Login
Art. 84 Prestations imposables
1 L’impôt est calculé sur le revenu brut.
2
3 Les prestations en nature et les pourboires sont évalués, en règle générale, selon les normes de l’assurance-vieillesse et survivants fédérale.
(1) RS 831.10Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | I/1-2016/50, 51 | Entscheid Art. 115 Abs. 1 lit. a und Art. 51 StG (sGS 811.1), Art. 91 und Art. 37 DBG (SR 642.11). Die im Fürstentum Liechtenstein wohnhafte und im Kanton St. Gallen unselbständig tätig gewesene Rekurrentin erhielt aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs einen Nettolohn von 50‘000 Franken zugesprochen. Die Veranlagungsbehörde erfasste diesen mit der Quellensteuer im Monat der Auszahlung mit dem übrigen Monatslohn. Der Antrag der Rekurrentin, die Leistung sei als Genugtuung steuerfrei, ist unbegründet. Unrichtig ist aber die Auffassung der Veranlagungsbehörde, die Leistung sei im Zuflussmonat zu erfassen, weil dies bei der Quellensteuer eine übermässige Progression zur Folge hat. Gegenstand des Vergleichs waren rund zwölf Monatslöhne, weshalb die Vergleichssumme analog der Bestimmungen für die Besteuerung von Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen zu einem privilegierten Steuersatz besteuern ist (Urteil der Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/1, vom 27. September 2016, VRKE I/1-2016/50, 51). | Steuer; Quelle; Quellensteuer; Arbeit; Rekurrentin; Leistung; Tarif; Vergleich; Zahlung; Rekurs; Verfahren; Entschädigung; Arbeitgeber; Verwaltungsgericht; Entscheid; ürzt:; Leistungen; Tarifcode; Arbeitsverhältnis; Einsprache; Kündigung; Steueramt; Vorinstanz; Einspracheentscheid; Kanton; Steuerbehörde; Einkünfte; Erwerbstätigkeit |
LU | A 06 266 | Art. 22 Abs. 3, Art. 23 lit. a und b DBG; Art. 516 ff. OR. - Bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung handelt es sich um eine reine Risikoversicherung ohne Sparanteil. Die gestützt darauf ausbezahlte Rente enthält somit auch keine Kapitalrückzahlungskomponente, die eine reduzierte Besteuerung rechtfertigen würde. | Rente; Renten; Versicherung; Leibrente; Kapital; Ersatz; Erwerbsunfähigkeit; Einkünfte; Prozent; Leibrenten; Ersatzeinkünfte; Erwerbsunfähigkeitsrente; Bundesgesetz; Kommentar; Leistung; Risiko; Einkommen; Erwerbsunfähigkeitsrenten; Bundesgesetzes; Prämien; Einkommens; Rentengläubiger; Locher; Unfall; Kanton; Bundessteuer; Einkommenssteuer; Vorsorge |