Art. 828 OR vom 2024
Art. 828 Begriff und Errichtung A. Genossenschaft des
Obligationenrechts
1 Die Genossenschaft ist eine als Körperschaft organisierte Verbindung einer nicht geschlossenen Zahl von Personen oder Handelsgesellschaften, die in der Hauptsache die Förderung oder Sicherung wirtschaftlicher Interessen ihrer Mitglieder in gemeinsamer Selbsthilfe bezweckt oder die gemeinnützig ausgerichtet ist. (1)
2 Genossenschaften mit einem zum voraus festgesetzten Grundkapital sind unzulässig.
(1) Fassung gemäss Ziff. I 2 des BG vom 17. März 2017 (Handelsregisterrecht), in Kraft seit 1. Jan. 2021 ([AS 2020 957]; [BBl 2015 3617]).
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
BGE | Regeste | Schlagwörter |
140 III 206 (4A_363/2013) | Ausgabe von Partizipationsscheinen bei der Genossenschaft. Die Ausgabe von Partizipationsscheinen ist bei der Genossenschaft (Art. 828 ff. OR) nach geltendem Recht unzulässig (E. 3).
| Genossenschaft; Recht; Partizipationsschein; Aktien; Partizipationsscheine; Regelung; Genussschein; Ausgabe; Partizipationsscheinen; Genossenschaftsrecht; Gesetzgeber; Partizipanten; Finanzierung; Schutz; Genussscheine; Aktienrecht; Gesetzes; Gesellschaft; Aktiengesellschaft; Genussscheinen; Zulässigkeit; MOSER; Revision; Partizipationskapital; Gesetzgebers; Vorschrift; FORSTMOSER; Bestimmungen |
138 III 407 (4A_729/2011) | Genossenschaft des Obligationenrechts (Art. 828 ff. OR); Unterschreiten der Mindestmitgliederzahl (Art. 831 Abs. 2 OR); Rechtsfolgen nach Art. 731b OR. Begriff und Wesen der Genossenschaft (E. 2.1 und 2.5.1); Mindestmitgliederzahl von sieben Genossenschaftern als begriffsbestimmendes Element der Genossenschaft (E. 2.5.1 und 2.5.2); Rechtsfolgen bei deren Unterschreitung (E. 2.5.2); Grundsätze des Verfahrens nach Art. 731b OR (E. 2.2-2.4).
| Genossenschaft; Gesellschaft; Genossenschafter; Organ; Massnahme; Auflösung; Recht; Organisation; Massnahmen; Gesetzgeber; Obligationenrecht; Mindestzahl; Mitglieder; Körperschaft; Richter; Obligationenrechts; Genossenschaftern; Frist; Interesse; Ziffer; Unterschreiten; Element; Vorinstanz; Personen; Interessen; Selbsthilfe; Mängel; Aktionär; ässige |