CCS Art. 835 -

Einleitung zur Rechtsnorm CCS:



Art. 835 Cudesch civil svizzer (CCS) drucken

Art. 835 II. Transferiment da la pretensiun

Il transferiment dal credit ipotecar na sto betg vegnir inscrit en il register funsil per esser valaivel.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 835 Cudesch civil svizzer (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
AGAGVE 2016 56AGVE - Archiv 2016 Zivilrecht 333 B. Sachenrecht 56 Vorläufige Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts (Art. 961 Abs. 1...Grundbuch; Eintrag; Eintragung; Berichtigung; Pfandgläubiger; Anmeldung; Person; Bauhandwerkerpfandrecht; Schumacher; Pfandgläubigers; Grundbuchamt; Grundpfand; Anordnung; Grundbuchverwalter; Datum; Recht; Versehen; Entscheid; Baupfandrecht; Baupfandgläubiger; Zivilrecht; Baupfandgläubigers; Forderung; Obergericht; Gläubiger; Basel; Anweisung

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
AGAGVE 2016 56B. Sachenrecht56 Vorläufige Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts (Art. 961 Abs. 1Ziff. 1 ZGB; Art. 837 ff. ZGB)Die Berichtigung einer Eintragung im Grundbuch, welche auf einemVersehen des die Eintragung veranlassenden Gerichts bezüglich der Bezeichnung der Person des Baupfandgläubigers beruht, ist... Grundbuch; Eintrag; Eintragung; Berichtigung; Pfandgläubiger; Anmeldung; Person; Bauhandwerkerpfandrecht; Schumacher; Pfandgläubigers; Grundpfand; Grundbuchamt; Anordnung; Grundbuchverwalter; Datum; Recht; Versehen; Entscheid; Baupfandrecht; Baupfandgläubiger; Zivilrecht; Baupfandgläubigers; Forderung; Obergericht; Gläubiger; Basel; Anweisung
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.