CCS Art. 827 -

Einleitung zur Rechtsnorm CCS:



Art. 827 Cudesch civil svizzer (CCS) drucken

Art. 827 2. Posiziun dal proprietari

1 Il proprietari che na debitescha betg sez la summa ch’è garantida tras il pegn po deliberar ses bain immobigliar da l’ipoteca sut las medemas cundiziuns sco quai ch’il debitur po extinguer ses debit.

2 Sch’el paja il creditur, van ils dretgs da quel vi sin el.


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Art. 827 Cudesch civil svizzer (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLE210041EheschutzGesuchsgegner; Unterhalt; Vermögen; Vermögens; Vorinstanz; Unterhalts; Parteien; Liegenschaft; Berufung; Höhe; Einkommen; Gesuchsgegners; Vermögensverzehr; Hypothek; Entscheid; Verfahren; Unterhaltsbeiträge; Scheidung; Recht; Mieterträge; Ehegatten; Urteil; Zusammenhang; Erträge; -strasse; Trennung; Verrechnung; Ziffer
ZHPS180242Verwertungserlös (Beschwerde über ein Betreibungsamt)Betreibung; Schuld; Betreibungsamt; Überschuss; Verwertung; Miteigentümer; Schuldner; Miteigentum; Grundstück; Pfand; Recht; Ehemann; SchKG; Erlös; Vorinstanz; Konkurs; Ehemannes; Überschusses; Verhältnis; Entscheid; Grundpfandgläubigerin; Forderung; Drittpfand; Miteigentums; Grundstücke; Aufsichtsbehörde; Liegenschaft; Grundpfandverwertung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
130 III 681Art. 827 und 873 ZGB; Herausgabe eines Schuldbriefs. Der (heutige) Eigentümer einer mit einem Pfandrecht belasteten Liegenschaft hat keinen Anspruch auf Herausgabe des Schuldbriefs, wenn er im Zeitpunkt der Tilgung der Schuldbriefforderung weder Schuldbriefschuldner noch Drittpfandeigentümer gewesen ist (E. 2.3-2.7). Schuld; Schuldbrief; Eigentümer; Liegenschaft; Recht; Drittpfand; Urteil; Herausgabe; Drittpfandeigentümer; Schuldbriefs; Schuldbriefforderung; Pfandtitel; Forderung; Schuldner; Berufung; Pfandrecht; Tilgung; Kaufvertrag; Vorinstanz; Beklagten; Grundstück; Verkäufer; Eigentümerschuldbrief; Eltern; Appellation; Grundpfand; Zahlung; önnte
116 II 533Aktienrechtliche Verantwortlichkeit des Verwaltungsrates und der Kontrollstelle; Feststellung der Überschuldung (Art. 754, Art. 725 OR). 1. Begriff der ausweispflichtigen Eventualverpflichtungen gemäss Art. 670 OR. Wann sind dafür Rückstellungen zu bilden? (E. 2a/aa). 2. Wertberichtigungen bei gefährdeten Debitoren (E. 2a/bb). 3. Begriff des Imparitätsprinzips (E. 2a/dd). 4. Benachrichtigung des Richters bei Überschuldung. Auslegung von Art. 725 Abs. 3 OR (E. 5a). 5. Umfang der materiellen Bilanzprüfungspflicht der Kontrollstelle (Art. 728 Abs. 1 OR; E. 5b). Bilanz; Überschuldung; Vorinstanz; Klägerinnen; Rückstellung; Kontrollstelle; Rückstellungen; Gesellschaft; Feststellung; Obergericht; Wertberichtigung; Wertberichtigungen; Auffassung; Forderung; Darlehen; Erstbeklagte; Konkurs; Feststellungen; Forderungen; Pflicht; Aktivierung; Aktiengesellschaft; BOSSARD; Verbindlichkeit; Richter