Art. 83 Ausführungsvorschriften
1 Der Bundesrat erlässt nach Anhören der unmittelbar beteiligten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen Vorschriften über technische, medizinische und andere Massnahmen zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten in den Betrieben. Er bestimmt, wer die Kosten trägt.
2 Der Bundesrat erlässt Vorschriften über die Mitwirkung von Arbeitsärzten und andern Spezialisten der Arbeitssicherheit in den Betrieben.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB120370 | fahrlässige Tötung etc. | Beschuldigte; Gerüst; Beschuldigten; Brett; Privatkläger; Liftschacht; Gerüstbrett; Erfolg; Privatklägers; Recht; Vorinstanz; Berufung; Unfall; Urteil; Sicherheit; Öffnung; Arbeit; Liftschachtgerüst; Verhalten; Person; Nägel; Kontroll; Erdgeschoss; Kontrolle |
LU | 2N 13 80 | Grundsätze der strafrechtlichen Verantwortlichkeit eines Bauleiters bei Unfällen auf Baustellen und der Selbstgefährdung des Verletzten (E. 7); Kostenverlegung bei Rückweisung an die Vorinstanz (E. 9). | Plattform; Beschuldigte; Baugerüst; Unfall; Abschrankung; BauAV; Gerüst; Zugang; Staat; Versicherung; Staatsanwaltschaft; Sicherheit; Beschuldigten; Person; Sorgfalt; Handwerker; Gefährdung; Verhalten; Polizei; Baustelle; Bauleiter; Körperverletzung; Risiko; Eingabe |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
C-658/2019 | Verhütung Unfälle und Berufskrankheiten | Arbeit; Asbest; Unterdruck; Sanierung; Stufe; Arbeitgeber; Richtlinie; Quot;; Recht; Ermahnung; Sanierungszone; Verfahren; Kontrolle; Ziffer; Verfügung; Akten; Vorinstanz; Anerkennung; Massnahme; Betrieb; Massnahmen; Asbestsanierung; Arbeitgeberin; Arbeitssicherheit; BauAV |
C-2173/2019 | Verhütung Unfälle und Berufskrankheiten | Asbest; Asbestsanierung; Arbeit; Anerkennung; Vorinstanz; Entzug; Bundes; Verfahren; Warnhorn; Feststellung; Asbestsanierungsunternehmen; Kontrolle; Alarm; Bundesverwaltungsgericht; Massnahme; Recht; Akten; EKAS-Richtlinie; BVGer; Suva-act; Quot;; Massnahmen; Baustelle; Verstösse; Stufe; Sicherheit; Schutz; Asbestsanierungen |