizerischen Gerichte oder Behörden, auf das anwendbare Recht sowie auf die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen oder Massnahmen das Haager Übereinkommen vom 19. Oktober 1996 (2) über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Massnahmen zum Schutz von Kindern.
2 Für den Schutz von Erwachsenen gilt in Bezug auf die Zuständigkeit der schweizerischen Gerichte oder Behörden, auf das anwendbare Recht sowie auf die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen oder Massnahmen das Haager Übereinkommen vom 13. Januar 2000 (3) über den internationalen Schutz von Erwachsenen.
3 Die schweizerischen Gerichte oder Behörden sind ausserdem zuständig, wenn es für den Schutz einer Person oder von deren Vermögen unerlässlich ist.
4 Massnahmen, die in einem Staat ergangen sind, der nicht Vertragsstaat der in den Absätzen 1 und 2 erwähnten Übereinkommen ist, werden anerkannt, wenn sie im Staat des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes oder des Erwachsenen ergangen sind oder dort anerkannt werden.
(1) Fassung gemäss Art. 15 des BG vom 21. Dez. 2007 über internationale Kindesentführung und die Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen, in Kraft seit 1. Juli 2009 (AS 2009 3077; BBl 2007 2595).Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PQ240010 | Errichtung Vormundschaft / Ernennung Vormundin | Bezirk; Bezirksrat; Vater; Mutter; Kindes; Entscheid; Recht; Schweiz; Geburtsurkunde; Urteil; Vaters; Vormundschaft; Hinwil; Sinne; Anerkennung; Vaterschaft; Gericht; Zivilstand; Sorge; Urkunde; Person; Kanton; Kantons; Schweizer; Kindesverhältnis; Personen; Rechtsmittel; Vormundin; Kamerun; ützt |
ZH | LE230018 | Eheschutz | Gesuch; Gesuchsgegner; Recht; Berufung; Verfahren; Vorinstanz; Kinder; Gericht; Parteien; Deutschland; Ziffer; Entscheid; Aufenthalt; Obhut; Kinderunterhalt; Unterhalt; Unterhalts; Wohnsitz; Urteil; HKsÜ; Ehegatten; Tochter; Zuständigkeit; Gesuchgegner; Antrag; Berufungsverfahren; Ehegattenunterhalt |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB.2007.00154 | Sozialhilfe: Einstellung der Alimentenbevorschussung und Rückforderung von bevorschussten Alimenten in der Höhe von Fr. 7'150.-. | Scheidung; Massnahmen; Recht; Scheidungsurteil; Eheschutz; Unterhalts; Schweiz; Minderjährigen; Entscheid; Jugendhilfe; Ergänzung; Gericht; Sozial; Regel; Eltern; Aufenthalt; Schutz; Scheidungsurteils; Verfügung; Kommentar; Kindes; Rechtstitel; Unterhaltsbeiträge; Staat; Zuständigkeit; Behörden |
SO | VWBES.2018.158 | Vorsorgeauftrag | Vorsorgebeauftragte; Person; Recht; Interesse; Türkei; Interessen; Entscheid; Wohnung; Vorsorgeauftrag; Schweiz; Vermögens; Beistand; Erwachsenen; Schulden; Verfahren; Vorsorgebeauftragten; Behörde; Erwachsenenschutz; Zuständigkeit; Massnahme; Verwaltung; Erwachsenenschutzbehörde; Anhörung |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
142 III 56 (5A_331/2015) | Art. 64 und 85 Abs. 1 und 3 IPRG; Zuständigkeit für die Beurteilung einer Klage auf Abänderung eines Scheidungsurteils hinsichtlich der Zuteilung des Sorgerechts und der Obhut über die Kinder, wenn die Sache einen Bezug zu einem Staat aufweist, der weder das Übereinkommen vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Massnahmen zum Schutz von Kindern (Haager Kindesschutzübereinkommen, HKsÜ) noch das Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen ratifiziert hat. Aufgrund des Verweises in Art. 85 Abs. 1 IPRG, ist das HKsÜ in Angelegenheiten, die einen Bezug zu Nichtvertragsstaaten aufweisen, als nationales Recht anzuwenden (E. 2.1.1-2.1.3). Ist nach keiner Bestimmung dieses Übereinkommens ein Gerichtsstand in der Schweiz begründet, hat der Richter zu prüfen, ob er seine Zuständigkeit auf Art. 85 Abs. 3 IPRG stützen kann (E. 2.1.4). Regeste b Art. 7b und 12 Abs. 1 SchlT ZGB; Art. 296 Abs. 2 und 298 Abs. 1 ZGB; Art. 296 Abs. 3 ZPO; anwendbare Grundsätze für die Zuteilung der elterlichen Sorge, wenn der Entscheid über die Abänderung des Scheidungsurteils nach dem Inkrafttreten des neuen Rechts gefällt wird. Ist aufgrund veränderter Verhältnisse im Sinne von Art. 134 ZGB auf ein die Frage der elterlichen Sorge betreffendes Gesuch um Abänderung des Scheidungsurteils einzutreten, hat das Gericht, das darüber nach Inkrafttreten des neuen Rechts urteilt, von Amtes wegen zu prüfen, ob zu Gunsten der gemeinsamen elterlichen Sorge zu entscheiden ist; unerheblich ist dabei der Zeitpunkt, in welchem die Scheidung ausgesprochen wurde. Zusammenfassung der Kriterien, die es ausnahmsweise gestatten, die alleinige elterliche Sorge zuzuteilen (E. 3). | Autorité; Tribunal; étence; Attribution; Tunisie; Espèce; ésidence; Enfant; été; être; Sorge; Suisse; Appel; édéral; écision; BUCHER; Zuständigkeit; Scheidung; Convention; étranger; écessaire; Arrêt; Abänderung; Scheidungsurteils; Übereinkommen; Recht; Schutz; Sarine; Fribourg; évrier |
142 III 1 (5A_202/2015) | Art. 85 Abs. 1 IPRG; Art. 5 des Haager Kindesschutzübereinkommens vom 19. Oktober 1996 (HKsÜ); Wegzug des Kindes in einen Nichtvertragsstaat. Das Haager Kindesschutzübereinkommen findet auch in Bezug auf Nichtvertragsstaaten Anwendung. Bei Wegzug des Kindes während eines hängigen Verfahrens in einen Nichtvertragsstaat bleibt aber die in der Schweiz begründete Zuständigkeit für Kindesschutzmassnahmen bestehen (E. 2.1). Regeste b Art. 298 Abs. 1 und Art. 298b Abs. 2 ZGB; Zuteilung der alleinigen elterlichen Sorge. Die Behauptung eines zukünftigen Konfliktes, die aktuelle Auseinandersetzung in einem gerichtlichen Verfahren oder im konkreten Zusammenhang mit einem Wegzug des Kindes rechtfertigen in der Regel nicht die Alleinzuteilung des elterlichen Sorgerechts (E. 3.3-3.6). | Kindes; Sorge; Eltern; Mutter; Sorgerecht; Urteil; Elternteil; Katar; Konflikt; HKsÜ; Vater; Wegzug; Zuständigkeit; Verfahren; Sorgerechts; Recht; Alleinzuteilung; Aufenthalt; Verfahrens; Zuteilung; Regel; Elternteile; Vertragsstaat; Konfliktes; Zusammenhang; Tochter; Entscheid |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
C-4196/2019 | Alters- und Hinterlassenenversicherung (Übriges) | Quot;; BVGer; Recht; BVGer-act; Zustimmung; Beschwerdeführerin; Beschwerdeführerinnen; Entscheid; Ungarn; Vorakten; Rechtsvertreter; Frist; Erwachsenen; Zustimmungserklärung; Erwachsenenschutz; Bundes; Beiständin; Verfügung; Handlungsfähigkeit; Prozessführung; Vertretung; Prozessvoraussetzung; Parteien; Advokat; Philipp |
Autor | Kommentar | Jahr |
Kren Kostkiewicz, Schweizer, Siehr, Markus | Zürcher 3. Auflage | 2018 |
Schwander | Basler 3. Auflage | 2013 |